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Rückt die AfD nach rechts?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von moonwalker5, 18. Januar 2017.

  1. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Auch wenn ich die AfD nicht unterstütze und die Vorgehensweise des Bundeslandes Rheinland-Pfalz kritisiere, in die Privatsphäre von Mitarbeitern einzugreifen, unabhängig davon, ob sie verbeamtet oder angestellt sind, indem man sie nach ihrer Parteizugehörigkeit befragt, halte ich ein solches Vorgehen für unverhältnismäßig.

    Solange man im Dienst absolut loyal gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn ist, gibt es nichts zu befürchten. Alles andere gehört zur privaten Angelegenheit des Mitarbeiters.

    Wenn das Gericht jedoch feststellt, dass die AfD eindeutig als rechtsextremistisch einzustufen ist, wäre die Vorgehensweise des Bundeslandes Rheinland-Pfalz legitim, da man sich durch die gerichtliche Feststellung rechtlich absichern würde.
     
  2. Kabelfan2020

    Kabelfan2020 Gold Member

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    Dafür vertrittst du hier aber oft genug deren Einstellung zu gewissen Sachverhalten, um nicht zu sagen du verteidigst diese.
    "Eigentlich mag ich die AfD ja gar nicht, ABER..."
     
  3. Berliner

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    Grundsätzlich ja, im Einzelfall nein. Es wird zwischen den AG unterschieden. So war ein Arbeiter eines Autobauers bei einem Konzert dabei, auf dem eine Reichskriegsflagge entrollt wurde und dazu ausländerfeindliche Parolen skandiert. Auch abgesehen davon dass nicht 100% sicher nachgewiesen werden konnte dass der AN in der betreffenden Gruppe war, wurde die ausserordentliche Kündigung vom Arbeitsgericht kassiert mit dem Hinweis, dass ausserdienstliches Verhalten keine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten darstellt.

    Und nun kommen wir zum Öffentlichen Dienst.

    Zunächst nochmal der Autobauer

    Und nun die Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst (Beitrag zur verhaltensbedingten Kündigung)



    Politische Betätigung als Kündigungsgrund? – Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Teil 2) – Kliemt.blog.

    Insofern macht es einen großen Unterschied und die Vorgehensweise der öffentlichen Arbeitgeber, insbesondere wenn es um hoheitliche Aufgaben wie Polizeitätigkeit oder Lehrer, aber auch einfacher Verwaltungsangestellter geht, absolut korrekt. Und solche Leute haben im öD nichts zu suchen. Hier sind wir sogar schon rechtsstaatlich gestützt einen Schritt weiter, nämlich Rechtsextreme im öD zu kündigen. Aktuell geht es nur um Einstellungssperre.

    Und das AG unterscheidet nicht wie unsere "ich wähle AfD bin aber kein Nazi" User hier. Wer eine Partei mit Leuten wie Weidel, Höcke, Krah, Helferich, die ganzen Dorfnazis usw. samt ihren Aussagen wählt, wählt die Verfassungsfeinde mit und kann vor Gericht nicht so tun als wüsste er von nichts. So sieht es aus.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juli 2025
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  4. satdxer

    satdxer Silber Member

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    Ich unterstütze sie nicht und mag die AfD nicht, in vielen Punkten hat sie trotzdem recht.
    Die AfD Leute sprechen oftmals das aus, was viele Menschen denken, sich aber nicht mehr zu sagen trauen aus berechtigter Angst vor Konsequenzen ihrer (freien?) Meinuungsäußerung.
     
  5. Kabelfan2020

    Kabelfan2020 Gold Member

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    Schreibst du und schiebst sowas hinterher:
    Du bist da ganz gut "auf Linie-Blau", auch wenn du's dir selbst vielleicht (noch) nicht eingestehen willst.
    Motto: Man darf ja in Deutschland nichts mehr sagen.
     
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  6. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Da liegst du völlig falsch. Ich stimme den Ansichten und Werten der AfD insgesamt nicht zu und werde sie auch nie verteidigen.

    Dennoch ist es mein gutes Recht, meine eigene Meinung und Ansichten darüber zu äußern, wie ich die politische Lage wahrnehme und beurteile.

    Für mich stellt es einen gravierenden Eingriff in die Privatsphäre dar, wenn jemand außerhalb des öffentlichen Dienstes Mitglied einer Partei oder Vereinigung ist, die angeblich gegen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sein soll. Ich betone das Wort "angeblich", da bisher kein Gericht festgestellt hat, dass die AfD eindeutig als rechtsextremistisch einzustufen ist. Weder der Staat noch ein Bundesland, in dem man im öffentlichen Dienst tätig ist, hat hier mitzureden. Man kann nicht einfach ohne rechtliche Grundlage Bestimmungen erlassen, die verfassungsrechtlich fragwürdig sind.

    Sogar in der Bild-Zeitung, die von vielen als "Blöd-Zeitung" bezeichnet wird, wird berichtet, dass zahlreiche Verfassungsrechtler solche Vorgehensweisen rechtlich kritisch sehen und Zweifel haben, ob sie vor Gericht Bestand haben werden.

    Leider ist dieser Artikel hinter einer Bezahlschranke. Für diejenigen, die Zugang zu solchen Berichten haben, stelle ich den Link gerne zur Verfügung.: AfD-Ausschluss: Rheinland-Pfalz verschärft Staatsdienst-Regeln
     
    Mario789 gefällt das.
  7. Kabelfan2020

    Kabelfan2020 Gold Member

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    Doch, kann man, mit Einschränkungen. Du schreibst ja selbst nur von "fragwürdig".
    Es gibt z.B. auch Vorgaben, dass Tattoos bei der Polizei nicht offen sichtbar getragen werden dürfen.
    Dies könnte (=fragwürdig) der freien Entfaltung der Persönlichkeit zuwider laufen.
    Insofern macht man einfach erstmal und wird unter Umständen vom BVerfG irgendwann kassiert.

    Ich persönlich halte es aber für vollkommen richtig, dass Leute, die die Marschrichtung (absichtlich so formuliert) der AfD vertreten, nichts im öD zu suchen haben, ganz unabhängig davon ob die Partei als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextrem bewertet wird.
    Diese Leute strahlen mit jeder Faser ihres Körpers die Verachtung unseres staatlichen Systems aus. Und wenn so jemand im Auftrag dieses Staates handelt, ist das ein gewaltiger Widerspruch, der nur Misstrauen erzeugen kann.

    Die suchen sich vorher mit Sicherheit nur die Leute raus, die eh in ihr Horn blasen.
     
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  8. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Man sollte bedenken, dass sich der Staat an die geltenden Gesetze und Rechte halten muss. Es ist nicht zulässig, willkürlich Bestimmungen zu erlassen, die keine rechtliche Grundlage haben. Das Vorgehen von Rheinland-Pfalz halte ich in diesem Fall für rechtlich bedenklich, da es unter anderem gegen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verstößt.
     
  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Hatten wir doch schon mal... Arbeitsverbot für Kommunisten in der BRD? Geschichte wiederholt sich.
     
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  10. Kabelfan2020

    Kabelfan2020 Gold Member

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    Von Willkür kann hier m.M.n. keine Rede sein.
    Aber sollte jemand dagegen klagen, wovon wohl auszugehen ist, werden Gerichte zu entscheiden haben, ob die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall schon ausreicht(e), um entsprechende Vorschriften zu erlassen.

    Ich vermute übrigens stark, dass in Kürze die Entscheidung "AfD = gesichert rechtsextrem" verkündet werden wird.
    Damit hätte sich die Diskussion über die mögliche Unrechtmäßigkeit der Maßnahmen eh erledigt.

    Du immer ey.
    Wie weit willst du eigentlich noch abdriften?
     
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