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So sieht es

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von griesgram73, 18. Mai 2007.

  1. Rockabye

    Rockabye Foren-Gott

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    AW: So sieht es


    Das war keine Kritik an dem Beruf bzw. an den geistigen Fähigkeiten von den Personen die ihn ausüben.

    Sorry falls das so rüber kam, war nicht beabsichtigt.


    Dein Satz und die Aussage vom griesgram haben nur so gut zusammengepasst, da griesgram hier im Forum ja öfters Defizite in dem Bereich offenbart.
     
  2. Master-D

    Master-D Guest

    AW: So sieht es

    Ok, dann kam das nur falsch rüber. ;)

    Alles klar, Rocka! :)
     
  3. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Das sehe nicht ich zu kleinlich, sondern das Gericht. Wenn der Richter den Eindruck hat, dass Du Dich nur wehren wolltest, hast Du als Angeklagter schon verloren. Denn die Kriminellen sichern schließlich die Arbeitsplätze und somit die Existenz der Justizangehörigen.

    Und wenn ein Gesetz nicht ganz gerecht ist, wird die Justiz alles aufbieten, um auf dieser Grundlage ein Unrechtsurteil zu fällen. Die Justiz hat natürlich ein Interesse daran, dass der Elektrikerlehrling totgeschlagen wird. Schließlich bringt das wieder viele Verhandlungstage gegen die Täter.

    Und wenn der Elektrikerlehrling von seinem Recht auf Notwehr angemessen Gebrauch macht, was in diesem Fall zweifellos der Fall war, dann ist eben der vor Gericht dran als Angeklagter.

    Seit wann muss man seine Hand erheben, bevor man zuschlägt? Nein, nein; so ein Schlag geschieht blitzschnell. So schnell kann ein Opfer gar nicht denken. Da gibt es ggf. keine Anzeichen, die so einen Schlag noch lange vorher ankündigen.

    Was verstehst Du unter "in Ruhe lassen"? Ich rede von Schlägen. Und auch wenn das Opfer schon halb tot geschlagen wurde, darf leider keiner auf den Schläger einschlagen, weil der Gesetzgeber leider dafür "gesorgt" hat, dass keiner zurückschlagen darfst.

    Ich stand doch selbst schon als Angeklagter vor Gericht. Wenn der Richter den Eindruck hat, dass der Angeklagte grundsätzlich im recht ist, läuft die "Verhandlung" so ab:

    Du darfst erst mal alles schildern, was passiert ist. Wenn Du dann aber anfängst, Dein eigenes Verhalten zu verteidigen, wird Dir einfach gesagt, dass die Einschätzung darüber, ob das strafbar war, dem Gericht zu überlassen hast.

    Dann sagen die Zeugen aus. Da darfst Du dann auch nichts sagen. Du wirst belehrt, dass Du nur Fragen stellen darfst. Dann hält der Verteidiger seine Rede, die i.d.R. hauptsächlich aus einem Gewirr von Nennung von Paragraphen besteht, wo Du als Laie nicht durchblickst.

    Aber dann bekommst Du Dein Schlusswort. Aber glaube nicht, dass Du Dich dann aussprechen kannst. Schon nach wenigen Sätzen wird Dir das Wort vom Richter abgeschnitten; und der hält dann das Schlusswort.

    Weil Du mit dem nicht einverstanden bist, was er sagt, machst Du kurz einen protestierenden Einwurf, noch schnell bevor der Richter die Verhandlung schließt. Das war dann Dein Schlusswort. Genau so war es bei mir gewesen im Amtsgericht Mühlhausen.

    Erlaubte Notwehr gibt es nicht wenn Dich jemand totschlagen will. Nach jedem Schlag ist juristisch gesehen keine Notwehrsituation gegeben, weil Du das ja nicht weißt, ob der Täter jeweils weiterschlagen wird. Da müssten das Opfer und die Umstehenden Hellseher sein.
     
  4. Rockabye

    Rockabye Foren-Gott

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    AW: So sieht es


    Also wenn du dich vor Gericht genauso gegeben hast wie hier im Forum kann ich durchaus nachvollziehen warum er dir das Wort abgeschnitten hat. Der Richter wollte dir wohl kein Forum für deine ganzen Verschwörungstheorien bieten und außerdem irgendwann mal Feierabend machen.



    btw... darf man fragen um was es denn vor Gericht ging?
     
  5. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: So sieht es

    Psychologisch hochinteressant! Das Urteil, dass er bekommen hat, löst bei ihm so starke kognitive Dissonanzen aus, dass er gar nicht in der Lage ist, es zu verstehen, zu akzeptieren und eine Lehre daraus zu ziehen.

    Der Rettungsanker ist dann, sich das einzureden, was er hier so von sich gibt.

    Subjektiv fühlt er ein Unrecht und überträgt dies auf das komplette System. Das sind erste Anzeichen von Verfolgungswahn. Der nächste Schritt wird dann sein, dass er fühlt, dass sich dieses System explizit gegen ihn richtet. Noch aber schützt ihn der gefundene Rettungsanker davor. Wir sollten es ihm also nicht ausreden!

    Wirklich hochinteressant!
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Mai 2007
  6. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Das nennt man "Mit dem Angeklagten einen kurzen Prozess machen". Worum es ging, hatte ich schon mal hier im Forum geschrieben. Der Beitrag wurde gelöscht.
     
  7. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
    Sage mir vielleicht lieber, wie Du Dich geben würdest, nachdem Dich jemand geschlagen hat. Würdest Du zurückschlagen? Oder würdest Du lieber das Risiko eingehen, dass er Dich noch mal schlägt? Und noch mal, und noch mal, und noch mal... · Bis Du vielleicht...
     
  8. Rockabye

    Rockabye Foren-Gott

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    AW: So sieht es


    Ich würde es erst gar nicht zum ersten Schlag kommen lassen.
     
  9. Rockabye

    Rockabye Foren-Gott

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    AW: So sieht es


    dann schick es mir sonst per PM.
     
  10. griesgram73

    griesgram73 Junior Member

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    AW: So sieht es


    Körperlich auf jeden fall ;-) Dafür arbeite ich ja auch schon über ein Jahrzehnt am Körper und am Kampfsport, dazu kommt die Größe von 1,96


    Ich denke das ich durch meine Präsenz noch nie eine Schlägerei hatte, und das ist auch gut so. Aber es ist auch schön zu wissen das man sich wehren kann, den drei Spaten die den 1 € Wurm da verprügelt haben hätten innerhalb weniger Sekunden ne gebrochene Nase gehabt. Die sind nämlich nur stark bei Leuten die sich nicht wehren können