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Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Golphi, 5. März 2007.

  1. Golphi

    Golphi Gold Member

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    Wenn das keine erfreuliche Nachricht ist:

    http://de.news.yahoo.com/05032007/12/kuerzung-pendlerpauschale-finanzgericht-verfassungswidrig.html

    Hoffe nur, dass dieses Thema noch in diesem Jahr entschieden wird.




    Golphi
     
  2. Gag Halfrunt

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    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Das hoffe ich allerdings auch, schließlich ist die Mehrbelastung deutlich spürbar!
     
  3. Berliner

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    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Wobei aber das Problem höherer Natur ist. Nicht die Kürzung der Pauschale an sich ist verfassungsrechtlich bedenklich, sondern das Nettoprinzip nur für einen Teil des Einkommenssteuerrechts, der Pauschale, abzuschaffen. Das wird das BVerfG auch nur entscheiden.

    Ansonsten ist die Regierung ja geübt im ignorieren gesetzlicher Vorgaben. Sei es die VDSL Regulierung, wo man sich bewußt mit dem EUGH anlegt oder die unsägliche Erhöhung der Pflegeversicherung für kinderlose Steuerzahler, die knallhart gegen ein BVerfG Urteil verstößt. Egal..erstmal Zeit gewonnen und 2-3 Jahre kassiert. Nach dem Rüffel des BVerfG überlegt man dann 2 weitere Jahre, wie eine Neuregelung aussieht und hat so insgesamt 5 Jahre ungerechtfertigt Kasse gemacht, da man leider oft rückwirkend nix wiederbekommt.
     
  4. Golphi

    Golphi Gold Member

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    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Dem Steuerbescheid für 2007 werde ich - sollte sich nichts ändern - definitiv widersprechen. Dann werden wir irgendwann sehen, wie das "rückwirkend" wirkt.

    Bis dahin geht uns richtig viel Geld verloren.... :wüt:



    Golphi
     
  5. Mr. Moose

    Mr. Moose Platin Member

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    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Hä?

    Kannst du das mal anders umschreiben? Das raff ich jetzt nicht ganz.
     
  6. Bockumer

    Bockumer Silber Member

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    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Bin mal gespannt ob da jetzt Bewegung rein kommt.

    Hier nochmal ein Link: http://www.n-tv.de/773890.html
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. März 2007
  7. Berliner

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    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Ich versuchs auf deutsch ;)

    Bisher regiert das "Nettoprinzip" bei der Versteuerung des Einkommens für Kosten für die Fahrten zu Arbeit.Sprich...es wird nur das versteuert, was nach Abzug aller Aufwendungen für das Erwerbsleben über bleibt. Damit kann die Fahrt zur Arbeit steuerlich abgesetzt werden in Form der Pendlerpauschale, denn das sind Aufwendungen fürs Erwerbsleben und im Regelfall logische Konsequenz, wenn ich einen Job habe, der zudem nicht standardmäßig am Wohnort liegen muss.

    Nun will Onkel Steinbrück das "Werkstorprinzip" einführen. Sprich..Erwerbsleben und deren Aufwendungen fängt erst hinterm Werktor an, Fahrten zur Arbeit bzw. bis zum Werkstor sind damit Privatvergnügen und nicht mehr steuerlich absetzbar.

    Bemängelt wird von Juristen nun nicht etwa, dass die Pendlerpauschale gekürzt wird, sondern dass in nur einem Fall das Nettoprinzip bei der Steuer verlassen wird. Wenn also das BVerfG sagt, die Abweichung vom Nettoprinzip in einem Fall ist keine Willkür, kommt Steinbrück mit der Nummer durch. Ob das nun die Pendlerpauschale oder was weiß ich ist, ist völli Wurst. Es geht bei der Entscheidung um das Prinzip, nicht um die Pendlerpauschale.
     
  8. tschippi

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    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    @Berliner:

    Ich meine aber auch, dass die Grenze von 20 Km, aber der die "gekürzte" Pendlerpauschale gezahlt wird, der Steuergerechtigkeit widerspricht.
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Das wird egal sein. Es geht nur ums Prinzip.

    Bin mal echt gespannt, was das BVerfG sagt. Was glaub ich geht ist, dass die Pauschale gekürzt werden darf. Das dürfte rechtmäßig sein, wenn weiter das Nettoprinzip gilt, sprich die Fahrten zur Arbeit steuerlich absetzbar sind. Momentan isses ja so, dass es für die ersten 20km nüscht mehr gibt. Also nicht zu früh freuen, wenn das BVerfG der Klage stattgibt. Dann gibt es eben für die ersten 20km 1Cent/km :D oder pauschal 12 Cent
     
  10. digi-pet

    digi-pet Guest

    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Also ich habe das so verstanden dass es um "ganz oder garnicht " geht . Es wird mehr oder weniger willkürlich eine Grenze gezogen ( die 20 km) unterhalb der ALLES wegfällt selbst wenn es sich mit anderen Aufwendungen zusammen absolut über die allgemeinen Grundpauschalen hinaus hochaddieren würde .

    Meiner Meinung nach sollte es einen getrennten Freibetrag geben nur für die Fahrtkosten dann wäre das Problem weg . Dann kämen auch die Leute etwas zurück die mehr Arbeitstage und damit Anfahrten haben im Monat als der Durchschnitt, aber unterhalb 20 km sind .

    Ansonsten finde ich es gerecht eine Grenze zu ziehen
    bis zu der man sagt das ist normaler Aufwand .

    Man muss ja auch sehen dass es eine erhebliche Reduzierung der Anträge auf Rückerstattung um km Geld
    gibt wenn nicht mehr soviele meinen dass sie mit Fahrkosten und noch einigen kreativ erdachten Posten am Ende über die Anrechnungsgrenze kommen .
    Was auch eine sinnvolle Vereinfachung des Steuerrechts
    ist und die Finanzbehörden entlastet .

    Ich habe auch schon den Steuertipp gelesen nächstes Jahr trotzdem wegen der unsicheren Rechtslage die Fahrtkosten geltend zu machen damit man nach einem Urteil den bescheid anfechten kann .
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. März 2007