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Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

Dieses Thema im Forum "HD+, Diveo, Freenet TV + weitere Anbieter via Sat" wurde erstellt von lofta1964, 19. April 2007.

  1. NURadio

    NURadio Gold Member

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    Nach Schüsselmanns Logik geht das doch gar nicht, da Astra kein deutsches Unternehmen ist.;) Also was nun?????
     
  2. NURadio

    NURadio Gold Member

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    AW: Re: Jetzt offiziell - ab 1. September Premiere über €ntavio

    Also doch Pech gehabt? Oder gegen geltende Rechtsauffassungen verstoßen? Was heißt im Zweifelsfall? Das Kabel lässt aus Sicht der Richter keinen Zweifel zu. Diese Sichtweise führte ja offensichtlich auch dazu, dass der größte KNB in Deutschland kürzlich Sender in sein Netz einspeist, die keinen Verbraucher wirklich erfreuen, wohl aber die KUNDEN, nämlich Hausbesitzer/Vermieter, die dann auch ihren ausländischen Mietern die Sat-Schüsseln vom Balkon holen könnten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Mai 2007
  3. headbanger

    headbanger Guest

    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio


    Aber APS und Entavio sind in D beheimatet und gehören zu Astra!!!!Astra ist der Quasisatmonopolist in D!Deshalb ist das KA sehr wohl zuständig wenn der Quasisatmonopolist Boxenspezifikationen nach seinem Gusto diktieren möchte!!!
     
  4. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    Zur Erinnerung mal O-Ton von Herrn Böge:

    „Die schon seit Jahren bestehende Planung beider Sendergruppen, digitales Fernsehen zu verschlüsseln, um es gegen Entgelt zu vermarkten, legte immer den Verdacht nahe, dass es sich um eine abgestimmte Strategie handelt. Würde nur eine Sendergruppe die Verschlüsselung mit einer Freischaltgebühr einführen, müsste sie einen erheblichen Einbruch bei Zuschauern und Werbeeinnahmen befürchten. Eine abgestimmte Strategie von RTL und ProSiebenSat.1 hätte dazu geführt, dass sich beide Sendergruppen relativ risikolos am Wettbewerb vorbei eine zusätzliche Erlösquelle erschlossen hätten. Zu dem Zweck war die Erhebung eines monatlichen Entgeltes durch Astra gegenüber dem Zuschauer für die gebündelte Freischaltung der Sendergruppen vorgesehen, wovon ein erheblicher Teil der Einnahmen den beiden Sendergruppen zugeflossen wäre.“

    Es bleibt mischobo natürlich freigestellt, eine solche Wertung nicht als eine Einstufung in die Rubrik "rechtlich bedenklich" zu betrachten. Er gehört allerdings nicht in den Kreis der maßgeblichen Entscheidungsträger. Daß das BkartA die Sache etwas umfassender betrachtet, kann man aus der Schlußpassage entnehmen:

    Mit Aufgabe des Modells durch eine der beiden Sendergruppen ist der Koordinierungsverdacht entfallen, so dass das Verfahren gegen RTL und ProSiebenSat.1 eingestellt werden kann. Es würde jedoch bei einem Wiederaufgreifen des Geschäftsmodells fortgeführt werden.
     
  5. robiH

    robiH Foren-Gott

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    Damit haben wir die Mikado-Situation: Wer sich zuerst bewegt, hat verloren.
     
  6. NURadio

    NURadio Gold Member

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    Laut Quelle finanznachrichten sagte er aber auch:

    Also doch Raum für Spekulationen und kreative Köpfe, die sich um den Weg, eine Empfangsgebühr mit aller Macht einführen zu wollen, Gedanken machen werden.
     
  7. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    @NURadio

    Es ist, wie robiH anführt, de facto eine Pattsituation, die den Status Quo erhält. Grundverschlüsselt RTL alleine, schießen sie sich vom Markt weg. Zieht P7S1 am selben Strang mit, tritt das BkartA wie angekündigt in Aktion. Die von Dir erwähnten findigen Köpfe scheinen in der Vergangenheit nicht kreativ genug gewesen zu sein ;). Verzichten beide Sendergruppen auf Entgelte, wird der restriktionsfreie Zugang zu den unentgeltlichen Angeboten gefordert werden. Eben dieser wird nicht nur mit zukünftigen, sondern auch mit bereits existenten Geräten realisierbar sein müssen. Alles in allem bleibt Entavio die überwiegende Bedienung des PayTV-Marktsegmentes, wobei auch hier noch nicht abschließend geklärt ist, welche wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen dies haben können würde. Fazit: in trockenen Tüchern ist hier entgegen allen Beteuerungen noch gar nichts.
     
  8. NURadio

    NURadio Gold Member

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    Also für mich ist das Ganze doch sehr irreführend und
    Das ist richtig, aber auf der anderen Seite: Sicher scheint mir im Moment auch nichts mehr zu sein.;)
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    ... was willst du damit sagen ?
    Das Kartellamt versucht Entavio dazu zu bringen ein anderes bzw. ein zusätzliches Verschlüsselungssystem zu verwenden, damit es zu keinem Nagravision-Monopol kommt. Wettbewerbsrechtlich ist das für mich durchaus nachvollziehbar, bringt aber dem Verbaucher den Nachteil, dass er nicht alle gewünschten Programme auf einer Smartcard freischalten lassen kann. Wenn es nach dem Kartellamt gehen würde, müsste jede Plattform ein anderes Verschlüsselungsverfahren verwenden. Es gäbe damit einen Wettbewerb sowohl was CA-Anbieter als auch was die Plattformen angeht. Das ist ist soweit auch in Ordnung. Allerdings müßte sich der Verbaucher mit unterschiedlichen Verschlüsselungssystemen auseinandersetzen. Wenn der Verbraucher einzelne Produkte von diversen Plattformen nutzen möchte, benötigt er mehrere Smartcards. Wenn er nicht dauernd die Karten wechseln möchte, muß sein Receiver auch entsprechend ausgerüstet sein. Letzendlich werden die unterschiedlichen Verschlüsselungssystemen aufgrund der erhöhten Hemmschwelle dem Wettbewerb der Programmveranstalter untereinander eher hemmen. Außerdem wird es dazu führen, dass sich die Programmveranstalter sich den Plattformbetreiber auswählen, der die meisten Zuschauer erreicht. Damit würde sich alles auf einen Plattformbetreiber konzentrieren und die anderen würden auf der Strecke bleiben. Aufgrund der Population von Premiere-Receivern dürfte es wohl klar sein, dass die Plattform, die Nagravision einsetzt einen entscheidenen Wettbewerbsvorteil hätte.
    Wenn alle Plattformen die gleiche Verschlüsselung nutzen und die Angebote aller Anbieter auf einer Karte freischaltbar sind, wird es einen Wettbewerb sowohl bei den Plattformbetreibern als auch bei den Programmveranstaltern geben. Die Nachfrage nach einzelnen Produkte wird nicht mehr durch die unterschiedlichen Verschlüsselungsverfahren gehemmt. Der Verbraucher braucht sich keine Gedanken darum zu mache, er kann sich sein Programmbouquet über die verschiedenen Anbieter zusammenstellen ohne sich Gedanken über technische Details machen zu müssen.
    Die Programmveranstalter können dabei den Plattformbetreiber frei wählen ohne sich Gedanken der Receiverpopulationen der einzelnen Plattformen machen zu müssen. Letztendlich würde primär der Preis die Auswahl des Plattformbetreibers bestimmen. Damit würde sich nicht mehr alles auf den Plattformbetreiber mit der größten Receiverpopulation konzentrieren.
    Der Nachteil wäre natürlich, dass man damit ein Monopol von Nagravison ahben würde, was natürlich unter Aufischt gestellt und reguliert werden müßte.
    Im Satbereich findet der Wettbwerb auf verschiedenen Ebene statt (auf den deutschen Markt bezogen):
    1. Satellitenbetreiber:
      Astra, Eutelsat
    2. Dienstleister technische Sendeabwicklung:
      APS, T-Systems, CBC, ORS
    3. Verschlüsselungstechniken:
      Nagravison, Cryptoworks, Conax
    4. Plattformbetreiber mit Endkundenbeziehung:
      Premiere, arena, Entavio, Technisat
    5. Programmveranstalter:
      RTL, Sat.1, ProSieben etc.
    Wenn das Kartellamt auf eine dieser Ebenen Einfluss nimmt, wirkt sich das auf andere Ebenen aus, was aber letztendlich zu Lasten der Verbaucher geht, denn jede Maßnahmen würde in bestimmen Bereiche zu höheren Kosten führen, die dann auf die Verbraucher umgelegt werden.

    Nehmen wir doch einfach mal einen Verbraucher mit Satempfang, der gerne SciFi, Kinowelt TV und MTV hits! haben möchte. Dieser Verbraucher kann diese Programme über 3 unterschiedliche Plattformen beauftragen. Der Verbraucher erhält für den Empfang der Programme 3 Smartcards. Für die Nutzung dieser Smartcards benötigt er einen entsprechenden Receiver zzgl. mind. 2 CI-Module, sofern im Receiver schon ein CAM integriert ist. Würden alle Programme im gleichen Verfahren verschlüsselt und könnten auf einer Smartcard freigeschaltet werden, wäre die Angelegenheit für den Verbraucher erheblich preiswerter. Das Kartellamt würde gerne Multicrypt-Receiver zur Pflicht machen, wobei man nicht vergessen sollte, das jeder Receiverhersteller auch die entsprechenden Lizenzkosten an den jeweilgen CA-Anbieter zahlen muß, was den Preis eines solchen Receivers drastisch erhöhen wird. ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Mai 2007
  10. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    Wir haben einen Status Quo, den jeder Satzuschauer erleben kann. Er muß zunächst erfolgreich geändert werden, um eine neue Situation zu erhalten.

    Darüber wird schon lange geplant und geredet - geändert wurde dagegen nichts. Sicher nicht deshalb weil Programmveranstalter und Satellitenbetreiber kein Interesse mehr an neuen Erlösen hätten ;) Lerne: eine neue, vielversprechende Geschäftsidee bedeutet nicht, daß sie zwangsläufig auch praktikabel ist. Das BkartA ist zeitungebunden, den Protagonisten rennt sie mit der fortschreitenden Digitalisierung des Endgerätemarktes davon. Wer hat nun die bessere Ausgangsposition ?

    ;)

    @mischobo

    Alles was Du für den PayTV-Sektor anführst, ist bereits Realität am Markt bzw. mit der Planung von Premiere Sky auf progressivem Wege. Nur wird damit nicht automatisch das Entavio-Geschäftsmodell zur Pflichtveranstaltung, über welche das ausschließlich realisierbar wäre. Schon gar nicht erklärt sich daraus der nachvollziehbare Bedarf an einer Grundverschlüsselung des FreeTV. Die Zielstellung von SES/Astra ist eine andere und so wie es ausschaut, werden sich die entsprechenden Beschlußkammern des BkartA mit eben dieser bzw. den aus ihr potentiell möglichen Wettbewerbsgefahren befassen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Mai 2007