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Wieder mal Krawalle der Chaoten

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von griesgram73, 2. Mai 2007.

  1. griesgram73

    griesgram73 Junior Member

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    Jedes Jahr der gleiche *****, autonomes Pack randaliert am 1.Mai

    Verstehe nicht das man das nicht abstellen kann, mich nervt es einfach das Typen die wohl Hauptsächlich auf Staatskosten leben gegen den Staat so "protestieren" wollen. Man sollte echt mal mit dem eisernern Besen in Berlin kehren
     
  2. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Wieder mal Krawalle der Chaoten

    Die haben ja auch Zeit.
     
  3. DerBandit

    DerBandit Silber Member

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    AW: Wieder mal Krawalle der Chaoten

    Irgendwo in NRW haben sie gestern gegen Rechtsextremismus demonstriert. Und wie haben sie das gemacht? Sie haben Schutt auf die Bahngleise gekippt und angezündet. :rolleyes: Deswegen gibt es heute auf dieser S-Bahnstrecke eingeschränkten Bahnverkehr. Es müssen erst Reperaturen durchgeführt werden
    Wie das zusammenpasst und welchen Sinn das hat erschließt sich mir jetzt auch nicht unbedingt...
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Wieder mal Krawalle der Chaoten

    Ist nur Vorwand. Ist doch egal, gegen wen oder was, Hauptsache Krawall. Ist ja schleißlich Tradition in Deutschland. Und die muß gepflegt werden :rolleyes:

    Dumm nur, daß man damit nicht den Staat oder sonst wen trifft, sondern außschließlich den Steuerzahler :rolleyes: Und natürlich die Polizisten, die man mit Steinen und Molotow-Cocktails bewirft. Fällt das nicht unter versuchte Tötung?
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Mai 2007
  5. DerBandit

    DerBandit Silber Member

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    AW: Wieder mal Krawalle der Chaoten

    Achwo das ist allerhöchstens "Sachbeschädigung" oder vielleicht noch schwerer Landfriedensbruch :(
     
  6. axeldigitv

    axeldigitv Board Ikone

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    AW: Wieder mal Krawalle der Chaoten

    guckst Du:

    § 315 StGB
    Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

    (1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

    1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet,
    3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
    4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

    1. in der Absicht handelt,
    a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
    b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
    2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

    (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

    (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Wieder mal Krawalle der Chaoten

    Das wiederum fällt meines Wissens hierzulande unter Mord.

    Gag
     
  8. DerBandit

    DerBandit Silber Member

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    AW: Wieder mal Krawalle der Chaoten

    Und wie viele Mordanklagen gegen solche Chaoten hat es gegeben?
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Wieder mal Krawalle der Chaoten

    Eine Zahl kann ich dir nicht nennen. Aber ich meine mich daran zu erinnern, davon schon häufiger gelesen zu haben, wenn z.B. auch bei Fußballspielen Anschläge auf Polizisten verübt wurden.

    Einen Brandsatz auf Polizisten zu werfen, fällt jedenfalls nicht mehr unter "Sachbeschädigung". Und "fahrlässige Tötung" kommt da auch nicht mehr in Frage, da die Tat vorsätzlich begangen und der Tod der Personen billigend in Kauf genommen wurde.

    Die Steinwerfer auf den Autobahnbrücken werden übrigens auch wegen Mordes angeklagt.
     
  10. griesgram73

    griesgram73 Junior Member

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    AW: Wieder mal Krawalle der Chaoten


    kann ich mir nicht vorstellen, das linke ***** wird zu oft bagatellisiert