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Rückt die AfD nach rechts?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von moonwalker5, 18. Januar 2017.

  1. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Schönbohm wurde ja nicht von Nancy Faeser entlassen sondern von Jan Böhmermann. :sneaky:
     
  2. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Na dann auf gehts. Ich bitte darum. Verbotsverfahren sofort beantragen.
    Denn dann muss man vor Gericht alle Karten auf den Tisch legen und kann sich nicht mehr auf "geheime" oder nicht veröffentlichte Gutachten berufen.
    Ich befürchte aber, es wird nicht zu einem solchen Verbotsverfahren kommen, denn ganz offensichtlich ist die Begründung dafür nicht ausreichentd und zu dünn und die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass ein Verbotsverfahren gegen die AFD für Gericht in die Hose geht.
    Das wäre der absolute Supergau den man sich schlichtweg nicht leisten kann.
    Man erinnere sich nur an das Compact-Verbot was im Eilverfahren vor Gericht vorläufig aufgehoben bzw. teils vorläufig außer Vollzug gesetzt wurde.
    Das ist schon einmal eine erste Orientierung wo die gerichtliche Reise in Sachen AFD-Verbotsverfahren hingeht.

    Bundesverwaltungsgericht setzt Compact-Verbot teils vorläufig außer Vollzug
     
  3. R2-D2

    R2-D2 Silber Member

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    Hier äußert sich der Herr Wendt über Frau Faeser!
     
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  4. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Das ist der ganz normale Ablauf in einem Rechtsstreit in Deutschland ...
    Erst mit der außergerichtlichen Abmahnung mit Fristsetzung zur Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung ...
    Wird die Abmahnung vom Gegner ignorirt oder die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung verweigert, geht es dann per Gericht weiter.
    Je nach Dringlichkeit im vorherigen Eilverfahren und nach nicht erfolgter Abschlusserklärung vom Gegner dann im Hauptsacheverfahren oder gleich im Hauptsacheverfahren ...
    Hab ich schon ettliche mal selbst so gegen Gegner mit Fachanwälten genutzt und meine Rechte entsprechend durchgesetzt.
     
  5. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Hmmm ich stelle mir gerade die Frage woher der Arbeitgeber oder Dienstherr denn wissen will wer Mitglied welcher Partei ist.
    Es gibt keine Verpflichtung das entsprechend anzgeben.
     
  6. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Sorry aber das ist linke Ideologie und nichts weiter.
    Wo das hinführt wenn man die Mieten deckeln würde, konnte man eindrucksvoll am Mietendeckel in Berlin sehen, der ja letztendlich vom Gericht als nichtig erklärt wurde.
    Durch den Mietendeckel brach das Angebot an Mietwohnungen in Berlin regelrecht ein.
    Warum schaffen sich die, die über zu hohe Mieten klagen nicht einfach Wohneingentum an oder bauen selbst?
    Ich habe das vor über 15 Jahren gemacht und wurde insbsondere von linken Idoelogen ausgelacht. Warum ich mir Wohneigentum anschaffe. Ist doch viel zu teuer. Mieten sei doch schließlich viel günstiger und vorteilhafter. Heute heulen mir die gleichen Leute die Ohren voll, dass die Mieten zu teuer sind. Sorry aber die kann ich jetzt nur noch auslachen.
    Ich glaube Du selbst hast nicht einmal Ansatzweise eine Ahnung davon wie teuer das Bauen durch die ganzen Vorgaben und Vorschriften aktuell geworden ist. Man kann eine neue gebaut Wohnung aktuell nicht mehr für 6-7 Euro pro m² vermieten. Das wäre ein Verlustgeschäft.
    Hast Du Dir in diesem Zusammenhang mal die Frage gestellt, wer die ganzen benötigten Mietwohnungen bauen soll, wenn man die Mieten deckeln würde?
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Mai 2025
    KL1900 und azureus gefällt das.
  7. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Das würde bedeuten, dass mit deiner Definition von reich, alle Bundestagsabgeordneten und auch viele Landtagsabgeordnete reich wären.
     
  8. blink182

    blink182 Gold Member

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    Pauschal problematisch ist, wenn ein Beamter Mitglied einer verbotenen Partei ist, dann drohen ihm unmittelbar Konsequenzen. Und selbstredend ist so eine Mitgliedschaft ein Meineid. Ebenfalls ein Meineid ist, wenn ein angehender Beamter bewusst seine Verfassungsfeindlichkeit verschweigt.

    Ansonsten ist entscheidend für seine eventuelle "Entfernung aus dem Dienst", wie er sich öffentlich verhält und nicht pauschal, ob er Mitglied einer bestimmten Partei ist.

    Wer beispielsweise kein AfD-Mitglied ist, aber die rechtsextremen Elemente der Partei öffentlich unterstützt, dem können ebenfalls unmittelbare Konsequenzen drohen.
     
    Benjamin Ford gefällt das.
  9. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Und woher willst Du wissen welcher Beamte AfD-Mitglied ist?
    Es gibt keinerlei Verpflichtungen das bei der Einstellung oder auch im bestehenden Beamtenverhältnis gegenüber dem Dienstherren anzugeben.
     
  10. blink182

    blink182 Gold Member

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    Das ist auch nicht entscheidend wie ich schrieb. Hast du meinen Hinweis zum Meineid bewusst ignoriert?
     
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