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Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

Dieses Thema im Forum "HD+, Diveo, Freenet TV + weitere Anbieter via Sat" wurde erstellt von lofta1964, 19. April 2007.

  1. Eric el.

    Eric el. Platin Member

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    du wirst dich doch jetzt nicht verplappert haben. Wer gibt den die Senderlisten vor? Außerdem war die Sprache von Premiere-Receiver, so verkündete es zumindest der Italiener.
     
  2. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    Du irrst ein bissel. In Deutschland hat SES/Astra als hier nicht lizensierter und der Medien- und Betriebsaufsicht nicht unterliegender Anbieter eben nicht die selben Rechtsansprüche wie ein Betreiber, der eben diese Voraussetzungen erfüllt. Der deutsche Gesetzgeber hat bei SES/Astra in Betzdorf (im Gegensatz zu allen anderen Sendeeinrichtungen in Deutschland) keine reale Rechts- und Vollzugsgewalt auf die gesamte technische Infrastruktur bzw. das Betriebsgeschehen (Transponder- und Frequenzplanung, Gebührenerhebung etc.). Anderenfalls wäre die Erhebung einer Satnutzungsgebühr unabhängig von einer Verschlüsselung in Deutschland generell zulässig und durch die SES einklagbar, ganz wie es beim KNB mit der Kabelanschlussgebühr der Regelfall ist. Da international agierende Satellitenbetreiber nicht der vollständigen Kontrolle durch deutsche Aufsichtsgremien unterliegen, bleibt für sie das rechtlich unbedenkliche Geschäftsmodell der Endkundenbeziehung zum Broadcaster.

    Es gibt weder einen analogen noch einen digitalen Satanschluß. Dagegen kennen sowohl das europäische und das deutsche Fernsehrecht den Kabelanschluß. Ursache und Rechtsanspruch leiten sich aus dem Vorerwähnten ab.

    Das ist rechtlich solange unbedenklich, solange die SES-Vertragsbeziehung hierfür mit dem Broadcaster besteht. Das BkartA sieht keine Notwendigkeit an diesem Prinzip auch nur das Geringste ändern zu sollen. Weil dies so ist, Entavio aber mit Gewalt lanciert werden soll, orientiert man sich nun nicht mehr auf grundverschlüsseltes FreeTV, sondern auf kostenpflichtige PayTV-Angebote.

    Ob der technische Dienstleister Entavio oder APS oder ORS heißt, ist unerheblich. Gelten die von Dir so häufig zitierten Urheberrechtsregelungen derzeit nicht ? Wenn doch, so verschließt sich mir das damit bestehende Problem, welches eine Grundverschlüsselung rechtlich erzwingbar machen würde. Wiederum ganz im Gegensatz zum KNB, denn deren (wenn auch spitzfindige) Rechtsbegründung ist logisch nachvollziehbar.

    P.S.: mischobo, SES/Astra/Entavio werden ja nicht müde zu betonen, daß man gar nicht plant als Content-Anbieter aufzutreten. Nun erklär doch mal einem normalen Mitteleuropäer, wie denn zwischen APS/Entavio/Premiere ein ernsthafter Wettbewerb entstehen kann und soll, wenn alle drei doch den identisch gleichen Content verbreiten wollen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Mai 2007
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    @Schüsselmann
    ... niemand hat einen Rechtsanspruch darauf Dienste von Astra und Entavio grundsätzlich unentgeltlich nutzen zu dürfen. Astra vermietet primär nur Kapazitäten auf Sattransponder an Programmveranstalter der auch den entsprechenden Pries zu zahlen hat. Dann gibt es da noch APS, die interessierten Programmveranstaltern diverse Dienstleistungen anbieten, gegen Entgelt versteht sich. Aber weder Astra nach APS haben eine Endkundenbeziehung, weil sich deren Dienstleistungen an Programmveranstalter richten. Urheberrechtlich ist das ohne Belang, weil weder APS noch Astra die Programme eben nicht an die Endkunden vermarkten. Entavio wird dagegen eine Endkundbeziehung unterhalten und auch die über die Entavio-Plattform verbreiteten Programme entsprechend vermarkten. Entavio verdient mit den Inhalten der Programme Geld und allein schon aus diesem Grund hat Entavio die Entgelte zur Abgeltung der Urheberrechte zu zahlen. Das gilt auch wenn die Programme nicht verschlüsselt werden. Eine Grundverschlüsselung kann rechtlich von Entavio nicht erzwungen werden. Das gleiche gilt auch für die Kabelnetzbetreiber. Einzig und allein die Programmveranstalter bestimmen, ob ihre Programme grundverschlüsselt werden oder nicht. Aus diesem Grund sind in vielen kleinen Kabelnetze, wie z.B. auch bei Netcologne, die Programme der ProSiebenSat.1-Gruppe nicht vorhanden.

    APS kann mit z.B. ORS oder T-Systems verglichen werden, aber nicht mit Entavio. Entavio ist eine Vertriebsplattform wie Premiere oder auch arena, nur das Entavio im Gegensatz zu arena und Premiere zusätzlich keine eigenen Inhalte anbietet. Wenn Premiere mit Enatvio kooperieren möchte, wird sich das das Kartellamt mit Sicherheit auch genauer ansehen. So nebenbei bemerkt wird APS auch Dienstleistungen für die Entavio-Plattform übernehmen, genau so wie sie es auch für Premiere tun. Aber das hat wie schon erwähnt nichts mit einer Endkundenbeziehung zu tun. Die Endkundenbeziehung unterhalten in diesen Fällen Entavio bzw. Premiere.

    Du machst hier den Fehler und schmeisst Astra, APS und Entavio in einen Topf und das ist nicht korrekt, denn auch wenn sie dem SES-Astra-Konzern angehören, haben sie doch völlig unterschiedliche Geschäftskonzepte.
    Den "digitalen Satanschluss" wird es von Entavio geben, aber nicht von Astra und/oder APS. Der "digitale Satanschluss" ist wie schon in Beitrag #416 erwähnt schlicht und ergreifend nur ein Geschäftsmodell, genau so wie es der "digitale Kabelanschluss" von UM und KDG auch ist. Ein VW Golf hat auch weder etwas mit Meereströmungen noch mit dem gleichnamigen Sport zu tun. VW hat eben beschlossen, dass das Produkt Golf heissen soll genau so wie Entavio beschlossen hat ihre Dienstleistungen unter dem Namen "digitalen Satanschluss" dem Endkunden anzubieten. ...
     
  4. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    @mischobo

    Geschäftsmodelle ausdenken kann sich SES sehr viele, das allein besagt gar nichts. Realisiert werden können sie nur innerhalb des bestehenden gesetzlichen Rahmens. Und der sieht für die SES nicht zwangsläufig einen Rechtsanspruch zur Endkundenbeziehung mit dem Zuschauer vor. Das ist der markante und direkte Unterschied zum Netzbetreiber, welcher vollständig inkl. seiner gesamten technischen Infrastruktur deutscher Jurisdiktion untersteht. Die Wahrung seiner berechtigten materiellen Interessen obliegt nämlich dann z.B. der zuständigen LMA, genau das tut sie dann auch mit z.B. der Zustimmung zur geplanten Gebührenerhebung. Für SES/Astra gibt´s das nicht, ob sie nun deutsche Töchter betreiben oder nicht, es ändert sich dadurch nichts. An diesem Punkt kommst Du nicht vorbei, er ist verantwortlich für die Schwierigkeiten, denen sich Entavio gegenüber sieht, denn der gerade Weg zum Satnutzungs-Entgelt, ihn gibt es so nicht. Eine Verschlüsselung wäre anderenfalls nicht mal erforderlich um begründete Rechtsansprüche der SES zu wahren. Du kannst es drehen, wie Du willst, das Funknetz untersteht nicht vollständig deutscher Kontrollaufsicht. Bei jedem anderen Netzbetreiber in Deutschland ist aber eben diese Bedingung erfüllt.
    Ebenso wenig hat Entavio einen Rechtsanspruch auf die Grundverschlüsselung deutscher FreeTV-Programme. Niemand erwartet und verlangt von einem Satellitenbetreiber, daß er umsonst arbeiten müsse, auch SES/Astra tut das recht erfolgreich ja eben nicht.
    Es funktioniert auch keine Augenwischerei mit dem Verweis auf die im Kabel verschlüsselte Übertragung frei empfangbar lizensierter Programme. Man braucht lediglich die Frage aufzuwerfen, warum diese Übertragungsform seinerzeit durch Mediavision/KDG überhaupt erzwungen konnte und schon kommt man zu einer sehr simplen Antwort: die Vorgaben der LMA werden in jedem Netz vorab erfüllt und mit der digitalen Übertragung eine Leistung erbracht, die vom Gesetzgeber so nicht gefordert war. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Forderungsanspruch des lizensierten und deutscher Jurisdiktion unterstehenden Netzbetreibers. Die Schlußfolgerung liegt nun sehr nahe, warum im Kabel analog nicht schon lange abgeschaltet worden ist ;)
    Weil SES/Astra selbst nun keine Rechtsansprüche auf Zuschauer-Entgelte hat, wollte man sie an Vadder Staat vorbei "erzwingen" mit der angedachten Grundverschlüsselung. Vadder Staat hat sich des bislang einfachsten und wirkungsvollsten Mittels bedient um dies zu verhindern. Nun rate mal, warum in diesem Kontext beim BkartA Entavio eine wirklich untergeordnete Rolle gespielt hat, denn sie waren nicht der Ansprechpartner, dem eine Abmahnung in´s Haus gestanden hätte. Sicher nicht deshalb, weil Entavio in diesem Kontext für den deutschen Gesetzgeber eine herausragende Rolle spielt. Ansprechpartner des BkartA waren bekanntermaßen die in DE lizensierten Programmveranstalter und verlass Dich drauf, sie werden es auch weiterhin bleiben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Mai 2007
  5. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    All diese Angebote über den kostengünstigeren Weg -> Satellit. :D
     
  6. TheEastBoy

    TheEastBoy Platin Member

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    Kann mir mal einer kurz erklären,was das zu bedeuten hat?Was ist Entavio?
     
  7. doku

    doku Guest

    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    http://www.entavio.de/entavio/index.jsp
     
  8. PC Booster

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    Eine ehemalige geplante Abzockplattform ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Mai 2007
  9. TheEastBoy

    TheEastBoy Platin Member

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    Danke,bedeutet das für mich,das man mal wieder ein neues Endgerät bräuchte?
     
  10. TheEastBoy

    TheEastBoy Platin Member

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    AW: Jetzt offiziell! Ab 1. September Premiere über Entavio

    Ehemalig?