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Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Rockabye, 22. Juni 2007.

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  1. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Such dir eine Definition aus, Jugendlich ist leider kein Zeitabschnitt den man starr festmachen könnte. Insofern muss natürlich der Einzelfall gewürdigt werden.
     
  2. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Nein, dass ist juristisch (und darum geht es ja hier) klar festgelegt.
     
  3. aladar

    aladar Board Ikone

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Es spielt keine Rolle, als was DU oder das Gesetz eine 13jährige wahrnimmt.
    Viele 13jährige sehen sich als Jugendliche, die auch erste sexuelle Erfahrungen machen wollen. Da kommt es öfters vor, dass man sich älter macht. Und da interessiert auch eine Gesetzgebung, die sie schützen will, herzlich wenig.

    Du hast auch meine Frage nicht beantwortet: wieviele Jugendliche lassen sich in Discotheken die Ausweise ihrer Flirtpartner zeigen? :confused:
    Dann wären wir nämlich beim Thema Lebenswirklichkeit!
     
  4. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Interessanter ist doch wie die darauf reagieren würden. Ich glaube man hätte sich sämtliche Chancen verbaut damit.
     
  5. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    Und was ist, wenn der Ausweis ge- oder verfälscht ist?

    Selbstverständlich muss auch juristisch der Einzelfall gewürdigt werden. Aber genau das geschieht rechtswidriger Weise in diesem Fall anscheinend eben nicht von Seiten der türkischen Justiz. :wüt:
     
  6. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Vor allem interessiert das die Gesetzgebung nicht. Jugendliche und Erwachsene dürfen keinen irgendwie gearteten Sex mit Kindern haben. Egal, was das Kind im Einzelfall will. So einfach ist das.
     
  7. doku

    doku Guest

    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    @dwi, hast Du Kinder? Für mich als Vater, ist eine dreizehnjährige Tochter noch ein Kind, welches ich im übrigen auch nicht in eine Diskothek gehen lassen würde. Ganz bestimmt, würde ich keinen 17jährigen in ihr Zimmer bzw. Bett lassen.
     
  8. aladar

    aladar Board Ikone

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Das ist pures Denken von Bürokraten: jemand der 13 Jahre und 11 Monate alt ist, ist (nach Gesetz) besonders schützenswert, einen Monat später nicht mehr.
    Es sollte stets eine gewisse Maßhaltigkeit der Behörden geben, die den konkreten Einzelfall bewertet. Allerdings ist dieses sture bürokratische Behördendenken (das die Lebenswirklichkeit ignoriert) auch aus den Köpfen einiger Foren-Nutzer nicht weg zu bekommen.
    Warum sollte man dann von der türkischen Justiz mehr erwarten? :eek:
     
  9. Tonvati

    Tonvati Senior Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    @DWI
    Rechtswidrig?

    Wo steht, dass Untersuchungshaft eine rechtswidrige Vorgehensweise ist?

    Auch wenn ich dem Jungen wünsche, dass er am liebsten sofort wieder nach Hause kommen dürfte, um sein Leben wieder in den Griff zu kriegen , darf man doch nicht verkennen, dass es schwerwiegende Anschuldigungen sind, die sich gegen ihn richten!

    Wenn der Vorfall nun in Deutschland stattgefunden hätte?
    Beispiel: Ein 13jähriges türkisches Kind behauptet im Urlaub in Deutschland von einem 17jährigen russischem Jugendlichen, der auch grad zwei Wochen urlaub hier verbringt, sexuell belästigt worden zu sein.
    Nun denn, wer glaubt denn ernsthaft, dass dieser Jugendliche nicht bis zur Aufklärung des Falles insb wegen der Fluchtgefahr hier in Deustchland festegesetzt worden wäre?

    Ebenso vermessen finde ich die allgemein vorherrschende Arroganz gegenüber dem vor zwei Jahren reformierten Rechtssystem in der Türkei!
     
  10. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    @Tonvati; rechtswidrig, weil wegen einer offensichtlichen Bagatelle ein Jugendlicher monatelang in Haft sein muss. Gggf. müsste eben das Verfahren wegen Unverhältnismäßigkeit eingestellt werden.

    Ich habe zum Glück keine Kinder auf diesem Planeten der Affen. Für mich ist ein Kind grundsätzlich erst mal ein Mensch; und erst in zweiter Instanz ein Kind.

    Des weiteren ist für mich eine 13-Jährige ein junger Mensch an der Grenze zwischen Kindheit und Jugend.
     
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