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17. Juni 2007: Abkommen Genf 2006 tritt in Kraft

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von Manfred Z, 16. Juni 2007.

  1. Manfred Z

    Manfred Z Board Ikone

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    Morgen früh treten die auf der Wellenkonferenz RRC-06 abgeschlossenen Verträge in Kraft. Im Mittelpunkt steht das Regionale Abkommen Genf 2006 (GE06):

    Man sollte aber nicht glauben, dass sich jetzt alles ganz schnell zugunsten des digitalen Rundfunks ändert. Denn die Übergangszeit, in der das analoge Fernsehen geschützt ist, dauert bis zum 17. Juni 2015 (bzw. bis zur Analogabschaltung in den einzelnen Ländern).

     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juni 2007
  2. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: 17. Juni 2007: Abkommen Genf 2006 tritt in Kraft

    :confused:
     
  3. Terranus

    Terranus Moderator Premium

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    AW: 17. Juni 2007: Abkommen Genf 2006 tritt in Kraft

    dibbfehler...wäre dann doch etwas lang :D
     
  4. streamhunter

    streamhunter Junior Member

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    AW: 17. Juni 2007: Abkommen Genf 2006 tritt in Kraft

    moggen!

    sind ja immer noch die selben hier!

    ;)

    immerhin tut sich frequenzmäßig was (anyway changes in frequencies are in motion)..

    MfG
     
  5. Manfred Z

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    AW: 17. Juni 2007: Abkommen Genf 2006 tritt in Kraft

    Die Inbetriebnahme digitaler Sender erfolgte bisher nach Regeln, die im Abkommen CHESTER 1997 aufgestellt worden sind. Hierbei sind zwei exemplarische Fälle zu unterscheiden (es gibt natürlich auch Mischformen).

    Fall A (Beispiel Deutschland):

    In den Startgebieten wird digital von Anfang an auf den leistungsfähigen, bisher analog genutzten Kanälen nach dem Plan STOCKHOLM 1961 (ST61) gesendet. Ein analoger Simulcast findet - wenn überhaupt - für einige Monate auf noch nicht sofort digital benötigten Kanälen sowie auf leistungsschwächeren Kanälen statt, die bisher von Privatsendern genutzt worden sind. In Simulcast-Gebieten können nach der Analogabschaltung weitere digitale Kanäle aufgeschaltet werden.

    Fall B (Beispiel Großbritannien, Frankreich):

    Die analogen Sender verbleiben auf den leistungsfähigen Kanälen nach ST61. Die digitalen Sender nutzen neu koordinierte leistungsschwache Kanäle, sodass Empfang in Randgebieten nicht möglich ist und fast überall eine Dachantenne benötigt wird (derzeitige Abdeckung der Haushalte in GB 73%, analog 98,5%). Nach mehreren Jahren Parallelbetrieb beginnt die gebietsweise Abschaltung der analogen Sender und der Wechsel der digitalen Sender auf die leistungsstarken Kanäle nach GE06 (Abdeckung der 3 PSB-Muxe in GB 98,5%, der 3 zusätzlichen privaten Muxe 90%; in Frankreich ca. 95% für die unverschlüsselten nationalen Programme).

    http://www.ofcom.org.uk/tv/ifi/tech/dttcoverage/

    Bei der Optimierung der regionalen Kanalverteilung im Plan GE06 ist es zu Verschiebungen einzelner Kanäle in andere Gebiete gekommen. Für Deutschland bedeutet dies, dass einige Sender, die als erste in einer größeren Region umgestellt worden sind, noch Kanalwechsel vornehmen müssen (z.B. Rhein-Main, Heidelberg, Stuttgart, Nürnberg).

    Hannover: 08 >> 06; 24 >> 25; 28 >> 40 (aber K 40 für DVB-H geplant); evtl. 47 als Ersatz für VHF
    Braunschweig: 08 >> 06; 24 >> 25; 60 >> 40 (s.o.); evtl. 53 als Ersatz für VHF
    Rhein-Main: 08 >> 07; 57, 64 >> 37, 42, 59
    Heidelberg: 27 >> 21; 50, 53 >> 24, 27, 41, 49, 60
    Stuttgart: 27 >> 25; 50, 53 >> 29, 42, 45, 46, 59
    Nürnberg: 40, 59, 60, 66 >> 32, 47, 52, 55, 65
    München: 35 >> 26; neu 54
    Die Doppelbelegung von K 34 in M und N bleibt.
     
  6. djmoe

    djmoe Junior Member

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    AW: 17. Juni 2007: Abkommen Genf 2006 tritt in Kraft

    Was heißt das dann :?

    Kanal 8 Feldberg wechselt auf K7

    Und was soll das mit K59? Da sendet die ARD vom Pfaffenberg und der ist in Rhein Main überall zu empfangen
     
  7. Kroes

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    AW: 17. Juni 2007: Abkommen Genf 2006 tritt in Kraft

    Was das soll? Nur, dass man _irgendwann_ diese Kanäle nutzen muss und nicht mehr die derzeit genutzten weiterführen kann. Wann das genau geschieht ist größtenteils aber noch unklar. So ist auch nicht sicher, dass man von K8 auf K7 wechselt - man könnte dafür z.B. auch K42 nehmen und auf den VHF-Bereich ganz verzichten. Das wird sich alles erst in den nächsten Monaten und Jahren zeigen und auch von den Verhandlungen der Sendeanstalten und Landesmedienanstalten untereinander abhängen.

    Zum K59: Genau deswegen wird der ja auch fürs Rhein-Main-Gebiet verfügbar. Irgendwann (spätestens 2008) wird ja auch der Pfaffenberg mal umgestellt und dann ist dieser Kanal eben auch frei.
     
  8. Manfred Z

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    AW: 17. Juni 2007: Abkommen Genf 2006 tritt in Kraft

    Was im VHF-Band tatsächlich geschehen wird, ist heute schwer abzuschätzen. Es gibt ja Pläne, dies Band in einigen Jahren ausschließlich für DAB/DMB zu nutzen - falls es überhaupt genügend Bedarf dafür gibt (bitte hier keine DAB-Diskussion).

    Nun soll im Jahr 2008 der Start des Handy-TV DVB-H erfolgen. Bis Ende des Jahres sollen die Stadtstaaten und Landeshauptstädte versorgt sein. In Gebieten, in denen die Privaten bei DVB-T nicht vertreten sind, sind genügend Kapazitäten frei (z. B. Erfurt, Stuttgart), anders in den Gebieten, in denen schon 6 Kanäle in Betrieb sind (z.B. Hannover, Rhein-Main, München). An Rhein und Ruhr sind schon heute 7 UHF-Kanäle verfügbar. Auch in den Stadtstaaten gibt es genug Kanäle.

    Wie oben angegeben, soll in Hannover Kanal 40 (Bedeckung 5) für DVB-H genutzt werden. Die "falsche" Nutzung der Kanäle 28 bzw. 60 in H/BS wird dann wohl bleiben, stört aber nach Blick auf die Verbreitungskarten dieser Kanäle auch nicht.

    Interessant wird es im Rhein-Main-Gebiet. Wird es nach Ländern getrennte Kanäle für Mainz und Wiesbaden/Frankfurt geben oder einigt man sich auf gemeinsame Regionalprogramme?
     
  9. NFS

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    AW: 17. Juni 2007: Abkommen Genf 2006 tritt in Kraft

    Wahrscheinlich wird man ein gemeinsames Paket schnüren, wie es bei DVB-T bereits praktiziert wird.