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SAT Empfang und die Gefahr bei Blitzschlag/Gewitter

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von straycatsfan, 9. Juni 2025 um 19:05 Uhr.

  1. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Da mische ich mich trotz mehrfacher Verleumdungen als Antisemit aus purer Anhänglickeit zum früher einmal beitragsstarken aber mittlerweile mausetoten Thema Satanlage erden gleich nochmals mit ein.
    Wie lange sind denn "einige Jahre" und bis wann meinst du, dass der PA von Satelliten- oder auch anderen Antennen-Anlagen noch keine Pflicht war?
    Gibt es auch keine bedingten Befreiungen?
    Entgegen IEV und den Normen für Blitzschutzanlagen und Antennensicherheit wird der Begriff nicht nur von Laien häufig falsch mit einem "Blitzableiter" für das gesamte Gebäude gleichgesetzt.
    Gibt es dazu auch Querschnitte?
    Also auch nicht bei Gebäuden mit behördlich vorgeschriebenen Blitzschutzsystemen (= Äußerer und innerer Blitzschutz)?
    Nicht erdungspflichtige Bereiche von Fasssadenantennen wurden schon genannt und sind die denn auch von Potentialausgleich mit geringeren Leiterquerschnitten befreit?
     
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  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Und selbst wenn er "nur" in einen Blitzableiter einschlägt, sind die meisten Elektrischen Geräte kaputt. (auch die die nirgends angeschlossen sind).
    Dagegen hilft nur eine Hausratversicherung und die Kaufbelege.
     
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  3. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Fast alle Überspannungsschäden bei Multischaltern und Einkabelumsetzern kommen aus der Wohnung, nicht von der Antenne. Daher ist die Angst vor einer Antenne eigentlich unbegründet.

    Wichtig ist natürlich eine normgerechte Ausführung der Antennenanlage und eine saubere E-Installation. Es hat auch schon Schäden an der Antennenverteilung wegen Fehlern in der E-Installation gegeben.

    Bei aller Antennenangst: schon mal an das Schutzkonzept der Telefonleitung gedacht? Oder in wieweit Ableitströme über ein LAN-Netz verschleppt werden?
     
  4. Sat-Alchemist

    Sat-Alchemist Silber Member

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    Diese Anlagen gehören zu den Kleinspannungsanlagen. Auch wenn es sinnvoll ist die Anlagen zu erden gibt es für den Nutzer eigentlich keine Pflichten die man einhalten muß. Ich würde sogar so weit gehen und behaupten daß die meisten Sat-Anlagen nicht geerdet sind.
     
  5. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Bitte Laien nicht auf falsche Fährten führen!!!

    Der Nutzer muss sich auf eine fachgerechte und sichere Installation verlassen können. Es ist die Pflicht es Errichters, eine sichere Anlage zu bauen. Was sicher ist, definiert die 60728-11. Und nein, diese ist kein "nice to have", sondern Pflicht, da als VDE 0855-1 quasi nationales Recht.
     
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  6. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    "er" steht bei @seifuser für "der" Blitz, den es mit extrem weit gespreizten Ladungen und Stromstärken als physikalische Einheitserscheinung nicht gibt.

    Dass sowohl konventionelle Direkterdungen wie auch solche an Blitzschutzsysteme stets mit Einkopplungen von Teilblitzströmen verbunden sind, welche insbesondere Elektronik noch killen können, ist ebenso Fakt wie eine Erkenntnis aus einer ÖVE-Untersuchung, nach der manche stromschwachen Direkteinschläge den Bewohnern überhaupt nicht aufgefallen sind.
    Und deswegen mus man die trotz Stromversorgung der Endgeräte und evtl. auch von Anlagenkomponenten aus dem Niederspannungsnetz völlig unabhängig von der Höhe der Ableitströme nach deiner normfreien Meinung nicht in den Schutzpotentialausgleich einbeziehen? Oder gibt es vielleicht doch dir noch unbekannte Regelwerke, nach denen das auch bei passiv einschlaggeschützten Antennenanlagen ab bestimmten Berührungs- und Ableitströmen gefordert ist?
    WOW.

    Für einen User, der bislang nie gelesene Normen für unverbindlich und sinnlos erklärt hat, ein kleiner aber beachtlicher Fortschritt.
    Unkenntnis von Normen ergibt weder bei Sach- noch bei Personenschäden einen Bonus. Bewusste Missachtung noch weniger und das gilt auch für Ex-Ossi-Amateurfunker, welche die ehemaligen TGL 200-Vorschriften der DDR, die bekanntlich Gesetzescharakter hatten, aus dem kurzen Gedächtnis gelöscht haben.
     
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  7. Sat-Alchemist

    Sat-Alchemist Silber Member

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    Wenn der Nutzer der Errichter ist wer verpflichtet den dazu eine Erdung fachgerecht anzuschließen? Ist der Nutzer dazu überhaupt, ohne fachliche Ausbildung, in der Lage? Wer überprüft ob die Installation fachlich richtig ausgeführt wurde?
     
  8. Kleinraisting

    Kleinraisting Board Ikone

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    ich kenne keinen Montagebereich, in dem Laien (zähle mich auch dazu) dermaßen krass von den techn. Vorschriften abweichen, irgendwie im Glauben, wird schon gehen, die Gefahr nach eigener Einschätzung ja nicht so groß. Selbstkritisch möchte ich da sagen, daß man sich gerade beim Antennenbau, den man sich selber zutraut, hier einiges anmaßt, zumeist, weil man die Gefahr selber nicht objektiv einschätzen kann oder man ja für den eigenen Mist selber verantwortlich ist. Geläutert hatte ich dann doch damit angefangen, wenigstens Schutzvorkehrungen der Stufe 1 (Überspannungsschutz an beteiligten Elektrogeräten) und dann der Stufe 2 (z.B. (Dehn-Übersp.schutz) im Schaltkasten zu montieren ehe dann der Elektriker auf meine extra Bitte hin unten im Keller den Schaltkasten mit Vorkehrungen der Stufe 3 ausstattete.
    So gesehen tummeln sich hier im Forum garantiert 85 % Sünder, die immer auf das Beste hoffen. Irgendwie bedauere ich, daß unsere Laienarbeit immer noch nicht techn. abgenommen werden muß. Bitte, erschlagt mich nicht..............
     
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  9. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Dass Erdung und PA integraler Bestandteil der Elektroanlage sind und für Installationen NAV § 13 gilt, wurde dir noch nicht oft genug entgegengehalten?
    Die Quote ist m. E. zu optimistisch.

    Obwohl die Normen für Antennensicherheit langzeitstabil nur moderat gändert wurden, sind leider auch von konzessionierte EFK erstellte Antennenanlagen nur selten 100%ig normkonform. Die objektiv niedrige Blitzdichte und St. Florian sind auch da gefragt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2025 um 11:54 Uhr
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  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Seit 2017 müssen Antennenleitungen in den Potentialausgleich miteinbezogen werden, soweit mir bekannt.

    Die Befreiung nennt sich Bestandsschutz. Bei vor 2017 installierten Antennenanlagen muss der Potentialausgleich nicht nachinstalliert werden.
    In das Blitzschutzkonzept muss die Sat-Schüssel allerdings einbezogen werden.

    Was die Begrifflichkeiten betrifft habe ich hier wohl einen alten Begriff genutzt. Wichtig ist dass andere verstanden haben was ich meine.

    Gibt es, aber muss ich hier jedes kleine Detail erwähnen? Wen es betrifft soll bitte selber nachschauen.

    Soweit mir bekannt wird beim Bauantrag aufgrund des Baurechtes festgelegt ob ein Gebäude mit einem äußeren Blitzschutzsystem ausgestatter werden muss oder nicht.
    Falls es keine Pflicht dazu gibt kann ein Häuslebauer freiwillig ein solches montieren (lassen).