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darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von kinofreak, 9. Mai 2007.

  1. foo

    foo Wasserfall

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    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    Das mit diesen 20 km/h Geschwindigkeitsdifferenz ist vor allem schon wegen der ganzen LKW Überholvorgänge (Stichwort: Schneckenrennen) absurd.

    Da weiß auch Wikipedia was dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Elefantenrennen


    Überholvorgang

    für den Überholer:Link
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Mai 2007
  2. J Wilson

    J Wilson Foren-Gott

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    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    Hab ich grad reingeschrieben
     
  3. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    für dich hab ich das hier:
     
  4. foo

    foo Wasserfall

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    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    Ins Wikipedia?! Was, das mit dem mindestens 20 km/h oder das Elefantenrennen?
    Ich kann im Changelog keine aktuelle Änderung erkennen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Mai 2007
  5. J Wilson

    J Wilson Foren-Gott

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    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    :eek: Naja, dann lass ich den LKW vor mir trödeln..
     
  6. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    wieso, außerhalb der ortschaft ist ja 20 zu schnell nicht so dramatisch ;) aufpassen muß man aber auch noch darauf:

    :winken:
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    Ist ja gut, ich nehme alles zurück und behaupte nun das Gegenteil :D
    http://www.gib-acht-im-verkehr.de/unfall/2.5.3.php

    Baden-Württemberger können halt alles, außer Hochdeutsch ;)

    Ich bin aber wirklich davon ausgegangen, daß man das darf...
     
  8. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    so, meine Kollegen sind in etwa auch so uneinsichtig wie du ;) deshalb paßt dein link genau! das hab ich jetzt ausgedruckt, da wirds ja wirklich schön beschrieben! danke dafür, genau dafür hab ich ja auch den thread eröffnet! :love:

    danke für eure hilfe, muß jetzt ins bett! :winken:
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    Ey, ich hab doch Einsicht gezeigt ;)

    Besser spät als nie :D :winken:
     
  10. Gag Halfrunt

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    AW: darf man die Geschwindigkeitsbeschränkung beim überholvorgang überschreiten?

    Man darf die Geschwindigkeit überschreiten, um z.B. Gefahren bzw. eine Gefährdung abzuwenden. Das ist von §34 StGB eindeutig gedeckt.

    Das schließt aber m.E. nicht eine (vorsätzliche) Übertretung beim Überholen ein.

    Mehr noch: Wer mal in der Umgebung von Fulda unterwegs ist, wird dort auf folgendes Kuriosum treffen: Dort gibt es einige Bundesstraßen, die dreispurig ausgebaut sind -- also abwechselnd zwei Spuren für die eine bzw. die andere Seite.

    Am Straßenrand stehen dann nochmals fette Straßenwacht-Werbetafeln, dass dennoch nur 100 erlaubt sei. Und zu allem Überfluss gibt es dann noch jede Menge Blitzer.

    Ich habe den Sinn dieser Ausbaustrecken nicht begriffen. Die LKW fahren in der Regel am Anschlag ihres Begrenzers -- also knapp über 90 km/h. Dass für die dicken Brummis auf Bundesstraßen nur 60 erlaubt sind, schert sie wenig.
    Zieht man die StVO zurate, dann darf man diese Brummis, die mit knapp über 90 fahren, nicht überholen. Mehr noch: Aufgrund der Geschwindigkeitskontrollen wird das dort sogar noch bestraft.

    Da frage ich mich wirklich, warum man dort überhaupt die Strecken ausgebaut hat, wenn man dann nicht erlaubt, die Überholspur effektiv zu nutzen.

    Ich habe sowieso nie begriffen, warum man auf einer vierspurigen Straße (= "autobahnähnlich") so schnell fahren darf, wie man will, auf den dreispurigen auf der ausgebauten Seite jedoch nur max. 100.
    Für mich als Fahrer auf der Ausbaustrecke sehe ich keinen Unterschied zu einer Autobahn, da ich ja zwei Spuren für meine Richtung habe.

    Gag