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Feiertagsregelung

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von digifreak, 6. Januar 2007.

  1. digifreak

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    AW: Feiertagsregelung

    Ebenso verschließt sich mir der Grund, warum gerade die beiden Bundesländer mit den meisten Feiertagen (Ba.-Wü. und Bayern) nur 8% Kirchensteuer erheben und alle anderen 9%.
    Die Bürger der Nordländer zahlen am meisten und haben die wenigsten Feiertage. Höchst ungerecht das Ganze.
     
  2. Muck06

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    AW: Feiertagsregelung

    Ist das wirklich so? Unverständlich.
    Nun, ich bin ohnehin der Meinung, daß aus Gründen der Gleichbehandlung
    alle Feiertage abgeschafft werden sollten, aber diese unterschiedliche
    Besteuerung (gegen die ich ebenfalls bin, die Zahlungen sollten freiwillig
    sein, wie woanders auch) ist schon fragwürdig.
     
  3. kinofreak

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    AW: Feiertagsregelung

    zahlt ihr beide auch fleißig kirchensteuer? in bayern und BW zahlen viele fleißig ihre kirchensteuer! ob jedes bundesland so fleißig zahlt wie wir hier im süden, weiß ich nicht.... kannst ja mal nachforschen....
     
  4. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Feiertagsregelung

    Mich würde mal die Rechtsgrundlage interessieren nach der in den genannten Bundesländern nur 8% der zu zahlenden Lohn-/Einkommensteuer als Kirchensteuer erhoben werden.
    Im Übrigen gehört diese Regelung auf den Prüfstand, die es in der gesamten EU nur in Deutschland dem Staat erlaubt automatisch vom Einkommen eine Kirchensteuer einzuziehen. Noch dazu in unterschiedlicher Höhe je nach Bundesland.
     
  5. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: Feiertagsregelung

    entweder zahlen alle kirchensteuer oder keiner! das liegt mir am herzen.... ;) also zahlen dann brauchen die bayern nicht 8 % abdrücken :LOL: :LOL:
     
  6. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Feiertagsregelung

    ? - ?
     
  7. Muck06

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    AW: Feiertagsregelung

    Allein schon der Begriff "Steuer" ist nicht in Ordnung.
    Es ist doch eigentlich eine Beitragszahlung von Mitgliedern einer religiösen
    Gruppe - und die sollte von den Mitgliedern freiwillig gezahlt werden.

    Bisher zahlt keiner "fleißig", es wird die "Steuer" vom Einkommen abgezogen.
    Bei allen katholischen und protestantischen Lohnempfängern.
     
  8. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Feiertagsregelung

    Die Kirchensteuer wird in Höhe von 8 bzw. 9% der Lohnsteuer einbehalten die auf das entsprechende Einkommen zu zahlen ist. Warum aber in Baden-Württemberg und Bayern nur 8%?
     
  9. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: Feiertagsregelung

    man kann von der kirche austreten, oder etwa nicht? jeder hat die wahl.... aber hey, mir ist das doch egal!
     
  10. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Feiertagsregelung

    In Bayern ist halt vieles anders als im Rest der Bundesrepublik. Ist ja schließlich auch ein Freistaat!