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Rundfunkreform: Abschalttermine für TV-Kanäle bekannt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 29. Oktober 2024.

  1. Heino1001

    Heino1001 Gold Member

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    Printmedien sind out und aus der Zeit. Wer will schon des Kanzlers Rücktritt erst 12 Stunden später in der gedruckten Zeitung lesen. Heute ist alles so schnelllebig da muss halt alles live geschehen. Und wenn es dann von den öffis kommt dann umso besser, die vertraut man halt mehr als Bild und co.
     
  2. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    Im Grunde genommen vom Ansatz her nicht uninteressant. Gewährleistet müssten aber auch, das die audiovisuelle Unterstützung für Hör- und Sehbehinderte erhalten bleibt. Die ÖR nehmen hier eine wichtige Aufgabe wahr.

    Aber soweit ich weiss, stehen die Spartensender des ZDF nicht zur Disposition. Die haben sich schon dementsprechend abgegrenzt. Das keien Spartensender vom ZDF gestrichen werden.

    Nun ist Phoenix ein Gemeinschaftsprogramm von ARD und ZDF. Das sind 2 verschiedene Systeme immer noch. Wenn jetzt T24 dazu kommt, ist das ZDF daran nur zu 1/3 beteiligt. Das könnte Gegenwind geben.

    ZDF Info und ARD alpha könnte an dem Widerstand des ZDF, aber auch dem Bundesland Bayern scheitern, ARD alpha ist ja eine Art Bildungssender und hat ja noch einen Rest Telekolleg, nicht mehr bundesweit, sondern nur noch wenige.

    ARD und ZDF haben beide viel in den Archiven, wenn sie One und Neo zusammen legen, können sie tagsüber nicht mehr ihre Wiederholungen senden. Hier steht aber sowohl Neo als auch One viel an entsprechenden Lizenzen zu, die über Jahre laufen. Inwieweit man sich da einigt, sei dahingestellt.

    Wenn man die Systeme ARD und ZDF nicht so einfach zusammenlegen kann, muss wieder ein Gremium her, der eine gemeinsame Redaktion, um die neuen Aufgaben nach Teilungen oder Zusammenlegung zu koordinieren. Kann auch sein, das man irgendwie dabei ist. Immerhin hat man sich schon auf Querlinks in den Mediatheken geeinigt. Man darf dabei nicht vergessen, das die ARD ein Riesenapparat ist, wo alle Bundesländer drinhängen, ehe man sich also mit dem ZDF zusammensetzt, muss auch hier eine gemeinsame Linie getroffen werden, und welche Rechte zu wie auch immer zu gemeinsamen Sendern kommen.

    Von der Therie aber war Deine Aufstellung irgendwie genial. Wichtig wäre, das Phoenix und T24 ob zusammengelegt, oder nicht, aktueller werden, je nach Ereignissen. Ein richtiger Nachrichtensender wäre natürlich besser, aber dann würden die Privaten wieder auf die Barrikaden gehen.
     
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  3. grmbl

    grmbl Platin Member

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    Die Privaten gehen doch immer auf die Barrikaden. Wenn's nach denen ginge, dürften die öffentlich-rechtlichen Sender nur das bringen, was die Privaten nicht zeigen wollen. One und Neo sind den Privaten ein Dorn im Auge, weil es dort fiktionale Inhalte jenseits von Tatort und Rosamunde Pilcher ohne Werbeunterbrechung gibt. Ein öffentlich-rechtlicher Nachrichtenkanal wäre ein Dorn im Auge, weil man dadurch zu einer ernsthaften Konkurrenz für n-tv und WELT würde, da man auch zur Hauptsendezeit Nachricht um Nachricht bringen kann, ohne durch die miserablen Quoten Einbußen in den Einnahmen befürchten zu müssen.
     
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  4. Heino1001

    Heino1001 Gold Member

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    Wir können ja anhand der US Wahl begutachten wer ausgewogener und seriöser darüber Berichtet.. ARD und ZDF ihr Phönix oder die privaten Häuser um Welt tv, ntv und co. Bin schon gespannt.
     
  5. Wechsler

    Wechsler Platin Member

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    Weder Staatslexikon noch Wikipedia definieren Wörter (korrekter Plural von Wort).

    Ausgangspunkt war diese Aussage:
    Dass es im Internet eine Medienkonvergenz gibt, spielt keine Rolle, wenn man "Presse" und "Fernsehen" unterscheiden will, auf die Inhalte kommt es nämlich an. Die sind naturgemäß verschieden. In der Presse findet man schwerpunktmäßig Berichterstattung über tatsächliches Geschehen, während im Fernsehen vorwiegend fiktive Unterhaltung gesendet wird.

    "Tatort" ist deshalb kein typisches Presseerzeugnis, während "Börse" kein typisches Fernseherzeugnis ist.

    Auch aus diesem Grund sehe ich international regelmäßig die Presse als Betreiber von Nachrichtensendern und -programm, weil das eben zu den Kernkompetenzen der Presse gehört. Eine Beschränkung von "Presse" auf gedrucktes Papier ist nämlich nicht sinnvoll.
     
  6. yoshi2001

    yoshi2001 Board Ikone

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    Welche Auswirkungen wird das bei DVB-T2 haben?
    Scheinbar wird es dann noch weniger Sender geben in den Gebieten wo es keine Privaten gibt.
     
  7. yra

    yra Senior Member

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    FALSCH.

    "Der Plural Wörter wird verwendet, wenn damit die kleinsten selbstständigen sprachlichen Einheiten von Lautung und Bedeutung gemeint sind (bestimmte Wörter im Text unterstreichen, sich die französischen Wörter merken, mehr als 3000 Wörter).
    Der Plural Worte wird hingegen verwendet, wenn damit auf den bestimmten Inhalt oder Sinn dieser sprachlichen Einheiten referiert wird (Liebe und Hass sind große Worte). Weiterhin ist Worte der Plural von zusammenhängenden Äußerungen (seine Worte sorgsam wählen), Aussprüchen, beispielsweise von bekannten Persönlichkeiten (viel zitierte Worte), oder (Lied)texten (man weiß nicht, wer die Worte zu dieser Melodie schrieb)."
    Duden | Kurz erklärt: „Worte“ oder „Wörter“?

    Ich meine die Worte und nicht die Wörter.

    FALSCH.

    Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat mehrfach den Unterschied zwischen Presse und Rundfunk im Kontext der Medienfreiheit und ihrer verfassungsrechtlichen Stellung klargestellt. Beide Formen der Berichterstattung sind durch Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) geschützt, allerdings gibt es spezifische Unterschiede in der rechtlichen Handhabung und Regulierung.

    1. Begriffliche Unterscheidung

    Presse umfasst gedruckte Medien, wie Zeitungen und Zeitschriften, sowie Online-Nachrichtenportale und journalistische Blogs. Die Presse wird traditionell als "Printmedium" verstanden, auch wenn sie heute vielfach digital publiziert wird.

    Rundfunk umfasst Radio und Fernsehen sowie audiovisuelle Inhalte in digitalen Medien. Beim Rundfunk handelt es sich um Medien, die Inhalte über eine Frequenz oder über das Internet übertragen und damit simultan einem breiten Publikum zugänglich machen.

    2. Verfassungsrechtliche Schutzbereiche
    Beide Medienformen sind durch die Pressefreiheit bzw. Rundfunkfreiheit geschützt, die das BVerfG als Teil der Meinungsfreiheit interpretiert. Der Rundfunk unterliegt jedoch einer gesonderten Regulierung, die auch im Grundgesetz verankert ist.

    3. Regulierungsunterschiede

    Das BVerfG stellt fest, dass der Rundfunk einer stärkeren Regulierung unterliegt als die Presse, da er eine größere Reichweite und gesellschaftliche Wirkung entfalten kann. Im Rundfunkstaatsvertrag sind bestimmte Grundsätze, wie die Sicherung der Meinungsvielfalt, festgelegt.

    Die Presse hingegen hat traditionell mehr Selbstkontrolle und Eigenverantwortung und unterliegt keiner vergleichbaren staatlichen Aufsicht, außer durch allgemeine Gesetze (z.B. Straf- und Wettbewerbsrecht).


    4. Begründung der Rundfunkregulierung

    Das BVerfG hat betont, dass der Rundfunk aufgrund seiner besonderen technischen Verbreitungsmöglichkeiten und der beschränkten Frequenzressourcen einer staatlichen Kontrolle und pluralistischen Ordnung bedarf. Diese soll verhindern, dass bestimmte Interessen oder Meinungen dominieren.
    Diese Regulierung spiegelt sich in der Existenz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wider, die zur Sicherstellung einer "Grundversorgung" mit vielfältigen Inhalten und Informationen beitragen sollen.

    5. Praktische Auswirkungen

    Das BVerfG erkennt an, dass Rundfunk eine andere Verpflichtung zur neutralen und vielfältigen Berichterstattung hat als die Presse. Daher sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten verpflichtet, ausgewogen zu berichten, während die Presse in ihrer inhaltlichen Ausrichtung freier ist.

    Die Rechtsprechung des BVerfG führt dazu, dass der Rundfunk mehr Auflagen hinsichtlich seiner Inhalte und Finanzierung unterliegt, was für die Presse nicht in gleicher Weise gilt.
     
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  8. seifuser

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    Wenn sich die Umgestaltung der ÖR Sender solange hinzieht, wird das dann sowieso mit der gesamten DVB-T2 Abschaltung zusammenfallen.
    Es ist ja damit zurechnen, dass 2030 DVB-T2 für eine sinnvollere UHF-Nutzung abgeschaltet wird.
    Wovon die Allgemeinheit mehr profitieren wird.
     
  9. Wechsler

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    Es gab noch nie ein attraktives terrestrisches Angebot außerhalb weniger Ballungsräume.
     
  10. Wechsler

    Wechsler Platin Member

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    Wobei man sich die Einführung von T2 auch 2017 direkt hätte klemmen können und strenggenommen auch die von T. In den USA wird 600 MHz UHF bereits für LTE verwendet.

    Aber das gleiche unnötige Spiel wiederholt man ja gerade mit DAB+. Das muss man auch normal ordentlich Geld rauskloppen vor der unausweichlichen Abschaltung.