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Die Lebenshaltungskosten - Wo muss die Politik eingreifen und wie?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Gast 140698, 31. Mai 2022.

  1. siri 66

    siri 66 Silber Member

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    Die brauchbaren dürfen nicht arbeiten, der Rest hat keine Ausbildung und wollen nur die deutsche Gastfreundschaft genießen.
     
  2. luzifer

    luzifer Gold Member

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  3. Gorcon

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    Die dürfen ja nicht arbeiten, wie oft denn noch! Und wenn sie es dann doch geschafft haben, werden sie wieder abgeschoben.
    (y) Die müssen ja zahlen. :rolleyes:
     
  4. luzifer

    luzifer Gold Member

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  5. Ulti

    Ulti Foren-Gott

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    Bloß gut das ich kein Auto fahre oder besitze.

    Wahnsinn was das heute alles kostet.

    Allein um ein Fahrzeug führen zu dürfen muss man ja schon 3000 Euro auf den Tisch legen.

    Dazu die ständige Gängelung von Politik und Wirtschaft.

    Da bleibe ich lieber beim Rad und den Öffis.
     
  6. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Wie oft willst Du denn diesen Blödsinn, das Flüchtlinge nicht arbeiten dürfen, noch erzählen.
    Nur weil Du diesen Blödsinn ständig wiederholst, steigt deswegen nicht gleichzeitig der Wahrheitsgehalt von Deiner falschen Behauptung.
    Denn natürlich dürfen Flüchtlinge 3 bzw. 6 Monate nach der Einreise in Deutschland arbeiten.
    In diesem Zusammenhang darf man dann schon einmal die kritische Nachfrage stellen, warum ein vor 5 oder 10 Jahren nach Deutschland eingereister Asylant oder Geduldeter hier noch nicht arbeitet obwohl er nach spätestens 6 Monaten arbeiten dürfte.

    I.) Ein Arbeitsmarktzugang ist in folgenden Fällen grundsätzlich möglich
    1.) Asylbewerbende haben einen Arbeitsmarktzugang
    • nach drei Monaten, wenn sie nicht zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind,
    • nach sechs Monaten, wenn sie zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind.

    2.) Geduldete haben einen Arbeitsmarktzugang
    • nach drei Monaten, wenn sie nicht zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind, es sei denn, es stehen konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevor,
    • nach sechs Monaten, wenn sie zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind, es sei denn, es stehen konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevor.

    3.) Kein Arbeitsmarktzugang besteht:
    • in den ersten drei Monaten des Aufenthaltes,
    • für Personen, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen (§§ 47 und 61 des Asylgesetzes)
      • sofern die oben unter 1) genannte Frist von sechs Monaten noch nicht abgelaufen ist,
      • für Personen, deren Asylverfahren als offensichtlich unbegründet oder unzulässig abgelehnt wurde und keine aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet wurde,
      • für Personen aus sicheren Herkunfsstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Republik Moldau, Senegal und Serbien), die nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt haben und
      • für Geduldete, die das Abschiebungshindernis selbst zu vertreten oder ihre Mitwirkungspflichten bei der Beseitigung des Abschiebungshindernisses verletzt haben oder konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen.

    BMAS - Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete
     
  7. Mario789

    Mario789 Silber Member

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    Ich bin ja immer dafür berechtigte Kritik zu äußern, aber das ist nichts anderes ein Werbeartikel für die „wir verdienen uns eine goldene Nase an der Panik, die wir selbst schüren Typen“ von Verivox und Co.

    Ich meine es ist richtig das es für viele teurer wird und das muss und sollte immer und immer wieder kritisiert werden, aber ich wette das es für genauso viele günstiger wird und sich für den größten Teil nichts ändert.

    Kritik an den Preistreibern ist ok aber mit der Panik Geld zu verdienen damit ist man nicht besser.

    Tja zeigt mal wieder das Werbung eine Pest ist vor allem wenn sie noch als Journalistischer Artikel getarnt wird.
     
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    So oft bis das Argument das sie arbeiten sollen nicht mehr behauptet wird, da es einfach eine Lüge ist! In anderen Ländern dürfen sie das sofort.
    Und danach werden sie dann zurückgeschickt obwohl sie hier in Lohn und Brot stehen.
     
  9. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Dein Argument ist, wenn man bei den Fakten bleibt, schlichtweg falsch und offensichtlich nutzt Du diese Lüge weiterhin um falsche Informationen bzw. Fakenews bewußt zu verbreiten. Anders ist es nicht zu erklären das Du trotz besseren Wissens immer wieder diese falschen Infos verbreitest.
    Denn

    1. ist eine Wartezeit von nur 3 Monaten wohl jedem zuzumuten. Warum arbeiten denn die, die seit 5 oder 10 Jahren hier sind und geduldet sich nicht schon längst? Da sind ja die 3 Monate schon längst um.
    2. Wer nach Deutschland kommen möchte um hier zu arbeiten, kann das ganz Regulär mit einem Arbeitsvisum tun und muss dafür nicht den illegalen Weg über einen vorgeschobenen Asylantrag wählen. Mit einem Arbeitsvisum kann man in Deutschland übrigens auch sofort arbeiten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Mai 2025
    azureus und TefeDiskus gefällt das.
  10. zyz

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    Das könnte an dem üblichen Problem Theorie und Praxis liegen:

    Überfälliger Vorstoß der Bundesregierung: Geflüchtete sollen schneller arbeiten dürfen | PRO ASYL

    Wenn du der Meinung bist, dass es genauso läuft, wie es in irgendeinem Gesetzestext formuliert ist, hast du offenbar noch nie mit überlasteten Behörden zu tun gehabt.

    Übrigens: Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen dürfen erst nach 6 Monaten um einen Job betteln.

    Japp, wenn es denn klappt mit der Anerkennung von Qualifikationen und Ausbildungen. Auch hier ist oft nicht der Bewerber Schuld, sondern der deutsche Amtsschimmel.