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Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von a.spengler, 9. Februar 2007.

  1. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Weil wir gerade bei Beispielen sind: Es gibt Leute, die bei der T-COM einen Telefonanschluss haben und bei 1&1 DSL samt Flatrate.

    Wie erklärst Du Dir, dass diese Leute problemlos den Telefonanschluss kündigen können, aber halt 1&1 DSL bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bezahlen müssen (-> teltarif.de)?

    Auch dort steht in den AGB von 1&1 DSL, dass zur Nutzung von 1&1 DSL ein T-COM-Anschluss notwendig ist. Auch dort sind zwei Verträge geschlossen worden.

    Der einzige Unterschied ist, dass hier zwei unterschiedliche Firmen involviert sind.
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    @ a.spengelr
    ... eine Rufübernahme ist nur mit einer Kündigung des T-COm-Festnetzabschlusses möglich, wobei natürlich die Kündigungsfrist eingehalten werden mußt. Wenn du aber über DSL T-Online nutzt und der Vertrag eine mIndestbertragslaufzeit hat, dann kannst du den Telefonanschluß eben erst zu dem Stichtag kündigen, zu dem du auch deinen T-Online Vertrag kündigen kannst. Die Kündigungsfrist des Festnetzanschlusses spielt eine untergeordnete Rolle. Der Festnetzanschluss ist auch Vertragsbestandteil deines DSL-T-Online vertrages, weil für DSL eben der Festnetzanschluss eine Grundvoraussetzung ist.
    Also ist die Rufnummerübernahme erst nach Ablauf es DSL-T-Onlinevertrages möglich.

    Mit der Nutzungsmöglichkeit hat das rein gar nichts zu tun. Den Festnetzanschluss brauchst du nicht zu nutzen. Bezahlen mußt du den aber trotzdem. Die Rufnummer bleibt aber weiterhin an den T-Com-Festnetzanschluss gebunden. Nicht anders ist das auch, wenn man von T-Com zu z.B. Arcor wechselst. Auch hier wird die Umstellung je nach Vertragslaufzeit von z.B. DSL über T-Online. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ändert sich die Kündiungsfrist von DSL und T-Online, sodass hier ein schnellerer Wechsel möglich wird.

    Wer Verträge abschliesst, sollte auch das Kleingedruckte lesen. Dazu gehören auch die AGB ...
     
  3. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Das behauptest Du jetzt zum wiederholten Male. Leider ohne juristisches Argument. Es mag ja durchaus sein, dass iesy, die Telekom oder sonstwer das gerne so hätten oder es vielleicht so gar in ihre Verträge so reinschreiben. Bei iesy ist das nicht der Fall...

    Siehe auch mein Beispiel.

    Eben. Also taugt das auch nicht als Argument.

    Oh bitte. Auf das Niveau müssen wir uns jetzt aber nicht begeben, oder?

    Das habe ich natürlich getan. Und ich sehe immer noch nicht, durch welchen expliziten Passus in den Verträgen oder den AGB die Mindestvertragslaufzeit des einen Vertrages die des anderen beeinflusst.

    Der von Dir zitierte Satz
    hat dahingehend keine rechtliche Relevanz, weil er eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung darstellt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Februar 2007
  4. westad22

    westad22 Silber Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Was hat das analoge Kabel mit Arena zu tun?:eek:
    Würde mich mal ernsthaft interessieren.

    MfG
    WeSt
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    :confused: wenn du keinen Kabelanschluss hast, kannst du Arena erst gar nicht im Kabel abonnieren ...

    ... davon mal abgesehen hat das a.spengler so auf mit iesy vereinbart. Wenn a.spengler das Kleingedruckte (dazu gehören auch die entsprechenden AGB) in seinem Vertrag nicht durchgelesen hat, dann muß er die daraus resultierende Konsequenzen tragen ...
     
  6. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Das ist die notwendige Bedingung...

    Stimmt. iesy und ich sind uns einig, dass zur Nutzung von arena ein Kabelanschluss notwendig ist. Wenn ich also den Kabelanschluss kündige, kann ich u.a. iesy nicht mehr dafür verantwortlich machen, dass ich arena nicht mehr nutzen kann.

    Also nochmal die Frage: Wie kommst da darauf, dass daraus (automatisch ) folgt, dass sich die Mindestvertragslaufzeit des Kabelanschlusses ändert?
     
  7. Choppie

    Choppie Neuling

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Hej a.sprengler - ganz genau so sehe ich das auch. Selbstverständlich gelten zur Kündigung des Vertrages bei iesy eben die AGB von iesy. Es kann kaum angehen, dass sich iesy nun auf die AGB von arena oder sonstige Drittfirmen beruft. Dein Vertragsverhältnis mit iesy betrifft das nicht. Demzufolge ergeben sich die Kündigungsfristen ausschließlich aus den AGB von iesy - ob Du arena weiter nutzen möchtest oder nicht kann völlig dahingestellt bleiben. Da gibt es für mich überhaupt nichts zu diskutieren.

    Mal ein dummes Beispiel: angenommen, Du hast mit einer Firma A einen Mietvertrag über ein Auto abgeschlossen und mit einer Firma B einen Wartungsvertrag über das gleiche Auto. Wenn Du nun den Mietvertrag entsprechend den AGB von Firma A kündigen möchtest, kann Dir Firma A kaum entgegenhalten, dass die Kündigung erst dann wirksam wird, wenn der Wartungsvertrag mit Firma B beendet ist, denn schließlich sei zur Fahrzeugwartung ein Fahrzeug unabdingbare Voraussetzung.

    Also, glasklare Sache.
     
  8. Thomas13

    Thomas13 Silber Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    In den AGB steht nur drin, dass zur Nutzung von Digital-TV ein analoger Kabelanschluß nötig ist. Da steht nicht da, 1) daß zur Bestellung von Digital-TV ein analoger Kabelanschluß zwingend vorhanden sein muß und daß sich 2) dessen Laufzeit an die Laufzeit des Digital-TV anpaßt. Laut AGB kann ihn keiner daran hindern, ein Arena-Abo zu bestellen und die Smartcard anschließend im Garten zu vergraben, solange er die entsprechenden Abo-Gebühren zahlt.

    Ich halte das ganze für juristische Spitzfindigkeiten, die auf keinen Fall kundenfreundlich sind.
     
  9. Choppie

    Choppie Neuling

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy


    Nun ja, "juristisch" würde ich diese Spitzfindigkeiten jetzt nicht unbedingt nennen... Jeder Jurist - und dazu zähle auch ich mich - würde bei der Vertragsabteilung von iesy mächtig Dampf machen. Etwas unsicher bin ich mir allerdings angesichts der Tatsache, dass arena ja auch über iesy vermarktet wird. Dennoch gehe ich davon aus, dass es sich hier rechtlich um zwei selbständige Firmen handelt und dass auch zwei AGB vorliegen, oder?
     
  10. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Per se können sie das schon, weil der arena Vertrag eben auch mit iesy geschlossen wird. Insofern sind die AGB beide von iesy.

    Aber wie mein Bruder (RA) gemeint hat: Man lernt im ersten Semester Vertragsrecht, dass man per AGB des einen Vertrages nicht die Vertragsbestandteile eines anderen Vertrages ändern kann.

    Nennt sich wohl "überraschende Klausel"...

    Lustig, genau dieses Beispiel hat mein Bruder auch gebracht...

    VG,

    Andreas