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Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Rockabye, 22. Juni 2007.

Status des Themas:
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  1. klammeraffe

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    er schließt von sich auf andere, das ist das problem :D
     
  2. RCraven1

    RCraven1 Silber Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Also das Islam nicht gleich Islam ist stimmt so nicht.Die Zielsetzung des Islam ist die Weitgehende Beherrschung der Welt und sich als einzige und einzig wahre Glaubensrichtung durch zusetzen.Ziel ist es das gesamte Recht der Sharia zu unterwerfen und einen Staat nach Mohammeds Regel zu errichten (Gottesstaat) siehe den Iran.Dieses wird hier in Deutschland auch schon versucht z.B. von Guppen wie Miligörisch.Leider gibt es in unserem Land sehr viele Gutmenschen die es erst dann begreifen werden wenn sie mit einem lächeln im Gesicht des so freundlichen moslemischen Migranten ein Messer in den Rücken gejagt bekommen.
    Ich möchte noch betonen das ich nicht gegen anders Gläubige habe, so lange sie sich unseren Gesetzen und unserer Kultur anpassen.Und nicht versuchen mit aller Gewalt ihr Glauben und ihre Kultur der noch Mehrheit in unserem Lande auf zu zwingen.
     
  3. klammeraffe

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    also ist ein christ auch nicht weiter als die bibel? das wäre deine logik...

    es gibt "den islam" nicht, das solltest du wissen wenn du diskutieren willst.
    es gibt keinen führer der die richtung vorgibt. es gibt zig unterschiedliche ausrichtungen, schiiten, sunniten, in den türkei die aleviten usw...
    die unterschiede, vor allem was die glaubensauslegung und anwendung angeht sollte man kennen wenn man sich anmaßt über "den islam" zu urteilen...
     
  4. Tonvati

    Tonvati Senior Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Na du hast ja Ahnung vom Justizsystem! :rolleyes:

    Nur ein Paar bemerkungen dazu:
    Ob jemand lügt kann und darf erst im Gerichtsverfahren festegestellt werden, alles andere vorher ist pure Spekulation.

    Der Widerruf einer Aussage egal welcher Seite, läßt den Betreffenden unglaubwürdig erscheinen!

    Ich bezeichne mich auch als konservativ, und gerade deswegen bin ich von der Richtigkeit des Verfahrens überzeugt.

    Man stelle sich vor, in Deutschland ginge eine Mutter zur Polizeit und zeigte einen jungen Mann, der nur sehr kruzfristig im Land ist, an, der ihre unter 14jährige Tochter mißbraucht habe; und nun würde dieser Mann nicht in U-Haft genommen, obwohl ja allein durch das Urlaubsende eine Verdunklungsgefahr besteht!
    Was ginge dann für ein Aufschrei durch die Bevölkerung; aber Anderes Land - Anderes Recht, oder wie soll ich manche Gegner einer U-Haft hier verstehen? :rolleyes:
     
  5. Tonvati

    Tonvati Senior Member

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  6. RCraven1

    RCraven1 Silber Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    @ Klammeraffe
    Egal was es für verschiedene Richtungen im Islam deiner Meinung gibt, ihn allen bleib das der Islam eine du musst Religion ist und das Christentum eine du kannst Religion ist.
    Grundlagen des Islam


    Die fünf Säulen

    Die Grundsätze des Islam, die fünf Säulen, die zu erfüllen jeder Muslim verpflichtet ist, sind:

    Glaubensbekenntnis

    Das Glaubensbekenntnis (Schahada, شهادة) lautet: „Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer (dem einzigen) Gott und Mohammed ist der Gesandte Gottes.“ (s. o.) Die Schiiten fügen in der Regel noch den Satz hinzu: „und Ali ist der Freund Gottes“. Gemeint ist hier Ali ibn Abi Talib. Im Sufismus (islamische Mystik) wird der erste Teil der Schahada auch interpretiert mit: „Ich bekenne, dass es nichts außer Gott gibt“ bzw. „Es gibt nichts. Es gibt nur den Einen (die Einheit, tauhid).“
    Das Aussprechen der Schahada in ehrlicher Absicht (niya) reicht aus, um Muslim zu werden. Sie ist auch das Erste, was einem Neugeborenen ins Ohr geflüstert wird, und der letzte Gruß an einen Sterbenden.

    Gebet

    Das Gebet (Salāt, صلاة) ist religiöse Pflicht. Es wird zu festgelegten Zeiten verrichtet, zu denen der Muezzin ruft: in der Morgendämmerung, mittags, nachmittags, abends und nach Einbruch der Nacht.
    Zuvor erfolgt die rituelle Reinigung (arabisch: wudu'; persisch: âbdast) mit reinem Wasser. Sollte dieses nicht in ausreichender Menge zu Verfügung stehen oder als Trinkreserve benötigt werden, wird symbolisch Sand oder Staub verwendet (tayammum). Das Verkürzen, Zusammenlegen, Vorziehen oder Nachholen von Gebeten ist unter bestimmten Bedingungen gestattet, etwa auf Reisen oder bei Krankheit. Am Freitag wird das Mittagsgebet (Freitagsgebet) in der Gemeinschaft, meist in der Hauptmoschee der Stadt oder des Viertels, verrichtet. Es wird von der Predigt (chutba) begleitet, deren Grundlagen der Koran und die Aussprüche des Propheten sind und die oft auch tagesaktuelle Fragen behandelt.

    Almosensteuer

    Die Almosensteuer (Zakāt, زكاة) wird für Bedürftige, Kranke, Befreiung Gefangener, den Dschihad oder zum Aufbau religiöser Schulen verwendet. Die Höhe variiert je nach Einkunftsart (Handel, Viehzucht, Anbau) zwischen 2,5 und 10 Prozent ebenso wie die Besteuerungsgrundlage (Einkommen oder Gesamtvermögen). Zakat stellt eine der drei nach islamischem Recht erlaubten Steuerformen dar; die anderen beiden sind die Grundsteuer (Charadsch) und die Kopfsteuer (Dschizya), die von Nichtmuslimen in islamischen Gesellschaften als Gegenleistung für ihre Duldung (siehe: Dhimmi) verlangt wird. Die Zakat ist eine fromme Handlung und religiöse Pflicht des Muslims und kann somit nur Muslimen zu Gute kommen.

    Fasten

    Das Fasten (Saum (صوم) findet alljährlich im Monat Ramadān statt. Der Monat verschiebt sich jedes Jahr im Vergleich zum gregorianischen Kalender um 11 Tage. Gefastet wird von Beginn der Morgendämmerung – wenn man einen „weißen von einem schwarzen Faden unterscheiden“ kann (Sure 2, Vers 187) – bis zum vollendeten Sonnenuntergang; es wird nichts gegessen, nichts getrunken, nicht geraucht, kein ehelicher Verkehr und Enthaltsamkeit im Verhalten geübt.
    Das Fasten wird nicht aus gesundheitlichen Gründen befolgt, sondern um Gottes Befehl während des Tages zu genügen. Insofern ist das oft praktizierte ausgiebige Fastenbrechen bei Nacht zwar nicht unbedingt ideal, verletzt jedoch auch nicht die religiöse Pflicht. Oft bricht man das Fasten mit einer Dattel und einem Glas Milch, wie dies der Prophet getan haben soll. Der Fastenmonat wird mit dem Fest des Fastenbrechens ('Īd al-fitr) beendet.

    Pilgerfahrt

    Die Pilgerfahrt nach Mekka (Haddsch, حج) soll jeder Muslim einmal in seinem Leben antreten, um dort u. a. die heilige Kaaba siebenmal zu umschreiten. Die Pilgerfahrt findet im letzten Mondmonat statt, und wird dann zur Pflicht für ihn, wenn er dazu in der Lage ist. Entscheidend dafür ob die Pilgerfahrt zur Pflicht wird, sind unter anderem seine finanziellen und gesundheitlichen Lebensumstände. Die Einschränkung der ritualrechtlichten Pflicht der Pilgerfahrt ist in Sure 3, Vers 97 begründet:
    „… und die Menschen sind Gott gegenüber verpflichtet, die Wallfahrt nach dem Haus (d. i. die Kaaba von Mekka) zu machen – soweit sie dazu eine Möglichkeit finden.“
    Die Interpretation des hier verwendeten Ausdruckes „Möglichkeit finden“ erfolgt in einem Prophetenspruch (Hadith), dessen Isnad allerdings als „schwach“ eingestuft ist. Demnach ist der Besitz von Reiseproviant und Reittier (arabisch: al-zâd wa-'l-râhila) die Grundvoraussetzung für die Erfüllung dieser rituellen Pflicht.



    Ansonsten möchte ich nicht mehr weiter diskutieren weil es nichts bringt.
    Schau dir unser Land in 25 bis 30 Jahren an und glaube mir wir werden dann sein wie die Palästinenser.(Gäste in unserem eigene Land)
     
  7. dieweltist

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    Das stimmt zwar, aber rechtlich Gesehen darf der Angeklagte lügen. Dass er das darf, hat er nicht so in den Gesetzen festgelegt. In dessen Folge sind seine Aussagen sowieso unglaubwürdig.

    Wenn seine Aussagen sowieso unglaubwürdig sind, können sie deswegen eigentlich nicht noch unglaubwürdiger werden, wenn er auch noch (nachweislich) lügen würde. Es ist also normal, dass in dessen Folge, oftmals der Angeklagte auch eher geneigt sein wird zu lügen.

    Es ist also eher auf der Seite der Zeugen bzw. des Anklägers so, dass ein Widerruf einer Aussage ihn unglaubwürdig macht, wie das in diesem Fall ist.

    Übrigens schätze ich das ganze so ein, dass der Richter einer von den rechtsbeugenden Irren ist, die auch gern Bestechungsgelder nehmen. Auch wenn letzetres nicht sein sollte; ich bin überzeugt, dass das Urteil (SCHULDIG) schon von Anfang an der Festnahme des 17-Jährigen feststand, Leider.
     
  8. bambergforever

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Wobei man ja eine 13 Jähirge nie erlauben darf, öffentlich Alk zu trinken, ist ja erst ab 15 erlaubt, mit beisein der Eltern, ab 16 alleine
     
  9. doku

    doku Guest

    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Sollte man auf 21 hochsetzen!
     
  10. imy

    imy Senior Member

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    AW: Türkei: 17jähriger nach Urlaubsflirt verhaftet

    Interressant in diesem Zusammenhang: keiner der osmanischen Sultane ist auf Pilgerfahrt gewesen. 500 Jahre osmanisch-islamische Herrschaft haben es nicht fertiggebracht eine breite Schariamentalität in den Türken zu etablieren, sonst wäre die Demokratisierung durch Atatürk nicht so dramatisch schnell möglich gewesen. Der Prozeß der Demokratisierung in der Türkei ist bereits sehr weit. Vor zehn Jahren wären noch keine Millionen auf die Straße gegangen auf Zuruf von Frauenbewegungen. Du malst dir Bilder aus die einfach nicht stimmen.
     
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