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Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. Oktober 2024.

  1. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    Der Vergleich hinkt aber gewaltig, die fein granularen Möglichkeiten eines uBlock mit denen eines alternativen DNS Servers. :rolleyes:
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Richtig, der wird wohl kaum die Werbung bei youtube filtern. :rolleyes:
     
  3. -Loki-

    -Loki- Gott des Schabernacks und der List

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    Ja aber das greift System weit und kann wenn im Router hinterlegt das ganze Netzwerk schützen. Besonders bei Streaming Geräte wo nicht unbedingt eine Installation von AdBlocker geht hilft es. Mit Dns Blocker ist z.b Joyn, Disney+(Werbeversion),RTL+/SkyWow(Selbst bei Premium kommt welche), Zattoo Free und Netzkino werbefrei .

    YouTube, Netflix und Amazon spielen natürlich nicht. Trotzdem bringt ein DNS schon was, alleine auf dem Smartphone spart es Datenvolumen und Akku.

    Mit einem Server wie Next DNS/ Adgaurd Dns Premium der wie Pihole arbeitet nur halt aus der Cloud kann man auch selber Sachen blocken oder freischalten.
     
  4. Arkadia 2008

    Arkadia 2008 Talk-König

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    Lässt sich aber nicht in Kombination mit einem Smart DNS nutzen, oder gibt es mittlerweile wieder einen Smart DNS Service, der beides anbietet?
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Wusste gar nicht das es den auch mit Werbung gibt. :eek:
     
  6. -Loki-

    -Loki- Gott des Schabernacks und der List

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    Kenne es nur mit richtigen VPN.
    Also nutzt schon DNS Blocker oder Gerät ist kein übliches Streaming Gerät
     
  7. Arkadia 2008

    Arkadia 2008 Talk-König

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    Ging früher mal mit dns4me.
     
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  8. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    Das ändert doch alles nichts daran, das sich mit uBlock viel feiner und individueller, auf Ebene des Seitenquelltexts filtern lässt.

    Was Du da wieder runterbetest ist nur die Nutzung eines alternativen DNS und nicht vergleichbar mit den Möglichkeiten die uBlock bietet.
     
  9. KLX

    KLX Lexikon

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    BGH hält Unzulässigkeit von Adblockern für möglich

    Im jahrelangen Streit über die rechtliche Zulässigkeit von Adblockern hat der Axel-Springer-Verlag einen Teilerfolg erzielt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am 31. Juli 2025 ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg teilweise auf, wonach die Nutzung eines Werbeblockers wie Adblock Plus keine unzulässige Umarbeitung des Webseiten-Programms darstellt. Auf Basis des OLG-Urteils könne eine Urheberrechtsverletzung durch Adblocker "nicht ausgeschlossen werden", teilte der BGH mit (Az. I ZR 131/23 – Werbeblocker IV) und verwies die Sache "zur Nachholung weiterer Feststellungen" an das OLG zurück.
     
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ok, aber selbst wenn Adblocker verboten werden, was soll sich in der Realität dadurch ändern?
    Kommt dann die IT-Polizei in Millionen deutsche Haushalte und deinstalliert die Adblocker auf den PCs? :sneaky:;)
     
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