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Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Rockabye, 22. Juni 2007.

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  1. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Das hier ist Öffentlichkeit. Da sollte man aufklären, wenn gelogen wird. Im Idealfall kann man sogar die Motivation der Lüge heraus arbeiten.
     
  2. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Nein, es wurde ausreichend begründet, dass es strafbar ist, wenn es so ist, wie es das Mädchen sagt, was wir nicht wissen. Da gibt es gar keinen Zweifel. Die Frage ist nur, wie er bestraft würde.
     
  3. #67

    #67 Guest

    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Er würde gar nicht bestraft. Niemand muß davon ausgehen, daß Kinder (im Sinne §176 StGB) in Discotheken abhängen und saufen. Damit greift § 16.
    Und ob ein Abgang eine Handlung ist?
     
  4. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Das behauptest du. Und kannst du das belegen? Präzendenzfall mit Aktenzeichen?
     
  5. casper100

    casper100 Wasserfall

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Scheint sich ja, mangels anderer Themen, mittlerweile zu einem richtigen Konflikt auszuweiten.

    Ich sag's mal kurz und bündig:

    Türkische Konten befrisstet einfrieren, dann ist der Junge gleich wieder da.
     
  6. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Seit wann wird "kurz und bündig" synonym zu "dumm" verwendet?
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juli 2007
  7. #67

    #67 Guest

    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Ob es einen solchen Fall überhaupt schon einmal gab?
    Und da du offensichtlich einen überzogenen Kinderschänder-Reflex hast, dann beantworte einfach mal die Frage (oder stelle sie dir selbst): Ist ein Abgang überhaupt eine sexuelle Handlung?
     
  8. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Du behauptest, dass dann §16 greift. Ich gehe doch dann mal davon aus, dass du hier folglich was liefern kannst.
     
  9. dvbtfan

    dvbtfan Neuling

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Zumindest Punkt 2 trifft bei der englischen Jugend sehr wohl zu.
    Google mal nach: Binge Drinking
     
  10. dvbtfan

    dvbtfan Neuling

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    ...oder die Türken aus Deutschland ausweisen.
     
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