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Die Klimakatastrophe

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von momax, 5. Januar 2019.

  1. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Wie ich bereits geschrieben habe, es gilt was der Netzbetreiber als Nulleinspeisung anerkennt.

    Was hat der Eigenverbrauch von el. Strom aus der eigenen PV-Anlage mit Netzentgelten zu tun?
    Beim Eigenverbrauch fließt kein el. Strom über öffentl. Stromnetze.

    Wo liegt da genau der Unterschied der Spitzenlast nachts oder im Winter zwischen einem Betreiber einer PV-Anlage und einem nicht-Betreiber einer PV-Anlage?
     
  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Balkonkraftwerke
    1. dürfen von jedem Bürger ans Stromnetz angeschlossen werden
    2. die Einspeiseleistung ins Netz ist auf 800 Watt begrenzt
    3. Nulleinspeisung von diesen ist technisch nicht vorgesehen und wird meist nicht vom Netzbetreiber anerkannt.

    Tja, das mag daran liegen dass Balkonkraftwerke (Klein-PV-Anlagen) und größere PV-Anlagen für Netzbetreiber zwei verschiedene Kategorien sind, welche unterschiedlich behandelt werden.

    Eine Einspeisevergütung ist bei Balkon-PV-Anlagen auch unüblich. Und die eingespeiste Menge an kWh ist dem Netzbetreiber bei diesen oft gar nicht bekannt, weil diese nicht erfasst wird.

    Bei der Diskussion sollte unterschieden werden ob wir von Balkon-PV-Anlagen oder von größeren PV-Anlagen reden.
     
  3. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Und genau das ist ja das Problem. Dadurch das diese Verbrauchen keinen oder weniger Strom mehr über das Netz beziehen, zahlen sie auch keine oder weniger Netzentgelte. Das ist aber offensichtlich nicht mehr tragbar. Und aus diesem Grund steht halt zu Diskussion, dass und wie man auch diese Eigenverbraucher zukünftig an den Netzentgelten beteiligt.

    Ich dachte der wäre klar?
    Der PV-Anlagenbetreiber benötigt nur die Leistung aus dem Netz die seine PV-Anlage nicht erzeugen kann.
    Um es zu vereinfachen nehmen wir mal das aktuell beliebte Balkonkraftwerk mit Speicher.
    Maximal mögliche Einspeisung 800W
    Bleibt man unter den 800W kann der Haushalt vom Balkonkraftwerk mit Speicher ohne Netzbezug versorgt werden.
    Bin ich z.B. mit 1600W Spitzenlast dabei, kommen zwar weiterhin 800W vom Balkonkraftwerk mit Speicher. Es werden dennoch zusätzloch 800W aus dem Netz benötigt um die Spitzenlast abzudecken.
     
  4. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Größere PV-Anlagen werden meiner Meinung nach für die Netzeinspeisung angeschafft und sind eher ungeeignet für den Eigenverbrauch oder Nulleinspeisung. Insbesondere bei privaten Verbrauchern werden sich größere PV-Anlagen mit Nulleinspeisung nicht rechnen. Bei Firmen ist das sicherlich was anderes.
    Der Großteil der Eigenverbraucher wird daher wohl, das ist meine Einschätzung, Balkon-PV-Anlagen besitzen.
    Da gab es inbesondere seit dem letzten Jahr einen regelrechten Boom.
     
  5. luzifer

    luzifer Gold Member

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    Die aktuelle Politik möchte die Stromsteuer auf das europäische Minimum senken, was zulässig ist und will die Netzentgelte senken, dafür verringert sich der Strompreis.
    Aber die Bundesregierung möchte den entstehenden Differenzbetrag nicht aus Steuermitteln zuschießen, deshalb sucht sie nach Wegen den Zuschuss so klein wie möglich zu halten oder ganz kompensieren.
    Dazu nimmt sie das mal angeachte Klimageld pro Bürger und versucht die Netzentgelteinnahmen auf eine breite Basis zu stellen, ggf. auf alle ausdehnen, die in irgendeiner Weise etwas ins Netz einspeisen. Die, die das offiziell tun, hat sie ja im Stammregister. Es geht nur um Umverteilung der Einsparungen zu Gunsten der großen Energieversorger, die auf keinen Cent ihres Gewinnes versichten wollen und die Bundesregierung, die so wenig wie möglich aus Steuermitteln aus Ausgleich zugeben will. Den gleichen Hintegrund hat doch auch das Solarspitzengesetz. Es soll nicht mehr für eingespeisten Strom gezahlt werden, wenn schon genug da ist.
     
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  6. Ulti

    Ulti Foren-Gott

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    Ouha da unterschätzt du aber was die Regierung so alles rechtlich ändern kann.

    Sie finden immer einen Weg den Bürger auszunehmen.
     
  7. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Falls es eine Mehrheit an Abgeordnetenstimmen für derartige Änderungen gibt...
     
  8. Ulti

    Ulti Foren-Gott

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    Ach komm schon.
     
  9. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Na da werden die entsprechenden Lobbyisten doch schon für sorgen, wenn es denn notwendig ist.

    Mal ganz unabhängig davon und schon ein wenige in dem bisher hier diskutierten Zusammenhang wird wohl der Strom auch in Kundenanlagen, also auch von solchen großen PV-Anlagen bzw. PV-Anlagenbetreibern die den erzeugten Strom direkt über eigene Leitungen an anderen Verberbraucher z.B. Bewohner von Mietwohnungen verkaufen, zukünftig teuerer werden für die Verbraucher. Denn auch da sollen zukünftig Netzentgelte bzw. Netzgebühren berechnet werden bzw. anfallen, obwohl das eigentliche externe Stromnetz garnicht genutzt wird sondern die Kundenanlage über das interne und eigene Stromnetz (Quasi Analog zum Eigenverbrauch) genutzt wird.
     
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Das sehe ich nicht so. Die Anschaffung von größeren PV-Anlagen primär der Einspeisevergütung halber ist finanziell nicht mehr so lukrativ wie früher. Man erhält mittlerweile nur noch 7 bis 8 Cent/kWh, da ist eine Anschaffung zur Reduzierung des Eigenbedarfs viel interessanter.
    Der Eigenverbrauch kann mittels Akkus erhöht werden.
    Oft sehe ich mittlerweile Kombinationen von PV-Anlage mit Akkus und Wärmepumpe. Durch Wärmepumpen steigt der Eigenverbrauch.
    Wärmepumpen sind mittlerweile Standard bei den meisten Neubauten.

    Kommt auf die Eigenverbrauchsquote und den Stromtarif an. Nichts einspeisen reduziert die Rentablität, das stimmt schon.
    Kommt darauf an... Wärmepumpe... e-Auto... und schon sieht die Eigenverbrauchssituation wieder anders aus.

    Das hängt auch davon ab ob man Mieter oder Eigenheimbesitzern betrachtet. Dazu kommt dass die Datenlage nicht wirklich bekannt ist,
    während man davon ausgehen kann dass nahzu alle größeren PV-Anlagen angemeldet betrieben werden, sind nicht alle Balkon-PV-Anlagen angemeldet, obwohl diese eigentlich angemeldet sein müssten.
    Insgesamt kann man aber derzeit von ca. 4 Millionen privat betriebenen PV-Anlagen in Deutschland ausgehen, inkl. Balkon-PV.

    Ach und zum Punkt Nulleinspeisung,
    diese wird praktisch nur dann von Netzbetreibern anerkannt wenn die dafür erforderliche Messtechnik von einem Elektrofachunternehmen installiert wurde.
    Nulleinspeisung bei Balkon-PV ist im Prinzip nur dann interessant wenn el. Strom mit Akkus zwischengespeichert wird.