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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    Islamischer Staat: Früherer Deutschland-Chef Abu Walaa klagt offenbar gegen Ausweisung
    Das ist doch eine Fachkraft oder ?
     
  2. Dunefan05

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  3. KlausAmSee

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    Eine Quellenangabe wäre grundsätzlich hilfreich, nicht nur in diesem Fall.
     
    Coolman gefällt das.
  4. Berliner

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    In einem Rechtsstaat ist es normal, dass man klagen kann und eine unabhängige Gerichtsbarkeit existiert. Auch ein IS Chefanwerber kann das. Nach dem bisherigen Verfahren steht zu erwarten, dass er ausgewiesen wird. Für einen Skandal, der die Klage sicher nicht ist, gibt es bisher keine Basis.
     
  5. Dunefan05

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    Hoffentlich bestätigt das Gericht auch die Ausweisung. Falls das Gericht anders entscheidet, und der Kerl macht einen Terroranschlag, wäre es doch schade, wenn der Richter dann dafür die Verantwortung übernehmen muss, oder?
     
  6. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Der "Witz" ist, dass der Hinderungsgrund gegen eine sofortige Ausweisung der ist, dass die Staatsanwaltschaft damals darauf bestanden hat, dass er seine Haft bis 2027 in Deutschland absitze. Also auch da können sich unsere Aufreger beruhigen, es geht nicht um eine angestrebte Berufsausbildung, die der Abschiebung entgegenstünde.
     
  7. west263

    west263 Foren-Gott

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    der hat früher schon kein Interesse daran gehabt, selber so was zu verüben, sondern andere anzuwerben für die Sache. Mittlerweile hat er 7 Kinder und da lebt es sich hier viel viel besser, als im Irak.
     
  8. Dunefan05

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    Je schneller der Typ aus Deutschland weg ist, besser ist das. Der Richter sollte also schnell machen und an die Sicherheit der Menschen hier in Deutschland denken, als an diesen Abschaum. Und wenn er doch es wagen sollte ihn nicht abzuschieben, muss eine Gesetzesänderung her, damit nachweislich Mitglieder von Terrororganisationen wie dem IS keine Möglichkeit haben, gegen die Abschiebung juristisch vorzugehen.
     
  9. luzifer

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    Verstehe ich nicht, der Islam gehört doch zu Deutschland. (n)
     
  10. Coolman

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    Grundsätzlich sind die Leute auszuweisen, wenn sie eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, und ich denke nicht, dass die Gerichte sich Urteile erlauben würden, dass man ihnen einen Aufenthaltstitel zusprechen würde. Da würde die halbe Bevölkerung Amok laufen.....