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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. Benjamin Ford

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    Nun ich kann mich deinen Einlassungen fast überall anschließen, aber mit der Doppeltenstaatsbürgerschaft gibt bei einigen Ländern Probleme, zum Beispiel kann man die iranische Staatsbürgerschaft nicht aufgeben und es gibt andere Länder, bei denen es auch so ist, hat mal ein Anwalt bei "Hart aber Fair" gesagt.
     
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  2. Coolman

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    Dann bekämen die iranischen Staatsbürger leider keine Aufenthaltsberechtigung in unserem Land, solange sie ihre iranische Staatsbürgerschaft nicht ablegen können. Unser Land bestimmt die Spielregeln und es wird auch keine einzige Ausnahme geben.
     
    -Loki- gefällt das.
  3. Benjamin Ford

    Benjamin Ford Board Ikone Premium

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    So einfach ist es nicht, das war ein Anwalt aus dem Iran und es gibt einige iranische-deutsche Staatsangehörige, die können im iranischen Konsulat ihre Staatsangehörigkeit nicht abgeben.

    Menschen aus folgenden Staaten können nach aktueller Rechtslage ihre Staatsangehörigkeit nicht aufgeben: Afghanistan, Algerien, Angola, Argentinien, Brasilien, Bolivien, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, Eritrea, Guatemala, Honduras, Iran, Kuba, Libanon, Malediven, Marokko, Mexiko, Nicaragua, Nigeria, Panama, Syrien, Thailand, Tunesien und Uruguay. Stammen Sie aus einem dieser Staaten, kann Ihre alte Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung bestehen bleiben.

    Ja das sind die rechtlichen Spielregeln, die du nicht ändern kannst.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Januar 2025
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  4. Dirkules

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    Ich kann allem was du geschrieben hast außer dem Punkt mit der doppelten Staatsbürgerschaft. Wieso ist das für dich ein Problem? Ich kann es nach wie vor nicht plausibel nachvollziehen.
     
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Reaktion auf Merz: Was wollen SPD und Grüne?
    Damit keine Mehrheiten für Union, nicht für AfD und erst recht nicht FDP, die auch einen Antrag einbringen. Viel Wind um nix. Liegt aber primär an den durch Union geplanten Rechtsverstößen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Januar 2025
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  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Welche Rechtsverstöße?
     
  7. Coolman

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    Warum sollten diejenigen, die über doppelte Staatsbürgerschaft verfügen, die Wahlrechte in unserem Land erhalten, aber sie weiterhin in ihren Herkunftsländern wählen dürfen, die außerhalb der EU liegen?

    Es ist für mich verwerflich, wenn man eine doppelte Staatsbürgerschaft hat und jederzeit das Recht hat, an den Wahlen in den jeweiligen Herkunftsländern teilnehmen zu dürfen, obwohl der Lebensmittelpunkt vermutlich seit Jahren nicht mehr in den Herkunftsländern liegt.

    Wenn man sich ganz bewusst für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden möchte, weil man hier leben, arbeiten und an den Wahlen teilnehmen möchte, dann hat man auch sowohl Pflichten als auch Rechte. Wenn man bestimmte Rechte erhalten möchte, dann sollte man sich für nur eine Staatsbürgerschaft entscheiden.
     
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  8. SteelerPhin

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  9. NickNite

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    Der Punkt ist doch dass die Personen aus bestimmten Staaten ihre Staatsbürgerschaft gar nicht ablegen können obwohl sie es wollen weil ihr Herkunftsstaat sie nicht aus der Staatsbürgerschaft entlässt. Aber das kannst du doch diesen Personen nicht anlasten.
     
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  10. Coolman

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    Dann werden sie wohl nur Aufenthaltstitel bzw. befristete Aufenthaltsberechtigung erhalten, die jederzeit gelegentlich verlängert werden kann. Dafür dürfen sie an keiner Wahl teilnehmen.