1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Rockabye, 22. Juni 2007.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. baronvont

    baronvont Platin Member

    Registriert seit:
    18. Oktober 2004
    Beiträge:
    2.647
    Zustimmungen:
    34
    Punkte für Erfolge:
    58
    Anzeige
    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Die Amis sind ja eh krank, in einem Land wo sich jeder eine Knarre kaufen kann, darf unter 21 kein Alkohol getrunken werden. Und wenn Frau oben ohne am Strand liegt wird sie eingebuchtet.:eek::eek::eek:
    Klar ist Gesetz Gesetz ich halte mich ja auch an die Gesetze. Trotzdem kann ich sie für veraltet halten, was ich bei diesem auch tue.
     
  2. Ramses04

    Ramses04 Senior Member

    Registriert seit:
    26. Dezember 2004
    Beiträge:
    209
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Ersetze "Glauben" durch "Ansicht", dann haben wir trotz der
    Motivation für diese Aussage wenigstens schon mal einen
    sozialverträglichen Ansatz. Nicht daß es wirklich relevant wäre,
    aber : 's geht doch !
    Als kleines Bonbon dafür deshalb abschließend ein Zitat

    das ich retourniere.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juli 2007
  3. dieweltist

    dieweltist Senior Member

    Registriert seit:
    26. Juni 2005
    Beiträge:
    376
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    An alle Erbsenzähler, Haarspalter und (angebliche) Neunmalkluge, denen es möglicherweise nicht unbedingt wirklich um diesen Fall geht!

    Aussage 1: "Dieser Fall kann aus der Ferne nicht geklärt werden."
    Aussage 2: "Diesen Fall kann man nicht als Bagatelle ansehen."
    (Bzw. das, was der Angeklagte schlimmstenfalls getan haben kann)

    Es soll herausgefunden werden, ob sich diese beiden Aussagen widersprechen. Problematisch ist in diesem Fall in der Aussage 1 das Wort 'geklärt', weil dieses vielleicht mehrdeutig auslegbar ist. 'Geklärt' könnte erst mal 'völlig geklärt' bedeuten', aber auch 'teilweise geklärt'. Zumindest erscheint es im ersten Moment so.

    Vertieft man sich aber mal mehr in dieses Wort, so wird schnell klar, dass, so lange ein Fall noch nicht restlos geklärt ist, dass man ihn deswegen auch nicht als 'geklärt' bezeichnen kann, allenfalls als 'teilweise geklärt'. Wir sehen also, dass das Wort 'geklärt' impliziert, dass hier nur eine vollständige Klärung gemeint sein kann.

    Nachdem nun das geklärt ist, wenden wir uns wieder den beiden Aussagen zu. Aussage 1 würde also demnach bedeuten, dass dieser Fall nicht völlig aus der Ferne geklärt werden kann, auch wenn das Wort 'völlig' nicht in diesem Satz enthalten ist.

    Das wiederum bedeutet, dass bei einer teilweisen Klärung es logischerweise Sachverhalte geben kann, die trotzdem schon aus der Ferne geklärt werden könnten, ohne dass dieser Umstand zur Aussage 1 im logischen Widerspruch steht.

    Die Aussage 2 besagt, dass der in dieser Aussage beschriebene Sachverhalt (Bagatelle, ja oder nein?) bereits geklärt sei; unabhängig davon, ob aus der Nähe, oder aus der Ferne. Weil sich Aussage 1 aber nur auf die Ferne bezieht, ist in diesem Fall der Aspekt, dass der Sachverhalt in diesem Punkt schon aus der Nähe geklärt wäre, gegenstandslos.

    Wir müssen also nur noch untersuchen, ob die Aussage 2 einen logischen Widerspruch zur Aussage 1 darstellt, falls sich Aussage 2 ausschließlich auf die Ferne beziehen würde. Und das ist nicht der Fall, um es kurz zu machen.

    Nämlich deswegen nicht, weil in Aussage 1 nur behauptet wird, dass eine vollständige Klärung aus der Ferne nicht möglich ist. Diese Aussage lässt offen, dass es Sachverhalte geben kann, die durchaus aus der Ferne schon geklärt werden könnten.
     
  4. Tonvati

    Tonvati Senior Member

    Registriert seit:
    26. Dezember 2005
    Beiträge:
    432
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Du vergißt, dass hier auch der Vorwurf, dass alles ohne ihre Einwilligung geschehen ist, im Raum steht!
     
  5. Tonvati

    Tonvati Senior Member

    Registriert seit:
    26. Dezember 2005
    Beiträge:
    432
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Hab ich ihn schon viermal gefragt....und keine Antwort bekommen! :(
     
  6. Boris020

    Boris020 Senior Member

    Registriert seit:
    6. April 2007
    Beiträge:
    475
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Ich fahre nie mehr in die Türkei, dieses Land ist so weit von jedem Rechtsstaat entfernt, dass man ****** könnte, diese Länder haben in der EU nichts zu suchen
     
  7. Tonvati

    Tonvati Senior Member

    Registriert seit:
    26. Dezember 2005
    Beiträge:
    432
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    @boris20
    Hast du zumindest die letzten drei Seiten dieses Threads gelesen? :(

    In Deutschland ist dies Verhalten ebenso strafbar, und manche Justizgelehrte gehen davon aus, dass ihm hier eine härtere Strafe für das Verbrechen in Aussicht stände, wenn er es denn getan hat!

    Hiermal interessante Lektüre für den Nachmittag:
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juli 2007
  8. dieweltist

    dieweltist Senior Member

    Registriert seit:
    26. Juni 2005
    Beiträge:
    376
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    Siehe dazu die beiden unteren Zitate in diesem Beitrag von mir: Klick!


    Ich habe mal gegooglet und dabei herausgefunden, dass zumindest sehr viele Medien darüber berichten (im Moment 293 Treffer):

    Marco Weiss OR W. Meines Wissens ist diese Aussage längst widerrufen - Google-Suche

    Ich weiß es nicht, da musst Du die türkischen Ermittlungsbehörden selbst fragen, warum diese die Angabe des Anwalts noch nicht bestätigt haben, wenn Du das wissen möchtest. Wie man in nachfolgendem Bericht von n-tv sehen kann, darf kein Anwesender der Gerichtsverhandlung über den Inhalt berichten wegen dem Pressestop.

    Da wundert es nicht, wenn auch schon vorher diese Ermittlungsbehörden kein Interesse an einer diesbezüglichen Auskunft hatten. Oder es gibt sogar von dieser eine Bestätigung; ich weiß es nicht.

    YouTube - Kicken für Marco W.
     
  9. Tonvati

    Tonvati Senior Member

    Registriert seit:
    26. Dezember 2005
    Beiträge:
    432
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Wieviele dieser 293 Google-Treffer beziehen sich auf eine andere Quelle als die Aussage des Rechtsanwaltes?

    Es geht mir halt darum, dass ein Rechtsanwalt keine unabhängige bzw. zuverlässige Quelle sein kann, da er bis auf wenige Ausnahmen, immer die Interessen seines Mandanten zu wahren hat!
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juli 2007
  10. dieweltist

    dieweltist Senior Member

    Registriert seit:
    26. Juni 2005
    Beiträge:
    376
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Das weiß ich nicht. Versuche es doch herauszufinden, wenn es Dich interessiert! :D
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.