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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Ich würde sogar noch weiter gehen. Selbst anerkannte Asylbewerber die sich strafbar machen bzw. Straftaten hier in Deutschland verüben, müssen das Land wieder verlassen. Ganz besonders dann wenn von diesen Personen schwere Straftaten verübet werden.
    Auch Duldungen darf es keine mehr geben. Der Familiennachzug ist an die Voraussetzungen zu Knüpfen, dass derjenige der seine Familie nach Deutschland nacholen will, sich sehr gut in Deutschland integriert hat woei einer geregelten Arbeite nachgeht und somit auch in der Lage ist die eingene Familie zu finanzieren. Familiennachzug ins Bürgergeld oder auf Staatskosten muss abgelehnt werden.
     
  2. luzifer

    luzifer Gold Member

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    Hier sehe ich den Rechtsanspruch des Staates gefährdet, der Verurteilte hat erst seine Strafe zu verbüßen (mindestens zwei Drittel) und ist im Anschluss daran auszuweisen und abzuschieben, ohne Möglichkeit der Wiedereinreise, für immer und ewig.
    Ich werwiese auf die 2025 abgeschobenen AFG, die im Heimatland auf freien Fuss gesetzt wurden.