1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Rockabye, 22. Juni 2007.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Monte

    Monte Talk-König

    Registriert seit:
    23. Juli 2003
    Beiträge:
    5.274
    Zustimmungen:
    1.926
    Punkte für Erfolge:
    163
    Anzeige
    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Ja, und? Das gilt doch genauso für dieses Forum, wenn so ein Verweis geduldet wird.


    Aggressiv? Wenn man einschließlich Begründung etwas über eine Aussage von dir sagt, was dir nicht gefällt, dann ist das aggressiv? Wenn du meinst...

    Aber ich denke, dies alles ist ohnehin off topic, deshalb Schluss damit.
     
  2. Ramses04

    Ramses04 Senior Member

    Registriert seit:
    26. Dezember 2004
    Beiträge:
    209
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Da scheint wohl jemand schlechte Erfahrungen mit der Justiz gemacht zu haben ? Anders lassen sich diese wiederholten Ausfälle wohl nicht erklären.
    @dieweltist, so wird das nix, selbst die einfachste juristische Materie scheint Dich schlicht zu überfordern.
    Anders gesagt, eine Einwegspritze in der Apotheke kaufen zu können, macht noch keinen zum Arzt.
     
  3. dieweltist

    dieweltist Senior Member

    Registriert seit:
    26. Juni 2005
    Beiträge:
    376
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    Das muss ich auch nicht wissen, was er unternommen hatte. Entscheidend ist nämlich nicht, was er tatsächlich unternommen hatte, sondern ob man ihm nachweisen kann, dass er zu wenig unternommen hatte. Unter diesen Umständen kann man ihm das meines Erachtens nicht nachweisen, dass er zu wenig unternommen hatte.

    Ich glaube, dass es Dir genauso geht, wie diesem Richter, nämlich dass Du den § 16 StGB gar nicht richtig verstanden hast, sonst hätte dieser Richter nicht so einen Unsinn gesagt, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützen würde. Ggf. schützt sie nämlich schon vor Strafe.

    Es stimmt zwar, dass der § 176 verlangt, dass bei sexuellem Missbrauch der Täter bestraft wird. Es steht dort aber nicht geschrieben, dass das in jedem Fall, also auch im Falle des Irrtums geschehen muss. Der § 16 bleibt nämlich vom § 176 unberührt, also er gilt sowieso.

    Und eben dieser verhindert die Bestrafung bei Vorliegen eines Irrtums, es sei denn, dass Fahrlässigkeit vorliegt. Wenn aber keine Fahrlässigkeit vorliegt, greift der Absatz 1, der eine Bestrafung untersagt, weil keine Vorsätzlichkeit vorliegt. Beim Vorliegen eines Irrtums ist es also entscheidend, ob Fahrlässigkeit vorliegt.

    Eben deswegen ist es falsch zu sagen, dass Irrtum nicht vor Strafe schützt. Liegt nämlich keine Fahrlässigkeit vor, schützt nämlich Irrtum schon vor Strafe.

    Bezogen auf diesen Fall bedeutet das, falls der Junge sich ausreichend davon überzeugt hatte, dass sie mindestens 14 ist, und sie trotzdem das 14. Lebensjahr nicht vollendet hat, hätte er im Irrtum gehandelt. Sowohl wegen Vorsätzlichkeit, als auch wegen Fahrlässigkeit könnte er nicht verurteilt werden.

    Du siehst also, dass Unwissenheit im Gegensatz zu dem Unsinn, dass der vorsitzende Richter abgelassen hatte, unter Umständen schon vor Strafe schützt. Das eigentliche Problem ist doch; hatte er sich ausreichend bemüht herauszufinden, dass sie schon mindestens 14 ist? Ich denke schon. Zumindest kann man ihm meiner Meinung nach nicht nachweisen, dass er das nicht hatte.

    Zu sagen, dass Irrtum nicht vor Strafe schützt, ist deswegen absoluter Unsinn und beweist, dass diese Verlautbarung davon zeugt, dass dieser Richter entweder den § 16 StGB nicht richtig verstanden hat, oder ihn einfach ignoriert, um das Recht zu beugen. So ein Richter hat meines Erachtens sein Recht verloren, so einen hohen Posten inne zu haben. Das ist ein großer Skandal.

    Den veröffentlichten Angaben zur Folge hat sich aber die Mutter und vielleicht auch das Mädchen der Irreführung der Polizei schuldig gemacht, weil sie anscheinend verschwiegen haben, dass Anstrengungen unternommen wurden, sie älter erscheinen zu lassen (nicht nur durch ihr Aussehen). Eine unvollständige Aussage gilt juristisch auch als Falschaussage.

    Keine Propaganda vorhanden. Es ist nicht zu fassen, wie hier reagiert wird, nur weil man den Link zu einer Webseite eines eingetragenen und somit rechtlich makellosen Vereins postet. Zukünftig werdet Ihr Euch daran gewöhnen müssen, dass einiges rechtlich anders sein wird, denn unhaltbare inhumane und verfassungsrechtlich (Gleichheitsgrundsatz) nicht akzeptable Gesetze werden sich langfristig nicht halten können.
     
  4. NullBock?

    NullBock? Silber Member

    Registriert seit:
    1. Mai 2004
    Beiträge:
    952
    Zustimmungen:
    1.296
    Punkte für Erfolge:
    143
    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    QUELLE
    Im übrigen genau meine Meinung!
     
  5. NullBock?

    NullBock? Silber Member

    Registriert seit:
    1. Mai 2004
    Beiträge:
    952
    Zustimmungen:
    1.296
    Punkte für Erfolge:
    143
    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Du redest blödsinn!
    Eine Sexuell Nötigung kann man nicht fahrlässig begehen!
    Da ist sogar das Alter des Opfers 2.rangig
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juli 2007
  6. Rockabye

    Rockabye Foren-Gott

    Registriert seit:
    10. Dezember 2006
    Beiträge:
    13.382
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    36
    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    ach in der Türkei sollen deutsche nen Freifahrtsschein für Kindermißbrauch haben? das ist deine Meinung? :confused: :rolleyes:
     
  7. NullBock?

    NullBock? Silber Member

    Registriert seit:
    1. Mai 2004
    Beiträge:
    952
    Zustimmungen:
    1.296
    Punkte für Erfolge:
    143
    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Ars..haare geraucht?
    Lese mal richtig bevor du dich mit solch einem Blödsinn zu Wort meldest!

    Erst kommen die Quellenangabe und dann der Hinweis dass ich genau diese (des Vorsitzenden des Richterbundes Christoph Frank) habe!
    Hättest du meine Beiträge zu diesem Thema gelesen wüstest du das auch!
     
  8. dieweltist

    dieweltist Senior Member

    Registriert seit:
    26. Juni 2005
    Beiträge:
    376
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    Hatte ich das Gegenteil behauptet? :confused:

    [​IMG] [​IMG]
     
  9. Rockabye

    Rockabye Foren-Gott

    Registriert seit:
    10. Dezember 2006
    Beiträge:
    13.382
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    36
    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet


    sorry ja hast recht dachte du hättest dich auf das vom Kauder bezogen.


    entschuldige vielmals. hoffe du kannst mir nochmal verzeihen.


    und keine Ahaare geraucht, nur bissl Weed. :winken: :eek:
     
  10. dieweltist

    dieweltist Senior Member

    Registriert seit:
    26. Juni 2005
    Beiträge:
    376
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    Ich bin auch der Meinung, dass, wenn der Marcus nicht freikommt, dass dann der Weg der Türkei zu Europa noch sehr weit sein sollte. :p

    Nein, aber: Schlechte Haftbedingungen; Fehlen eines dringenden Tatverdachtes, wenig glaubwürdige Zeugenaussage, weil eine Aussage sogar widerrufen wurde; Umstand, dass (angebliches) Opfer durch die Umstände einen älteren Eindruck machte, Nichtüberführung des Falles an die deutsche Justiz trotz vorhandener Rechtsvereinbarung zwischen der Türkei und Deutschland.

    Der knallharte Oberstaatsanwalt aus Antalya Bringt er Marco (17) für Jahre hinter Gitter - Bild.T-Online.de
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.