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SAT Empfang und die Gefahr bei Blitzschlag/Gewitter

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von straycatsfan, 9. Juni 2025.

  1. Sat-Alchemist

    Sat-Alchemist Silber Member

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    VDE und DIN sind Normen, keine Verordnungen. Ich weiß daß es diese Normen gibt, aber wer verlangt von mir, als Grundstückseigentümer und Hausbesitzer daß ich diese Normen als Nicht-Fachmann und Heimwerker einhalten soll? Soweit es sich um die Immobilie handelt ist die Bauordnung zuständig, und so lange da drin diese Normen nicht direkt angegeben sind sehe ich keine Pflicht das einzuhalten.
    Ist damit Litze gemeint oder nur diese mehrdrähtigen Leiter, wo 7x 2,3 mm² Drähte zu einen Leiter zusammengefaßt sind?
     
  2. femi2

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    Nun, ob Antenne-HD zu den Fachkundigen im eigentlichen Sinn gehört, weiß ich nicht.
    Ich kann aber bestätigen, dass es in meiner Fachausbildung so ist. Interessierte Auszubildende, die später gute Fachkräfte sind, gehören einer Minderheit an. Über den großen Rest kann man sich nur wundern.
     
  3. Discone

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    Wenn beim Stromversorger Änderungen durch einen beim Netzbetreiber eingetragenen Fachbetrieb angemeldet werden, zum Beispiel: bisher Wechselstromzähler > neu Drehstromzähler / Installation einer PV-Anlage / Montage einer Ladestation für das E-Auto / ... .
    Dann müssen dafür aktuelle Vorschriften beachtet werden, meistens in Kombination mit einem neuen / neu ausgestatteten Zählerschrank (inklusive SLS und Überspannungsschutz).
    > VDE-AR-N 4100:2019-04: Norm und Auswirkungen erklärt
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juni 2025
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Du bist echt ein Witzbold!
    spätestens Deine Hausratversicherung, wenn ein entsprechender Schaden eingetreten ist, sonst sagt sie nämlich Nada!
     
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  5. Sat-Alchemist

    Sat-Alchemist Silber Member

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    Wenn dieses Märchen real wäre währe das Internet, bei den vielen ungeerdeten Sat-Anlagen in Deutschland, voll von Berichten von Überspannungsschaden-Versicherten, die nichts bekommen haben...
     
  6. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Offenkundig fehlt dir auch ein Bezug zum Rechtsbegriff Vermutenswirkung. Meine Hoffnung, dass immerhin mein langjähriger Begleiter im gepinnten Erdungsthread, @Discone, als EFK in Rente mit früher einmal umfangreichen Normzugriff das Energiewirtschaftsgesetz benennnt, war vergeblich.
    SEUFZ: Die VDE-Norm, in welcher die Leiterarten mit mind 1,7 mm Aderndurchmesser definiert sind, darfst du selbst herausssuchen. Ohne Bezug zum EnWG, § 49 Abs. 2 Ziffer 1, wird auch deren Relevanz doch nur wieder für nutzlos und irrelevant erklärt, das muss ich mir nicht auch noch antun.

    Falls du meine Frage nach dem Dreifach-Account mit dem Nick Tobias Claren übersehen haben solltes, mit dem nach meiner Erinnerung dein Alter Ego Millex auch Zwiegespräche geführt hat, stelle ich sie nochmals.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juni 2025
  7. Sat-Alchemist

    Sat-Alchemist Silber Member

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    Ihr wechselt laufend das Thema, und meint damit irgend was erklären zu können. Natürlich gibt es auch für Hausbesitzer Dinge die nur Fachleute erledigen können, wie den Stromzähler wechseln oder auch arbeiten an der Gasleitung, sofern das Haus über einen Gasanschluß verfügt. Das schreiben in dem Fall die Versorger vor. Nur gehören da arbeiten an einer Sat-Anlage nicht dazu.

    Wenn das mit der Erdung und Blitzschutz so extrem wichtig und unter jeden Umständen verpflichtend notwendig wäre, wie du es hier darstellst, glaubst du da wirklich daß dann der Einzelhandel in unserem vorschriftswütigen Lande noch legal Sat-Anlagenkomponenten an jeden beliebigen verkaufen dürfte?

    Von Rechtswegen ist es nicht verboten eine nicht geerdete Sat-Anlage zuhause zu betreiben. Ob es sinnvoll ist darf jeder selber entscheiden.
     
  8. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Spontan fällt mir niemand ein, der Themen so oft mit OT spickt wie du.
    Und welcher der Nicks Millex, Sat-Alchemist oder Tobias Claren ist am meisten qualifiziert das abzugrenzen? :rolleyes:

    Wenn man Begriffe wie "mehrdrähtige Leiter" oder Leiterklasse 2 bei Google eingibt, ertrinkt man fast in Infos zur maßgeblichen Norm, die leider noch keiner der drei Nicks kraft Laienstatus den relevaten oder angeblich nicht relevanten Normen zugeordnet hat.

    Die Fragen zu den Dreifach-Nicks wären mit einem einfachen Ja oder Nein zu beantwurten gewesen.
     
  9. TV_WW

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    Ok, allerdings, interessanterweise, wenn der Stromnetzbetreiber, genauer gesagt der Messstellenbetreiber, von sich aus den Stromzähler austauscht dann verlangt dieser nicht dass der Zählerschrank auf den neuesten Stand der Vorschriften gebracht wird.
    Dieser erneuert Stromzähler auch bei einem 50 Jahre alten Bestandszählerschrank... ohne Reklamation beim Kunden.
     
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  10. Discone

    Discone Lexikon

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    Allgemein richtig (alter Drehstromzähler > neuer Smart-Meter für Drehstrom oder alter Wechselstromzähler > neuer Smart-Meter für Wechselstrom), aber nach diversen Änderungen / Erweiterungen in Altanlagen kann ein neuer Zählerschrank erforderlich sein:
    Neuer Zählerschrank für PV? Wann zwingend nötig? Alternative Lösungen?
    > TAB NS Nord 2023 v20231208-1.pdf (Anhang G Seite 48)