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Sat Anschluss in einem Mehrfamilienhaus erweitern

Dieses Thema im Forum "Digital TV für Einsteiger" wurde erstellt von rbollein, 30. November 2024.

Schlagworte:
  1. Wechsler

    Wechsler Platin Member

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    Die Sat-Antenne befindet sich doch auf dem Dach eines anderen Mehrfamilienhauses. Die Kosten sind damit nicht mehr umlagefähig:

    § 2 BetrKV Nr. 15 a) "[...] bis zum 30. Juni 2024 außerdem das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage"
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
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  3. Sat-Alchemist

    Sat-Alchemist Silber Member

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    Liest du die Links auch durch bevor du sie hier rein stellst? Im ersten stent DVB-T2 grade mal in Klammern, im zweiten finde ich den Begriff überhaupt nicht.
    Daß terrestrisches TV nicht ausstirbt glaube ich auch aber das heißt nicht daß DVB-T2 noch lange genutzt wird. 5G Broadcast steht schon in den Startlöchern.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Dezember 2024
  4. Sat-Alchemist

    Sat-Alchemist Silber Member

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    Was verstehst du unter "Nutzungsentgelt"? Bis auf die Stromkosten, die kaum über 20 Euro/Jahr liegen dürften fällt doch da nichts weiter an.
     
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  5. Wechsler

    Wechsler Platin Member

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    Die Stromkosten zahlen sowieso nur die Leute in dem Gebäude mit der Sat-Antenne auf dem Dach. Stromkosten, die in einem anderen Gebäude entstehen, sind nicht umlagefähig.

    RTL verlangt Urheberrechtsabgaben für die Weitersendung über ein (Sat-)Kabel in anderes Gebäude (das UrhG unterscheidet nicht nach DVB-S, -C oder -T). Wenn das nicht bezahlt wurde, ist es eine Urheberrechtsverletzung. Genau solche diese Weitersendungskosten konnte man dann noch über ein "Nutzungsentgelt" in den Betriebskosten abbilden, aber auch das ist seit 1. Juli nicht mehr umlagefähig, und damit alles Privatvergnügen des Vermieters.
     
  6. Sat-Alchemist

    Sat-Alchemist Silber Member

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  7. Discone

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    Freundliche Hausbesitzer fordern keinerlei Kostenbeteiligung für den Aufbau und Betrieb einer Sat-Anlage mit terrestrischen Einspeisungen, zur Zufriedenheit aller Wohnungsnutzer |Allgemeinstrom wird über die Nebenkostenabrechnung belastet|. Was RTL will oder fordert, spielt keine Rolle und ist in mittelgroßen Wohngebäuden nicht durchsetzbar. Die GEMA / VG-Media "kann man vom Hof jagen", denen ein Haus-Betretungsverbot erteilen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Dezember 2024
  8. Antenne-HD

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    Also ich kann verstehen wenn der Eigentümer da nicht einen Haufen Geld zahlen will nur um 1-2 weitere Leitungen nachträglich verlegen zu lassen , die Wohnung ist ja an sich versorgt mit einem Anschluss . Wahrscheinlich ist das jetzt eine Eigenleistung des Vermieters der die bestehende Anlage weiterlaufen lässt .
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Dezember 2024
  9. Wechsler

    Wechsler Platin Member

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    Nicht nur die Überschrift lesen!

    Wohnungseigentümer sind aber eine ganz andere Baustelle als Betriebskosten für Mieter. Auch die Urteilsbegründung führt genau aus, warum keine Entgelte fällig werden.
     
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  10. Sat-Alchemist

    Sat-Alchemist Silber Member

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    Die Wohnung wird ein direktes Kabel zum Multiswitch haben, da wäre es eigentlich kein großes Problem vor dem bestehenden Multiswitch einen kaskadierbaren Unicable-Router einzubauen und damit das eine Kabel zu der Wohnung zu versorgen. Alles andere bleibt da bestehen und neue Kabel muß man auch nicht ziehen, außer vielleicht in der Wohnung des Mieters der das ganze haben will.
     
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