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Der allgemeine Politik Thread

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Gast 140698, 6. November 2021.

  1. Redfield

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    ...ja, werden wohl ihre Gründe gehabt haben. :rolleyes:

    Hausdurchuchung in „Pimmelgate“-Affäre war rechtswidrig - Politik - SZ.de
     
  2. Coolman

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    Wie vorhin erwähnt, hat man als Betroffener das Recht, sich gegen den Eingriff des Staates zu wehren.

    Wie man es aus dem von dir verlinkten Artikel entnehmen kann, hat der Betroffene sich gegen den Eingriff des Staates erfolgreich gewehrt, indem man ihm das Recht zugesprochen hatte.
     
  3. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Nach dem die Polizei seine Frau und (seine?) 2 Kinder um 6 Uhr früh aus dem Bett geholt und mit 6 Mann alle Zimmer durchwühlt hat - wobei der Tatverdächtige selbst gar nicht anwesend war, stellte ein Gericht später fest, dass diese Hausdurchsuchung rechtswidrig war. Ja, der Betroffene hat sich erfolgreich zur Wehr gesetzt. Aber zu welchem Preis? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass diese widerrechtliche Aktion spurlos an den Kindern vorbeigegangen ist.
    Aber die Staatsanwaltschaft wird schon ihre Gründe gehabt haben, warum sie wegen einer Bagatelle eine Hausdurchsuchung beantragt hat.

    Um sechs Uhr habe es eine Hausdurchsuchung gegeben, twitterte ZooStPauli dann: "6 Beamt*innen in der Wohnung." Gesucht worden sei das Gerät, "mit dem ,Du bist so 1 Pimmel' unter einen Tweet von Andy Grote geschrieben wurde. Sie wissen, dass zwei kleine Kinder in diesem Haushalt leben. Guten Morgen, Deutschland".
    Hamburg: Aufregung um #Pimmelgate - Politik - SZ.de
     
  4. Coolman

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    In der Regel setzen die eingreifenden Behörden auf Überraschungseffekte, mit denen man eigentlich gar nicht gerechnet hat, und so kann man auf diesem Weg weitere mögliche Straftaten verhindern. Deshalb finden die Hausdurchsuchungen in aller Frühe statt, wenn man vielleicht gerade noch aus dem Bett gekrabbelt ist und man vielleicht nicht so ganz wach ist, um klare Gedanken fassen zu können.

    Aber in Bezug auf die Kinder gebe ich dir recht, das ist nicht schön. Ich gehe aber davon aus, dass man die Leute vor dem Zugriff sensibilisiert hat, dass möglicherweise Kinder sich in dem Haus befinden würden.
     
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  5. Grauhaar

    Grauhaar Platin Member

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  6. Berliner

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    Tja...nun darf die Union den Haushalt verwalten, den sie vor dem BVerfG gesprengt hat. :cool: Lalala. Da merken sie mal selber was sie für die Zukunft Deutschlands angerichtet haben. Nun kann man nicht mehr aus der Opposition heraus sich einen kichern. Sozialer Kahlschlag und Steuererhöhungen wo kein Auge trocken bleibt werden für die Bürger, für die Arbeiter, für den "kleinen Mann" ein Gesicht haben:

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    Zuletzt bearbeitet: 27. November 2024
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  7. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

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    Hausdurchsuchungen sind durch Richter anzuordnen, sofern keine "Gefahr im Verzug" besteht.

    Ich las kürzlich, dass bei jemanden eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, weil er Teil einer WhatsApp-Gruppe war, in die eine einzelne Person ein Bild reingestellt hat, welches einen Straftatbestand erfüllte. In der Presse ist dann typischerweise zu lesen, dass man gegen eine Bande vorgegangen ist. Da wird nicht groß im Vorfeld ermittelt, ob die anderen in der Gruppe ähnliche Gesinnungen oder Neigungen haben. Wenn das Thema sensibel genug ist und nicht zu erwarten ist, dass die Verdächtigen danach ein Fass aufmachen, dann ist die Hemmschwelle für das Ausstellen von Durchsuchungsbeschlüssen offensichtlich sehr niedrig.

    Ich kenne einen Fall, bei dem gleich ein SEK mit angerückt ist. Volles Programm mit Tür einschlagen und gezogenen Waffen. Dazu meine jemand: "Wenn die mit SEK kommen, muss aber schon was Heftiges vorgefallen sein". Nein, war es nicht. Da wurde im Vorfeld schlichtweg schlampig ermittelt und sich was zusammengereimt. Hätte man die vorliegenden Daten auf Plausibilität hin kontrolliert, wäre es nie dazu gekommen. Aber die Ermittler hatten offenbar massiven Erfolgsdruck. Und man sollte auch nicht erwarten, dass die beteiligten Richter da groß Fragen stellen.

    Ja, trotzdem bleibt der Eindruck in der Nachbarschaft und ggf. auch auf der Arbeitsstelle, dass man ein Verbrecher ist.
     
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  8. Coolman

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    SEK kommt nur dann dazu, wenn die gesuchte Person gefährlich sein könnte und/oder Waffen sich im Haus befinden könnten.
     
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  9. Coolman

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    Auch Staatsanwälte dürfen Hausdurchsuchungen anordnen, wenn die Gefahr im Verzug ist.

    Siehe hier: § 105 StPO - Einzelnorm
     
  10. atomino63

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    Grandiose Fähigkeiten, einen sauberen Haushalt aufzustellen, die Wirtschaft zu fördern und die Migration in den Griff zu bekommen, hat gar drei Gesichter.

    [​IMG] :)
     
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