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KFZ-Versicherung

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Mesh, 25. Mai 2007.

  1. Mesh

    Mesh Gold Member

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    Ich fahre zur Zeit ein Fahrzeug, was noch der Bank gehört, da ich noch 2,5 Jahre ab bezahlen muss. Ich stehe im KFZ-Brief, im KFZ-Schein und das Auto ist auch auf meinen Namen versichert. Auch der Kredit läuft auf meinen Namen. Also bin ich doch Eigentümer (Bank hat den Brief), Halter und Versicherungsnehmer. Nun soll der Kredit aber auf eine andere Person überschrieben werden, aber alles andere soll bleiben, lediglich im KFZ-Brief soll nicht mehr mein Name stehen, sondern von der anderen Person. Ich möchte aber Halter bleiben, also soll auch mein Name im KFZ-Schein stehen bleiben. Nun meine Frage, kann ich auch dann Versicherungsnehmer bleiben und mein Auto angemeldet lassen? Ich bin ja der Halter und auch Versicherungsnehmer, oder muss alles auf den neuen Eigentümer umgeschrieben und umgemeldet werden?
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Mai 2007
  2. Don Pasquale

    Don Pasquale Senior Member

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    AW: KFZ-Versicherung

    Was für eine Grammatik. Himmel.

    Der Kredit und das Auto haben nichts miteinander zu tun. Da der Brief
    bei der Bank liegt, wird sich an den Eigentumsverhältnissen am PKW
    nichts ändern.

    Der Bank ist es egal, wem der Kredit gehört, wenn der Kredit nicht mehr bedient wird, wird das Auto einkassiert.

    Bist Du sicher bei dem was Du da machst?
     
  3. Mesh

    Mesh Gold Member

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    AW: KFZ-Versicherung

    Aber darum geht es doch, ich will nicht mehr der Eigentümer des Fahrzeuges sein, sondern nur noch Halter und Versicherungsnehmer. Dabei stelle ich mir die Frage, kann ich mein Auto auf mich angemeldet lassen und behalte dadurch meine Nummernschilder und bleibe auch Versicherungsnehmer, da ich schon auf 40% gefallen bin.
     
  4. Don Pasquale

    Don Pasquale Senior Member

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    AW: KFZ-Versicherung

    Ich nehme an, dass es Gründe hat, dass Du zuerst hier anfragst, statt bei Deiner Bank.
     
  5. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: KFZ-Versicherung

    Und du meinst die Bank kann ihn die Frage beantworten ob er seine Versicherung etc. behalten kann?
     
  6. Mesh

    Mesh Gold Member

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    AW: KFZ-Versicherung

    ja :rolleyes:

    Das Problem ist, dass meine Versicherung meint, dass der Eigentümer im KFZ-Brief steht und der Halter im KFZ-Schein, so wie ich das auch meine. Die Bank sagt aber, wenn der Kredit umgeschrieben wird, dann läuft alles auf einen anderen Namen und ich muss das Auto ummelden und verliere auch meine 40% bei der Versicherung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Mai 2007
  7. Don Pasquale

    Don Pasquale Senior Member

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    AW: KFZ-Versicherung

    Da bist Du besser aufgehoben. Du solltest Dir dort allerdings
    größere Mühe geben den Sachverhalt deutlich zu erklären.
    Die tüten Dich sonst ein.
    http://forum.jurathek.de/
     
  8. Mesh

    Mesh Gold Member

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    AW: KFZ-Versicherung

    @ Don Pasquale

    wo ist denn dein Problem? besser kann man es doch nicht erklären. Ich habe doch genau geschildert das ich ein Fahrzeug habe, ich bin Eigentümer, Halter und Versicherungsnehmer. Das Auto ist finanziert und der KFZ-Brief liegt bei der Bank. Nun soll der Kredit von einer anderen Person übernommen werden und meine Frage lautet: ob ich weiterhin Halter und VN bleiben kann oder muss alles umgeschrieben und umgemeldet werden?

    Mir wurde jetzt auch davon erzählt, ich könnte mit der anderen Person privat einen Vertrag machen, wo darin geregelt ist, dass er den Kredit zahlt und ab dem Zeitpunkt ihm das Auto gehört. Geht das überhaupt?
     
  9. Don Pasquale

    Don Pasquale Senior Member

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    AW: KFZ-Versicherung

    Ich nehme an, das Auto dient als Sicherheit für den Kredit.
     
  10. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: KFZ-Versicherung


    Darauf wollte ich auch gerade ansprechen.

    Eigentümer ist im übrigen der, der den Fahrzeugbrief besitzt, egal wer darin aufgeführt ist. Also momentan durch den Kreditvertrag begründet ist die Bank Eigentümer des PKWs.

    Der Haken ist nun Folgender:

    Wenn Du den Kreditvertrag einer anderen Person übeträgst, selbst aber Versicherungsnehmer und Halter bleibst, greift die Vollkasoversicherung zwar noch theoretisch für Dich, nicht aber für den neuen Eigentümer. Das stellt die Bank vor ein Risiko, da im Falle eines Schadens der Versicherungsnehmer entscheidet wie repariert oder ausgeglichen werden soll. Wenn in diesem Fall Versicherungsnehmer und Eigentümer (bzw. Kreditnehmer) nicht eine Person sind, kann es zu Interessenskonflikten kommen.

    Das kann und wird die Bank nicht hinnehmen. Würde ich auch nicht machen.

    Donn