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SAT Empfang und die Gefahr bei Blitzschlag/Gewitter

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von straycatsfan, 9. Juni 2025 um 19:05 Uhr.

  1. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Korrekt, aber auch nur, wenn die Installation, die er beim Zählerwechsel sieht, sicher ist. Findet der Eli, der den Zähler tauscht, eine unsichere gebastelte Installation vor, dann wird er im Auftrag des Netzbetreibers den Anschluss sperren. Natürlich macht der Eli beim Zählerwechsel keinen kompletten E-Check vom Haus oder der Wohnung, auch wenn das in vielen Fällen durchaus sinnvoll wäre.
     
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  2. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Ich sehe das eher so: Du stellst eine skurrile Behauptung auf, diese wird fachlich widerlegt, du kommst mit der nächsten wilden Behauptung usw.

    Hier gibt es Leute im Forum, die haben nicht nur Zugriff auf die Normen, sondern kennen diese und die physikalischen Hintergründe auch gut, sind fachlich in dem Thema drin und haben in dem Bereich sogar Berufserfahrung. Nimm doch einfach die Ratschläge und Begründungen dieser Menschen an, statt sie immer wieder anzuzweifeln.

    Mir wird es in diesem Thread, der mit einer durchaus interessanten Fragestellung begann, langsam zu blöd, ich bin hier jetzt raus. Alchemie ist keine Wissenschaft.
     
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  3. Sat-Alchemist

    Sat-Alchemist Silber Member

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    Ich bin als Anwender der Technik an der praktischen Umsetzung interessiert. Wenn da einer was von einer Erdungspflicht schreibt dann will ich auch wissen wie ich die an meiner über 30 Jahre alten Schüssel anwenden kann, wie wirkungsvoll das sein kann, und wer mir derartige Pflichten auferlegt. Wenn du das als OT ansiehst, daß einer solche Fragen hat die über das hinaus gehen was in den VDE- und DIN-Empfehlungen steht, dann ist das dein Problem.
    Alchemie ist der Vorläufer der heutigen Wissenschaft, ohne Alchemisten würde es die vielleicht nicht geben. Aber darüber zu diskutieren ist den meisten hier sicher zu OT, die kaufen lieber Satellitenantennen auf denen "SatAn" steht und wundern sich dann wenn der Blitz da einschlägt...
     
  4. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Pragmatisch: Es wird im Vorfeld niemand vorbeikommen, um die Installation zu checken und ggf. irgendwelche Maßnahmen gegen Dich ergreifen.

    Aber wenn ein Blitz in die Antenne einschlägt und die Bude abfackelt, läufst Du Gefahr, von der Gebäudeversicherung nicht einen Cent zu sehen, sollte sich herausstellen, dass Antennenblitzschutz missachtet wurde. Denn die Sachversicherer dürfen eine Installation nach dem Stand der Technik zur Voraussetzung für einen Schadenregulierung machen, ganz egal, ob ein Fachbetrieb installierte oder das in DIYS erfolgte. Und - auch das hier schon 100mal durchgekaut – Normen setzen Mindeststandard für den Stand der Technik.

    Wenn Du Eigentümer einer Immobile bist, versuche doch ganz easy von der Gebäudeversicherung die Zusage zu bekommen, dass auch im Fall eines Totalverlust auch dann voll entschädigt wird, wenn die Antennenanlage in puncto Blitzschutz nicht den Normen entsprach und dies für das Schadensereignis eine Rolle spielte.
     
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  5. Antenne-HD

    Antenne-HD Gold Member

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    Es wurde ja geschrieben dass es Bestandsschutz gibt bis 2017 errichtet für private Anlagen . Ansonsten kann es auch in der Folge Nachteile geben z.B. bei der Gebäudeversicherung bei entstandenen Schäden die Versicherungen müssen ja nur die AGB ändern dafür . Ob indirekte Blitzschäden von einer Hausratversicherung gedeckt sind ist ja wohl auch nicht selbstverständlich bei höheren Schäden in der Summe wird vielleicht auch da mal geprüft .

    Ob Haftpflichten entstehen können wenn es wirklich einen Bestandschutz gibt kann ich mir eher nicht vorstellen .
     
  6. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Bestandsschutz ist aber kein Freibrief. Gut, ich war insofern unpräzise, dass ich hätte schreiben müssen, dass die Sachversicherer einen Ausführung nach den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Normen verlangen können. Hat man seinerzeit ein Heizungsrohr unter den damals gültigen Rahmenbedingungen als Erdungsleiter verwenden dürfen, dann ist das auch heute formal noch o.K. Hier wurde aber generell infrage gestellt, dass es Pflichten für DIYS-Installateure gibt.
     
  7. Sat-Alchemist

    Sat-Alchemist Silber Member

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    Ist denn dieses überhaupt schon mal passiert, daß eine Gebäudeversicherung bei einen Brand nach einen Blitzeinschlag nichts gezahlt hat weil die Sat-Antenne nicht mit Blitzschutz ausgerüstet war, und die Bauordnung für das Objekt keinen Blitzschutz vorschreibt und in dem Versicherungsvertrag ein Blitzschutz auch nicht direkt als Forderung angegeben ist?
     
  8. satmanager

    satmanager Institution

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    Sky Voll-Abo HD gepaired (ex AC R2.2 "Muss-Betrieb")
    Philips 75" UHD 4k Android / 3D (WZ)
    Samsung 55" LED (SZ)
    Onkyo TX-NR807 AV-Verstärker
    Kathrein CAS90
    2x GT-Sat Breitband-LNB
    Jultec JRS0504-8T im BB-LNB-Modus (a²CSS2)
    Empfang 19+28
    eingespeiste Video-Überwachungskamera mit Tonübertragung
    Erdung - äußerer und innerer Blitzschutz (PA) - nach DIN
    Du überliest wohl sehr viel :) hier mal nur 2 Beiträge die was dazu aussagte (gibt aber noch viele mehr hier).


    P.S. darauf fehlt doch auch noch eine Antwort, die Frage war doch jetzt auch mehrfach hier :) Aber die Antwort werden wir ja alles schon kennen ...

     
  9. Discone

    Discone Lexikon

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    Auch vor dem Jahr 2017 war schon die damals aktuell normgerechte Erdung / ein Blitzschutz für gefährdete Dach-Antennen gemäß älterer VDE 0855-1 erforderlich!
     
  10. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Letzte Post von mir in diesem Thread: in diesem Fall handelt es sich jetzt nicht mehr nur um Fahrlässigkeit, sondern um groben Vorsatz!

    Macht das Ding hier zu. Es ist nicht gut für das Forum, wenn hierdurch womöglich noch Ratsuchende durch diesen teilweise totalen Bullshit auf falsche Fährten geführt werden.
     
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