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Die Klimakatastrophe

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von momax, 5. Januar 2019.

  1. Speedy

    Speedy Lexikon

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    Es geht wohl um den Fakt, das ein Gerät das an der selben Leitung hängt, mehr Ampere ziehen kann wie "erlaubt" wäre.
    Die Sicherung würde ja bei zu hoher Stromaufnahme (größer 16A) abschalten.

    Das Problem ist aber, es kann vorkommen, das der Verbaucher "theoretisch" 15A vom Netz zieht, und wegen mir 3A vom Balkonkraftwerk
    Damit würde die Leitung dann mit 18A belastet werden, was außerhalb der Norm ist.
    Unter umständen wird die Leitung dann heiß....
     
  2. luzifer

    luzifer Gold Member

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    Die Anlagen funktionieren doch zu Tausenden. Die Anschlussdiskussion ist für mich eine des Geldes. Von der Installation wollen noch andere profitieren, wenn es der Normalverbraucher selbst kann, fällt das aus.
    Bei Normänderung müsste man einen Fachbetrieb beauftragen und das unterstüzen die Energieversorger natürlich, damit besteht die Möglichkeit, dass weniger angebaut werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Juli 2025
  3. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    Wenn Weihnachten und Ostern zusammen fallen.
     
  4. Speedy

    Speedy Lexikon

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    ja, es könnte , ist nur ein sehr theoretischer Fall
     
  5. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Die Regelung ist nicht speziell bzw. gezielt für Deutschland gedacht, sondern für Länder in denen es bislang kaum Regeln zu diesen Thema gibt... und in anderen Ländern werden auch Wechselrichter angeboten die in Deutschland aus Gründen der Sicherheit erst gar nicht zugelassen wären... Wechselrichter ohne Netz- und Anlagenschutz... kombiniert mit Steckern deren Anschlusskontakte berührbar sind... da wird die Sache dann gefährlich.

    In anderen Ländern ist die Eigenheimquote höher als in Deutschland u. die dortigen Elektroinstallationen sind nicht immer auf dem Sicherheitsstandard wie in Deutschland.

    Es geht um Geld... preiswerte Elektroinstallationen und preiswerte Gerätschaften zu Lasten der Sicherheit.

    Ich persönlich halte Vorgabe eines separaten Stromkreises und eine spezielle Einspeisesteckdose für ein BKW mit max. 800 Watt Einspeiseleistung für die gängigen Elektroinstallationen in deutschen Haushalten für übertrieben... und ich bin vom Fach.
    Mag sein dass es bei Haushalten in einem niedrigen einstelligen Prozentbereich zu Problemen kommt... aber deshalb über 95% der dt. Haushalte unnötig strenge Regeln auferlegen?

    Überwachen der Einhaltung ist ohnehin praktisch nicht möglich. Bedeutet: Die Regeln sind bei Eigenheimbesitzern nur im Versicherungsfall von realer Bedeutung, darüber hinaus relevant sind diese ansonsten nur für Mieter.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Juli 2025
  6. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Nein, kann nicht, weil das eine das Fest der Wintersonnenwende ist und das Frühlingsfest am 1. Sonntag nach dem ersten Vollmond nach dem Frühlingsanfang ist. Wintersonnenwende und Frühlingsanfang geht nicht gleichzeitig.
     
  7. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

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    Sagt wer? Die Versicherung stellt sich vielleicht im Schadensfall quer, sicher steht dazu auch was in den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers. Aber hat das wirklich die rechtliche Relevanz, dass es Normalbürgern verboten ist? Die TABs sind nicht mehr wert als die AGBs einer x-beliebigen Firma. Reinschreiben kann man da viel, ob es rechtlich haltbar ist, müsste im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden.
    Man zitiert beim Verweis auf das Verbot gern die Niederspannungsverordnung, die das inhaltlich aber überhaupt nicht hergibt. Im Gegenteil: Instandhaltungsarbeiten ab dem eigenen Zähler sind von der Forderung, dass das nur eingetragene Installationsunternehmen durchführen dürfen, ausgeschlossen. Und der Tausch eines LS ist eine Instandhaltung.
     
  8. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    §13 NAV

    § 13 NAV - Einzelnorm
     
  9. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Als Eigentümer kannst du das sicherlich machen, aber ein Mieter sollte das unterlassen, denn eigenmächtige Änderungen der Elektroinstallation ohne Zustimmung des Vermieters / Gebäudeeigentümers können ein Kündigungsgrund sein.

    Man sollte genügend Fachwissen besitzen, damit man sich nicht selber in Gefahr begibt u. die Installation sicher ist u. bleibt.
    Wo da nun genau die Grenze liegt das möchte ich nicht beurteilen. Jedoch sollte jemand zumindest die Grundlagen kennen der an el. Installationen arbeitet, z.B. die Adern korrekt an eine Steckdose anschließen kann.
     
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Über den Gültigkeitsbereich von § 13 NAV wurde unter Fachleuten bereits gestritten. Meine Interpretation ist dass hier v.a. der Vorzählerbereich gemeint ist.
    Änderungen an der Elektroinstallation hinter dem Stromzähler dürfen, so ich die Regelung verstanden habe, von einer x-beliebigen Elektrofachkraft durchgeführt werden, jedoch nicht von Laien... und nur der Eigentümer (des Gebäudes) darf solche Änderungen beauftragen.