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rechtl. Verbindlichkeit für Zusagen der KD-Bestellhotline

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von bug, 27. Februar 2007.

  1. bug

    bug Junior Member

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    im aktuellen (Jan 2007) Schreiben der Kabeldeutschland wird für das digitale Fernsehen geworben. Nicht hingewiesen wird, dass mit der Annahme des "Treue-Angebotes" nur ein Empfänger digital empfangsfähig ist, da nur ein Receiver und nur eine zugehörige smardcard im Angebot entahlten ist. Also rief ich die im Brief genannte Hotline an, um mich beraten zulassen. Wir kamen zu folgender Übereinkunft: Annahme des Treueangebotes Lieferung eines Receivers incl. smardcard (kostenlos zuzüglich 6,50€ Versandkosten), zusätzliche Lieferung von 2 weiteren smardcards (Receiver beschaffe ich selbständig) zum Preis von je 14,50€ ohne weiter Versandkosten, da Lieferung in einer Zustellung (habe ausdrücklich nachgefragt und wurde so bestätigt!).
    Geliefert wurde nur ein ein Receiver mit einer smardcard!
    Auf meine Nachfrage per email wurde mir mitgeteilt, dass zusätzliche smardcards nur separat bestellbar wären und zu den 14,50€ Kosten jeweils 6,50€ Versandkosten berechnet wurden. Mein Hinweis, daß die telefonische Bestellannahme ausdrücklich bestätigt hat, daß bei einer gemeinsamen Bestellung keine weiteren Versandkosten anfallen würden, wurde einfach nicht näher beachtet. eine weite Email wurde nicht beantwortet.

    Welche rechtliche Verbindlichkeit hat denn die Auskunft einer Bestellhotline?

    Muß man sich das bieten lassen? Kabel Deutschland zeigt typisches monopolistisches Verhalten, da der Markt unter den Kabel-tv Anbietern aufgeteilt ist. Ein Fall für die Bundesnetzagentur wie bei der T-Com....

    Auch die Kabelnetzbetreiber gehören verpflichtet ihr Netzt für Fremdanbieter zu öffnen, ähnlich Strom und nun auch Gas
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: rechtl. Verbindlichkeit für Zusagen der KD-Bestellhotline

    ... was dann zur Folge hätte, das dir nur ein sehr eingeschränktes Programmangebot zur Verfügung stehen würde, dafür aber, sagen wir mal, 10 mal RTL, Sat.1, ProSieben etc. in der Programmliste, weil die Programme von 10 Anbietern im gleichen Kabel verbreitet werden. Aber es steht jedem potenziellem neuen Kabelnetzbetreiber frei, eigen Kabel zu verlegen. Außerdem gibt es auch noch die Alternative Satempfang.
    Wer Mieter ist, darf u.U. keine Satschüssel installieren, aber auch bei mehreren Kabelnetzbetreiber am Markt würde der Hauseigentümer entscheiden, welcher Kabelnetzbetreiber Kabel-TV liefern soll ...
     
  3. bug

    bug Junior Member

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    AW: rechtl. Verbindlichkeit für Zusagen der KD-Bestellhotline

    nö so muß das szenario nicht aussehen!
    der Vermieter kann auch nicht bestimmen von wem ich strom beziehe!

    oder ähnlich wie wie beim telefon könnte auch kabelBW als Anbieter im KD-Netz auftreten und umgkehrt,
    aber das war nur eine Anmerjung zu meiner eigentlichen Frage!

    Mir ging es um die rechtliche Verbindlichkeit von Fehlauskünften von der qualitativ schwachen Hotline von Kabeldeutschland.

    Gruß
    bug
     
  4. bta98

    bta98 Board Ikone

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    AW: rechtl. Verbindlichkeit für Zusagen der KD-Bestellhotline

    Ganz genau! DAS ist schon lange überfällig! :winken:
     
  5. kabeljau

    kabeljau Senior Member

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    AW: rechtl. Verbindlichkeit für Zusagen der KD-Bestellhotline

    Ohne den Namen von dem Mitarbeiter von KDG haste da erstmal gar keine Chancen. Und alles was einem am Telefon von denen erzählt wird... naja. Lasst euch nicht immer so verar..., da sitzen zum Großteil Zeitarbeitskräfte für max. 1 Jahr, wieviel Ahnung haben die jetzt? Genau. Und die müssen Abozahlen bringen, egal wie. Wie wird da wohl das Ergebnis sein wenn man die was fragt?
    Als kleines Beispiel. Du "bekommst" automatisch 3 Monate KDG-Home mit freigeschaltet auf jede(!) Karte, ob Du willst oder nicht. Und Du musst 6 Wochen vor Ablauf der "Testphase" KDG-Home kündigen, schriftlich - oder Du hast es zwei Jahre an der Backe! Tolle Testphase, nach der Hälfte der Zeit muß man schon kündigen oder eben nicht. Wieviel werden das wohl vergessen?? Richtig... (sind ja auch nur 24 x 10,90.- ;-)
     
  6. bug

    bug Junior Member

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    AW: rechtl. Verbindlichkeit für Zusagen der KD-Bestellhotline

    ok, der Name dürfte auffindbar sein, es ist der gleiche der auch meine Annahme des "treue-Angebotes" entgegengenommen hat. Wobei da evtl. auch eine stornierung wegen falschen Aussagen in Betracht käme

    Aber grundsätzlich hast du recht.
    Hier herrscht ungleiche Abschlußsituation zwischen Kunde und Anbieter, was KD offensichtlcih bewußt ausnützt oder zumindest wissentlich "hinnimmt" und profit daraus schlägt.
    Da werden Kunden schlichtweg mit Unwahrheiten zum Abschluss überredet, natürlich alles nur mündlich!!
    Schriftlich kommt dann was ganz anderes zum Kunden, und wenn du jetzt wieder aus dem Vertrag rauswillst, gibt es keine telefonische oder email-Möglcihkeit mehr, sondern schön artig per Brief mit der Schneckenpost. Und wieviele Kündigungen da plötzlich auf diesem Wege "verschwinden und nie ANkommen?" Also schön artig per Einschreiben mit Rückschein!

    Hier herrscht dringend Handlungsbedarf der Gesetzgeber. Jedem Vertrag muß auf gleicher Art und Weise wieederufen (und/oder gekündigt) werden könnnen, wie er abgeschlossen wurde.
    Wer telefonisch abschließt muß auch telefonsich kündigen können, gleiches gilt für online-geschäfte!

    Sonst macht Kabeldeutschland mit Ihrer Superhotline was sie will zu Ungunsten Ihrer Kunden.
    (Von der Qulität der technischen KD-Hotline mal ganz zu schweigen)

    Gruß
    bug
     
  7. z/OS

    z/OS Platin Member

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    AW: rechtl. Verbindlichkeit für Zusagen der KD-Bestellhotline

    Radio Eriwan sagt:
    Rechtlich sind auch solche telefonischen Zusagen verbindlich, Du musst es nur beweisen können...
    Gruß
    Thomas
     
  8. bug

    bug Junior Member

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    AW: rechtl. Verbindlichkeit für Zusagen der KD-Bestellhotline


    selbst wenn du's durch Zeugen beweisen könntest...,
    Du bekommst eine schriftliche Standard-auftragsbestätigung mit abweichendem Inhalt vom Telefongespräch, und dort wird dann auf Kündigung/Wiederspruch hingewiesen und auf schriftform bestanden!

    da hilft nur eins: Abbuchungserlaubnis widerufen um den Spieß der Klageerhebeung umzudrehen !

    Aber KD fühlst sich halt stark in der Quasi-Monopolsituation....

    Ich bin nur noch bei denen weil ich in einer DSL-freien Zone wohne und somit wegen Internet drauf angewiesen bin.

    Gruß
    bug
     
  9. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: rechtl. Verbindlichkeit für Zusagen der KD-Bestellhotline

    Die Realität zeigt, dass es auch anders ginge. Oder warum werden bei ish/iesy gerade die Premiere-Kanäle zusammengelegt?
     
  10. bug

    bug Junior Member

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    AW: rechtl. Verbindlichkeit für Zusagen der KD-Bestellhotline

    Die Öffnung der Netzte für Drittanbieter, würde endlich mal zu Konkurrenz führen.
    Und wie sich auf die Preise auswirkt sieht man ja beim Telefonnetz.
    Wenn auch dort weiterhin ein Monopol bestände... wo dann wohl die Preise wären?

    Vielleicht würde man sich dannn bei KD auch mal um etwas mehr Service und Qualität der sogenannten Hotline kümmern!

    Bleibt zu hoffen, dass die Bundesnetztagentur sich um die TV-Kabel-netze "kümmert"...

    Gruß
    bug