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Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Rockabye, 22. Juni 2007.

Status des Themas:
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  1. #67

    #67 Guest

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Soll ich jetzt bei dir den verschlafenen Sexualkundeunterricht nachholen?
     
  2. Rockabye

    Rockabye Foren-Gott

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet


    hast du Kinder? ne Tochter?


    wenn die mit 13 mal mit Spermaflecken auf ihrer Kleidung nach Hause kommt bist dann begeistert und sagst "gut mein Kind wird endlich zu ner Frau"?
     
  3. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Und du würdest gleich zur Polizei rennen?
    Ob nun mit 13 oder mit 14. Andere Kinder nehmen mit 11 schon die Pille :rolleyes:
     
  4. Rockabye

    Rockabye Foren-Gott

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet


    tja das ist ja auch krank, aber wenn die Eltern das mitmachen kann man dagegen nix sagen.

    bei Marco wollten die Eltern der Engländerin aber scheinbar nicht das er sie mißbraucht, also hat er Pech gehabt.

    hätte halt vorher fragen sollen ob sie was dagegen haben das er seine Ladung auf ihrer Tochter entlädt.
     
  5. #67

    #67 Guest

    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Einen Sohn, seit gestern 18. Er war 15, als ich zum ersten Mal morgens in der Küche eine junge Dame traf. So what?
    Wenn ich als Vater es zuließe, daß meine 13-jährige Tochter nachts Discotheken frequentiert und Alkohol trinkt, dann würde ich mich über alles andere nicht wundern (dürfen).
    Du solltest die Zusammenhänge nicht aus dem Auge verlieren.
     
  6. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Zusammenfassend lässt sich wohl sagen, dass der Fall zwei Punkte zeigt, die entscheiden sein werden:

    1. Kann der Junge glaubhaft machen, dass er mit Fug und Recht davon ausgehen konnte, dass sie bereits 15 ist? (Achtung: Ihr Aufenthalt in einer Disco ist dafür kein Anhaltspunkt. In der Türkei gibt es kein Jugenschutzgesetz wie bei uns. Es gibt Discos mit und welche ohne Alkohol. In der ohne Alkohol darf sie rein, in der mit Alkohol dürfen sie beide nicht rein!)

    Kann er das glaubhaft machen, dürfte er Chancen haben, aus der Sache raus zu kommen. Kann er das nicht, wird er verurteilt.
    ---------
    2. kann das Mädchen glaubhaft machen, dass sie geschlafen hat?

    Dann würde selbst bei uns eine Verurteilung nach § 179
    Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen
    drin sein. In der Türkei soll es meines Wissens eine Entsprechung geben.

    Dann dürfte eine Verurteilung auf ihn zukommen. Egal für wie alt er sich hielt.
     
  7. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Das wollte ich gerade schon fragen: Gibt es eine Veröffentlichung, die den Alkoholkonsum in der Disco belegt?
     
  8. Rockabye

    Rockabye Foren-Gott

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Bei nem Jungen ist das doch auch was anderes. Da ist man dann doch stolz als Vater. :D


    War das nicht ne Disco die zum Hotelkomplex gehört? Dort treiben sich doch immer die Kiddies rum. Da sind doch tagsüber auch teilweise Veranstaltungen vom Kids Club usw.

    Und klar haben die Eltern die Aufsichtspflicht wohl nicht gerade ernstgenommen, nur legitimiert das gleich den erstbesten seine Ladung auf ihr abzuschießen? ich denke nicht.
     
  9. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Wenn man von missbrauchen redet wenn zwei Jugendliche mit einander Sex haben muss man auch von missbrauchen reden wenn sie es mit 14 haben.
    Am besten sex erst ab 30 erlauben :rolleyes:

    "Ey ich will mit ihrer 15jährige Tochter Beischlaf haben darf ich das?"

    Klar *hust
     
  10. #67

    #67 Guest

    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    1. Richtig.
    2. Nur theoretisch. Das würde nämlich erst einmal voraussetzen, daß geklärt würde, ob ein Abgang tatsächlich eine aktive Mißbrauchshandlung wäre.
    MWn käme bei Jugendlichen bestenfalls § 185 in Betracht. So würde das wohl eingeordnet. In irgendeiner juristischen Fachzeitschrift war das mal näher erläutert. Kannst ja googeln, wenn es dich so dringend interessiert.
     
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