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Mietrecht-Kündigungsfristen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von 5er-driver, 18. Februar 2007.

  1. 5er-driver

    5er-driver Junior Member

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    Hallo,

    wer von Euch kennt sich mit Mietrecht aus?

    Ich habe ein Mietverhältnis seit 01.10.1999. Ein Standradmietvertrag-dort steht z.B.
    + 3 Monate bei weniger als 5 Jahre seit Überlassung des Wohnraums
    + 6 Monate wenn seit der Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind

    Die Kündigungsfristen wurden ja geändert (im Jahr 2001). 3 Monate nach Kündigung zum Monatsende.

    Gelten für mich nun die neuen oder die alten (im Vertrag) angegebenen Fristen. Wer kann helfen?

    Gruß+Danke
     
  2. DerBandit

    DerBandit Silber Member

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    AW: Mietrecht-Kündigungsfristen

    Genau weiß ich das leider nicht aber frag doch einfach mal deinen Vermieter. Welche Kündigungsfrist hättest denn gerne? :) Ich nehme an die kürze, wenn du umziehen willst und die längere, wenn dir gekündigt wurde.
     
  3. Rohrer

    Rohrer Guest

  4. 5er-driver

    5er-driver Junior Member

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  5. Rohrer

    Rohrer Guest

  6. Berliner

    Berliner Lexikon

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  7. 5er-driver

    5er-driver Junior Member

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    AW: Mietrecht-Kündigungsfristen

    ..ich habe da folgendes gefunden:

    drei Monate Kündigungsfrist
    Für Mieter, deren Mietvertrag nach dem 1. September 2001 geschlossen wurde, gilt grundsätzlich eine einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Sie ist unabhängig von der Mietdauer. Es spielt also keine Rolle, ob sie ein Jahr, fünf Jahre oder länger in der Wohnung gelebt haben.

    Von dieser Regelung profieren nun auch Mieter, die vor dem 1. September 2001 einen so genannten Standardmietvertrag abgeschlossen haben. In solchen Verträgen wurden Kündigungsfristen vereinbart, die sich mit der Dauer des Mietverhältnisses verlängern. Bei einer Mietzeit von bis zu fünf Jahren betragen sie drei Monate, bis zu acht Jahren sechs Monate, bis zu zehn Jahren neun Monate und danach ein Jahr.

    Die gestaffelte Kündigungsfrist gilt weiter für individuell vereinbarte Mietverträge, die vor dem 1. September 2001 geschlossen wurden.
     
  8. Berliner

    Berliner Lexikon

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  9. 5er-driver

    5er-driver Junior Member

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    AW: Mietrecht-Kündigungsfristen

    :D:)
     
  10. Creep

    Creep Guest

    AW: Mietrecht-Kündigungsfristen

    Nach dem Link oben sieht das für mich aus, als würden doch die alten (vereinbarten) Kündigungsfristen gelten, weil die damaligen gesetzlichen Fristen sinngemäß im Vertrag aufgeführt wurden und daher als vereinbart gelten. Schade, denn das betrifft mich in gleicher Weise :(