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DCR 9001/22 defekt und ich hab den Tanz mit Philips

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von SteveHH, 6. Mai 2007.

  1. SteveHH

    SteveHH Silber Member

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    AW: DCR 9001/22 defekt und ich hab den Tanz mit Philips

    ja kannst du haben.
    Genauso hatten wir das am 01.05.
    Ab da lief unser neuer Vertrag und Premiere fiel aus :).
    Ich angerufen, Hotline-Mitarbeiter sagte mir lassen sie mal den Receiver an und im Laufe des Tages wird es wieder freigeschaltet.

    Nach Stunden kamen wir von der Ostsee zurück - immer noch nix :-(
    Ich wieder angerufen, der Mitarbeiter sagte dann kleinen Moment ich stosse das mal an und siehe da alle Programme wieder da :)

    Klasse das wußte der erste wohl nicht.:wüt:

    Stephan
     
  2. NoFa

    NoFa Guest

    AW: DCR 9001/22 defekt und ich hab den Tanz mit Philips

    Das versuchen die Händler immer. Rechtlich ist das aber Unfug.
     
  3. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: DCR 9001/22 defekt und ich hab den Tanz mit Philips

    Also bei einem aktiven Abo ist es so, dass generell immer einmal pro Stunde eine Freischaltung rausgeht.

    Freischaltungen sind immer mit Gültigkeitsdaten versehen. Diese regelmäßigen Freischaltungen aktualisieren diese Gültigkeitsdaten stetig. Bei einer Freischaltung ohne Gültigkeitszeitraum bräuchten Hacker nur die Freischaltung ankommen lassen und dann alle Kartenkommandos blockieren und die Karte wäre ewig bzw. bis zum nächsten Schlüsselwechsel freigeschaltet. Dies wird durch diese Art Freischaltung verhindert.

    Der Nebeneffekt ist, dass, wenn man z.B. längere Zeit im Urlaub war, das Gültigkeitsdatum abgelaufen ist. Man braucht dann aber nur maximal zwei Stunden auf einem Premiere Programm zu warten (wenn die Freischaltung der ersten Stunde am Anfang der Stunde und die Freischaltung der zweiten Stunde am Ende der Stunde kommt), fängt dann automatisch die Freischaltung auf und kann wieder gucken.

    Der erste Kundenbetreuer hat wohl auf diese regelmäßige Freischaltung gebaut, was im Normalfall bei einem aktiven Abo auch völlig reicht.

    Warum dies bei Dir nicht gereicht hat, kann mehrere Gründe haben. Z.B. könnte der neue Vertrag versehentlich noch nicht aktiv gewesen sein. Dann hätte der erste Kundenbetreuer dies allerdings übersehen - also gepennt. Oder die Karte hat die Verlängerungsfreischaltung nicht angenommen. Das kommt vor allem bei bestimmten CI-Modulen, die nicht offiziell von Premiere unterstützt werden, häufig vor (bei alten Alphycrypt Softwaren z.B. auch). Aber vereinzelt passiert das auch bei "geeignet für Premiere" Receivern. Abhilfe schafft dann meist eine manuell durch den Kundenbetreuer ausgelöste Freischaltung. Offenbar werden dabei zusätzlich und in dem Fall entscheidende Kartenkommandos mitgesandt.
     
  4. ChukaTruk

    ChukaTruk Silber Member

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    AW: DCR 9001/22 defekt und ich hab den Tanz mit Philips

    Und wie stellst du dir das vor ? Das irgeneiner der in der DVD Abteilung arbeitet das Ding repariert ? Toll da hätt ich dann vlt nen Toaster oder so zurück bekommen.
     
  5. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: DCR 9001/22 defekt und ich hab den Tanz mit Philips

    Das natürlich nicht.
    Aber das der Händler das Gerät annimmt und sich selber darum kümmert, dass es zum Hersteller zur Reperatur oder zum Tausch kommt. Er kann auch selber tauschen, wenn er möchte. Wenn er es einschickt, dann meldet er sich, wenn es wieder da ist und händigt es Dir wieder aus. So hat man selbst nur den Weg zum Händler und muss sich um nichts weiter kümmern.
    So ist das mit der gesetzlichen Gewährleistung gedacht.

    Die Frage ist, ob ein Händler die Abwicklung der Gewährleistung auch von jemand anderem übernehmen lassen darf. Dadurch dürfen dem Kunden aber bestimmt kein zusätzlicher Aufwand und schon gar keine zusätzlichen Kosten im Vergleich entstehen. So richtig eindeutig ausgeschlossen ist eine Abwicklung über einen Dritten im Gesetzestext nicht wie ich den verstehe.
     
  6. Kabelknecht

    Kabelknecht Platin Member

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    AW: DCR 9001/22 defekt und ich hab den Tanz mit Philips

    Wen interessiert, ob Premiere etw. dafür kann oder nicht? Vertragspartner ist Premiere, also haben die laut BGB auch für Defekte innerhalb der Gewährleistung geradezustehen. Der Verweis auf die Hotline von Philips ist der unzulässige Versuch, sich widerrechtlich von seinen Leistungspflichten zu befreien.
     
  7. Kabelknecht

    Kabelknecht Platin Member

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    AW: DCR 9001/22 defekt und ich hab den Tanz mit Philips

    Das nennt man nicht Service, sondern Pflicht
     
  8. coifmann

    coifmann Junior Member

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    AW: DCR 9001/22 defekt und ich hab den Tanz mit Philips

    Richtig, und der Verweis von Premiere auf den Hersteller hat auch nichts mit einer "Gewährleistungsabwicklung" durch Dritte zu tun, sondern hier drückt sich Premiere (wie auch viele andere Händler) vor seiner gesetzlichen Gewährleistungspflicht und schiebt auf die freiwillige Herstellergarantie ab. Dies ist eine bekannte Masche!
    Der Kunde, der darauf eingeht und sich vielleicht noch über den schmackhaft gemachten 24h vor Ort Austauschservice freut, hat, wenn er Pech hat, aufeinmal ein 3 Jahre altes repariertes Gerät aus einem anderen Garantie-Tausch im Hause stehen. (nur ein Nachteil, wenn der Kunde auf seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche verzichtet und sich auf die ungünstigere Garantie abschieben lässt)


    Grundsätzlich haftet der Verkäufer für die Mängelfreiheit zum Übergabezeitpunkt, nicht der Hersteller und auch nicht irgendwelche Zulieferer. (2 Jahre für Neuwaren) Macht sich ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate bemerkbar, so wird angenommen, dass der Mangel (bzw. die Ursache des Defektes) bereits zum Übergabezeitpunkt vorlag.

    Hier kann nun der Käufer den Verkäufer (!) zur Nacherfüllung auffordern. Bei der Nacherfüllung hat der Käufer ein Wahlrecht (!) (welches nur in streng definierten Ausnahmefällen vom Verkäufer verweigert werden kann) zwischen Ersatzlieferung oder Reparatur.

    Nach dem Schuldrecht ist immer der Verkäufer als Vertragspartner derjenige, der für die Mängelfreiheit haftet und die Nacherfüllung leisten muss, nicht der Hersteller.

    Wenn der Kunde nun den Verkäufer zur Reparatur des Gerätes auffordert, dann heißt das nicht zwangsläufig, dass der Verkäufer dieses Gerät selbst (in Person) reparieren muss und es gibt natürlich auch kein Gesetz das dieses fordert. Der Verkäufer (!, nicht der Kunde) kann natürlich den Hersteller oder eine Werkstatt mit der Reparatur beauftragen.
    Das berührt aber alles nicht den Kunden sondern ist allein Problem des Verkäufers. Der Kunde sollte von diesen ganzen Hintergrund"aktivitäten" auch grundsätzlich nichts mitbekommen.
    Im Übrigen kann der Käufer den Verkäufer für die Nacherfüllung eine angemessene Frist setzen (als angemessen gelten 2 Wochen). Wenn der vom Verkäufer für die Reparatur beauftragte Dritte länger braucht (warum auch immer), dann ist das ebenfalls Problem des Verkäufers und nicht des Kundens.


    Um es nochmal zusammenfassen:
    Im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung fordert der Kunde den Verkäufer (und nur diesen - denn nur der Verkäufer schuldet dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen) (bei den üblichen Verdächtigen natürlich schriftlich) unter Fristsetzung zur Nacherfüllung auf und der Kunde wählt zwischen Ersatz oder Reparatur.
    Punkt, aus und Schluss. Alles andere ist dann alleiniges Bier (Rückgriff) des Verkäufers.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Mai 2007
  9. SteveHH

    SteveHH Silber Member

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    AW: DCR 9001/22 defekt und ich hab den Tanz mit Philips

    Also heute ist der "neue"receiver gekommen. War eindeutig gebraucht. Darauf hin bin ich vom Kauf des Gerätes zurückgetreten und meine 5er Kombi wird jetzt auf 3 Pakete für 19,98 geändert.
    Das ist dann auch ok so.