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Krieg gegen den Staat

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von griesgram73, 3. Juni 2007.

  1. zacman

    zacman Senior Member

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    AW: Krieg gegen den Staat

    Naja, das ist eher ein taktisches Urteil des Amtsrichters, weil er den Angeklagten im Falle eines Urteils auf Bewährung sofort auf freien Fuss hätte setzen müssen. So weiss er, dass der Verurteilte bis zur Berufung (die nach dem G8 Gipfel ist) in Haft ist und das Berufungsgericht dann eine Strafe auf Bewährung verhängen wird (das ist der gesetzliche Regelfall für alle Verurteilungen unter 1 Jahr). Ist natürlich dann trotzdem etwas krotesk, wenn der Staat dem Verurteilten anschließend Entschädigung (für die Hafttage und für möglicherweise entgangenen Lohn etc.) wegen des Fehlurteils des Amtsrichters zahlen muss. Aber gut, dass ist halt der Nachteil dieser Schnellverfahren.
     
  2. pferdehut

    pferdehut Junior Member

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    AW: Krieg gegen den Staat

    Die Anklage gegen den Mann lautet nicht versuchter Mord, sondern versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit schwerem Landfriedensbruch. Ist aber auch nicht schlecht.
    Alleine für gefährliche Körperverletzung kann es Haftstrafen von 6 Monaten bis 10 Jahren geben.
    Ich bin kein Jurist und weiß nicht inwieweit jetzt der Versuch bestraft wird aber 10 Monate sind doch ganz i.O.. Auch wenn es wohl wie zuvor geschrieben zur Bewährung ausgesetzt wird.
     
  3. Dennis100

    Dennis100 Silber Member

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    AW: Krieg gegen den Staat

    Aber das gute Essen im Knast muss man seber zahlen! Das wird abgezogen. ;)
     
  4. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

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    AW: Krieg gegen den Staat

    Wenn man sich ein bißchen über das Beschleunigte Verfahren kundig macht, stößt man darauf, dass hier keine Haftstrafen von über einem Jahr verhängt werden können.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Beschleunigtes_Verfahren
    http://www.thueringen.de/thgsta/lexikon/beschleunigtes_verf.htm

    Es war also von vornherein klar, dass die Strafe am unteren Ende angesiedelt sein würde.
     
  5. Don Pasquale

    Don Pasquale Senior Member

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    AW: Krieg gegen den Staat

    Ich mag keine beschleunigten Verfahren. Das erinnert mich immer
    so an Standrechtliche Urteile. Schnell, hart, ungerecht


    @zacman: Guter Beitrag. Unter diesem Gesichtspunkt kann ich es sogar verstehen.
     
  6. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Krieg gegen den Staat

    Ob es sich um versuchten Mord handelt, kann man schwerlich von hier entscheiden. Dazu müsste die Mordabsicht nachgewiesen werden und überhaupt jede Menge Details bekannt sein - ohne diese bleibt die Behauptung, es sei versuchter Mord einfach nur Geschwätz. Ein Steinwurf als Mordversuch zu werten erscheint mir jedenfalls reichlich absurd.

    Das Urteil einer zehnmonatigen Haftstrafe ist aber durchaus legitim. Ich sehe da keine besondere Härte.

    Im übrigen würde ich mir eine solche Einschätzung nicht anmaßen. Sie obliegt einfach den Gerichten.
     
  7. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Krieg gegen den Staat

    Ja, für mich ist da auch immer ein Beigeschmack. Zumal auch die Absicht der Abschreckung juristisch umstritten sein dürfte.
     
  8. griesgram73

    griesgram73 Junior Member

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    AW: Krieg gegen den Staat



    Absurd ? du stehst 1 Meter vor einer Person und willst ihm Pflastersteine ins Gesicht pfeffern, was ist das denn ? Eine Streicheleinheit ?
     
  9. Rockabye

    Rockabye Foren-Gott

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    AW: Krieg gegen den Staat


    Gibt Ehepaare die sich Abends gegenseitig auspeitschen und auf die Streckbank fesseln, so what?
     
  10. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

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    AW: Krieg gegen den Staat

    Überschrift heute bei t-online:
    Waren die Horrorzahlen stark übertrieben?

    Quelle:http://onnachrichten.t-online.de/c/11/25/13/66/11251366.html

    Ein weiterer Beweis dafür, wie vorsichtig man mit Informationen umgehen sollte.