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Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Rockabye, 22. Juni 2007.

Status des Themas:
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  1. doku

    doku Guest

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Oha. Na dann weiterhin gute Besserung. :)
     
  2. doku

    doku Guest

    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Ist das nicht völlig unbefriedigend? :eek:
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Wie viele Jahre hast du als Anwalt oder Richter praktiziert? Welchen akademischen Abschluss hast du in Jura? :rolleyes:
    Ähem... In dem § 176 steht auch nichts darüber, was gilt, wenn der Täter rote Schuhe an hatte oder das Opfer fließend isländisch spricht.

    Du scheinst nicht zu verstehen, was diese Begriffe bedeuten.

    Eine Tat kann man nur vorsätzlich oder fahrlässig begehen. Ansonsten ist man kein Täter.

    Wie gesagt: Der Angeklagte ist ja nicht "zufällig" und "unabsichtlich" in die Dame hinein gefallen. :rolleyes:

    Deine Versuche, die von die abgegebnene gequirlte Scheiße durch Laberei und Verallgemeinerung zu vertuschen, ziehen bei mir nicht. Vor allem nicht bei diesem Thema! Pech gehabt.

    Es bleibt also dabei, um nochmals deine Wortwahl aufzugreifen: Du musst ein Idiot sein -- und du kennst die Gesetze nicht.

    Gag
     
  4. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Und was ist da, weil das nicht dort drin steht? :confused:

    Nein, man kann sie auch aus Irrtum heraus begehen. Und da wiederum gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder war dieser Irrtum durch den Täter verschuldet, dann war es strafbare Fahrlässigkeit, oder der Täter kann nichts für den Irrtum dafür; dann ist er freizusprechen.

    Klar, wenn jemand was getan hat, ist er ein Täter, was sonst. Und was ist dann, wenn der Angeklagte ein Täter ist? Ist er deswegen in jedem Fall schuldig oder was?

    Stimmt, er ist nicht zufällig in die Dame gefallen. Und was ist da? :confused: Du kennst zwar die Gesetze, aber Du hast leider anscheinend nicht die Fähigkeit, richtig logisch auf dem Gebiet Jura zu denken; oder Du tust nur so aus irgend einem Grund heraus; keine Ahnung.

    Das, was Du in diesem Fall falsch verstehst, ist der $ 16 StGB. Weil der Absatz 2 besagt, dass Fahrlässigkeit unberührt bleibt, folgerst Du, dass, wenn jemand nicht wegen Vorsätzlichkeit verurteilt werden kann, dass aber in jedem Fall wegen Fahrlässigkeit. Wenn aber kein fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann, könnte es aber auch keine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit geben.

    Ob er zufällig in die junge Dame gefallen ist, darum geht es doch gar nicht in diesem Fall. Dass Du das überhaupt erwähnst, ist schon ein Zeichen, dass Du anscheinend schon nicht die Fähigkeit hast, Dich auf das Wesentliche zu konzentrieren.

    Letztlich geht es darum, ob der Umstand, dass sie wesentlich älter aussah hier genügt, um Fahrlässigkeit nachweisen zu können. Es gibt bspw. auch Menschen, die unter Progerie leiden. Was, wenn ein Mann glaubt, dass bspw. so ein Kind ein Erwachsener sei wegen des sehr weit fortgeschrittenen biologischen Alters?

    Oder was wäre gewesen, wenn sich der 17-Jährige den Ausweis vorzeigen gelassen hätte, und der wäre gefälscht gewesen? Wärst du dann immer noch der Meinung, dass er auf jeden Fall schuldig sei, weil er nicht zufällig in die junge Dame gefallen sei?

    Nun könnte man aber nächtelanges Herumtreiben unter Alkoholeinfluss auch als eine Art Fälschung der äußerlichen Erscheinung ansehen, wie alt jemand aussieht und wie alt jemand aufgrund seines Verhaltens wirkt. Der 17-Jährige hatte wahrscheinlich gedacht, dass, wer Alkohol trinkt, dass diese Person deswegen schon älter sein müsse.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juli 2007
  5. Tonvati

    Tonvati Senior Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Hast Du nicht die einleitende und auch entscheidende Frage Gags vergessen (ignoriert, übersehen etc.)?

     
  6. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    @Tonvati; das ist doch völlig egal. Sämtliche Strafgesetze sind so geschrieben worden, dass sie jeder nicht schwachsinnige Mensch verstehen kann; andernfalls wäre es den Bürgern gar nicht möglich, sie zu befolgen, falls sie nicht jeder verstehen könnte.

    Es ist also völlig egal, ob ich Jura studiert habe. Jeder nicht (allzu) Schwachsinnige kann sie verstehen. Und wer sie nicht versteht, der ist wahrscheinlich zumindest etwas schwachsinnig.

    Wenn das stimmen würde, was Gag schrieb, müsste zumindest jeder Jugendliche Angst davor haben, Sex mit einer anderen Person zu haben; weil seiner Ansicht nach in dem Fall, dass der andere Partner noch ein Kind wäre, das in jedem Fall eine Verurteilung zur Folge hätte.

    Nun kann man das aber mit Sicherheit nicht verhindern. Sogar, wenn man sich den Ausweis zeigen lassen würde, wüsste man immer noch nicht mit Sicherheit, ob der ggf. ge- oder entsprechend verfälscht wäre.
     
  7. doku

    doku Guest

    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Etwas viel Schwachsinn, in Deinem Post, dwi. :eek:
     
  8. Rockabye

    Rockabye Foren-Gott

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    meine Eltern fliegen Samstag nach Antalya.

    Sollen sie Marco von irgendwem grüßen? Von dieweltist vielleicht? :confused:
     
  9. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Und darüber denke jetzt mal scharf nach.......
     
  10. Andreas3

    Andreas3 Junior Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Wollen die da Drogen kaufen?
    Oder wieso gehst du davon aus,das die im Gefängnis landen?
     
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