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Zwang zum Kabelanschluss in Ordnung?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von maze2006, 28. Februar 2007.

Status des Themas:
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  1. maze2006

    maze2006 Junior Member

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    Hallo,

    in meinem Mietvertrag steht: Die Wohnung ist mit Breitbandkabel ausgestattet. Der Mieter ist verpflichtet, alle hierfür anfallenden Kosten an den Vermieter zu zahlen.

    Damit bin ich dann wohl verpflichtet, dem Kabelnetzbetreiber die Taschen zu füllen? Ist diese Klausel im Mietvertrag rechtlich in Ordnung? Ich bin sauer auf den Kabelnetzbetreiber und möchte nicht mehr für eine mangelhafte Dienstleistung Geld bezahlen. Kann der Vermieter mich trotzdem dazu zwingen?

    Vielen Dank für eure Tipps.
     
  2. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Zwang zum Kabelanschluss in Ordnung?

    Warum sollte sie das nicht sein? Du musstest die Wohnung ja nicht nehmen. Eine Alternative wäre, dass Du den Vermieter fragst, ob Du den Kabelanschluss abmelden kannst...

    Wenn diese Dienstleistung mangelhaft ist, kannst Du das Deinem Vermieter - denn der ist in dem Fall Dein Vertragspartner - gegenüber (wie jeden anderen Mangel an der Mietsache auch) geltend machen.
     
  3. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Zwang zum Kabelanschluss in Ordnung?

    Ist die Dienstleistung eines Kabelnetzbetreibers auch als mangelhaft anzusehen wenn die Übertragung nicht dem neuesten Stand der Technik entspricht? In Bremen und im Saarland bekommen die KDG-Kunden nicht ihr regionales öffentlich-rechtliches Fernsehprogramm in digitaler Qualität. Ich bewerte dies als Mangel.
     
  4. Charly1511

    Charly1511 Talk-König

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    AW: Zwang zum Kabelanschluss in Ordnung?

    Das meinst du doch wohl nicht im Ernst. :D
     
  5. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Zwang zum Kabelanschluss in Ordnung?

    Die Grundversorgung mit öffentlich-rechtlichen Programmen ist laut Rundfunkstaatsvertrag auch durch Kabel- oder Satellitenempfang gewährleistet. Das heißt, eine flächendeckende terrestrische Abdeckung ist nicht mehr vorgeschrieben.
    Wenn nun ein Mieter keine Satschüssel installieren darf und zwangsverkabelt ist, erhält er für seinen GEZ-Beitrag eine schlechtere Leistung (Analog) und darf obendrauf noch zusätzlich eine Kabelgebühr zahlen.
    Es gibt bei KDG nur noch das Produkt "digitaler Kabelanschluss", ab sofort mit 20% Preiserhöhung und dennoch fehlt Radio Bremen TV und SR-Fernsehen Südwest.
     
  6. Martin G

    Martin G Platin Member

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    AW: Zwang zum Kabelanschluss in Ordnung?

    Das ist ein Skandal und ich würde an deiner Stelle bis zum Bundesverfassungsgericht klagen wegen Verletzung der Menschenwürde.

    Mal sehen, was die rotgewandeten Obergeier dann entscheiden werden.
     
  7. octavius

    octavius Board Ikone

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    Das hängt massgeblich von der Vertragsgestaltung ab. Solltest Du einen (teuren) Einzelnutzer-Vertrag haben, kannst Du ihn unabhängig von den anderen Parteien kündigen. Ish bietet aber eine Rabatt-Staffel für Mehrfamilienhäuser an. Dieser Rabatt funktioniert nur, wenn alle Mieter den Kabel-Anschluss bestellen.

    Solltest Du in den Genuss einer solchen Rabatt-Staffel kommen, spricht vieles dafür, dass die Klausel im Mietvertrag wirksam ist, denn sie gewährt dem Vermieter Planungssicherheit, und Deine Nachbarn geniessen auch den Rabatt.

    Eine andere Frage ist, ob Du zusätzlich zum vorhandenen Kabelanschluss einen Anspruch auf eine individuelle Satelliten-Antenne hast.

    Mir geht es ja immer um die zusätzlichen Radio- und Fernseh-Programme, die hier in Hagen im Ish-Kabel partout nicht drin sind. Also muss eine Parabol-Antenne her. Wenn es vertraglich vereinbart ist, dass Du Deinen Beitrag zur Gemeinschafts-Kabel-Gebühr leisten musst, würde mich das nicht hindern, trotzdem über Satellit zu gucken.

    Martin schrieb:
    Dann hast Du ganz offensichtlich meinen (zwei Jahre alten) Standard Brief im Transponder News Forum nicht gelesen, sonst würdest Du hier nicht so einen Müll schreiben. Solche Verfahren gehen zunächst vor's Amtsgericht, und wenn man dort auf die aktuelle BGH-Rechtsprechung verweist, ist die Sache in der Regel klar. Zuletzt habe ich hier im Forum mit Golphi über das Sat-Recht diskutiert.

    [​IMG]

    http://forum.transponder-news.de/showthread.php?t=1797

    [​IMG]

    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showthread.php?t=88888&page=10
     
  8. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Zwang zum Kabelanschluss in Ordnung?

    Nein, sie ist mangelhaft, wenn sie nicht die vertraglich vereinbarten Eigenschaften aufweist.
     
  9. Skyhawk

    Skyhawk Senior Member

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    AW: Zwang zum Kabelanschluss in Ordnung?

    Moin maze2006!

    Dein Vermieter ist gleichzeitig dein NE4-Kabelnetzbetreiber. Darüberhinaus ist der Kabelanschluss wohl Bestandteil der Mietsache. Wenn es Mängel mit dem Kabelanschluss gibt (z.B. Störung), dann ist der Vermieter dein Vertrags- und Ansprechpartner...

    Ob so eine Klausel überhaupt rechtmäßig ist, kann dir nur ein Jurist sagen.

    Dies stellt nur meine Meinung dar!
    Alle Angaben ohne Gewähr!


    --
    Viele Grüße,

    Skyhawk! :winken:
     
  10. kopernikus23

    kopernikus23 Platin Member

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    AW: Zwang zum Kabelanschluss in Ordnung?

    Besser kann man die Fragestellung nicht beantworten!;)

    --> Es wird doch auch Wohnungen geben ohne diesen "mistigen":confused: Kabelanschluss oder ?


    Viele der anderen Antworten gehen am Thema/ Fragestellung vorbei, auch wenn sie mehrheitlich ok sind.
     
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