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Schwarzseher: Eine Million Kabelkunden ohne Vertrag

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. September 2024.

  1. Antenne-HD

    Antenne-HD Gold Member

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    Bei solch eine Misch-Situation also WEG teilweise mit Vermietung entstehen dann wohl kuriose Zustände . Selbst wenn der Sammelvertrag gekündigt ist
    können ja noch mehrere Mieter oder Eigentümer Einzelverträge haben so dass es nicht zu einer schnellen Gesamtabschaltung des Objekts kommen kann .

    Je nachdem wie die Hausinstallation ist können einzelne Parteien dann vertretbar schnell oder aufwändiger abgeklemmt werden .
     
  2. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Nein, die Vermieter hatten seit 2021 Zeit dazu. Abklemmen darf VF erst ab 1. Juli.
     
  3. Antenne-HD

    Antenne-HD Gold Member

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    Vermieter oder auch WEG Versammlungen die sich aus dem Thema verabschieden werden jedenfalls keinen cent für Abschaltungen einzelner Parteien ausgeben ...
     
  4. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Was für ein Heini bist du eigentlich? Was hat die UVI mit Fernsehen zu tun. Nichts!
    Und es ist nicht mein Vodafone, ich habe keinen TV Vertrag.
    Bei dir ist doch schon lange Hopfen und Malz verloren und du merkst das nicht mal.
    Manchmal denk ich, aus welcher Anstalt du deine Texte wohl verfasst? :coffee:
     
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  5. yander

    yander Guest

    Ein Heini der sich überteuerte TV Angebote im schlechten Kabel Netz nicht übern Tisch ziehen lässt.

    Das ist eh sehr seltsam hat die Telekom eine Ein speise Genehmigung ,
    wahrscheinlich brauchen die keine weil Telefon und Internet zur Grundversorgung gehört , der TV Kabel Anschluss offensichtlich nicht .
    Es kann sich jeder Telefon und Internet in die Wohnung legen lassen wenn das nicht vorhanden ist ohne das man Hausverwaltung oder Vermieter fragen muss, das sind ja genau so Einzel Verträge wie bei Kabel TV und Kabel Internet jetzt .
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. September 2024
  6. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Wie kommst du denn jetzt die Telekom....? Die hat doch nichts mit dem Kabelanschluss zu tun. Die kann und konnte sich doch schon immer jeder ins Haus holen.
     
  7. pedi

    pedi Wasserfall

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    das schlechteste netz ist in yanders haus.
     
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  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... was heisst "Misch-Situation"?
    Wenn ein Wohnobjekt mehrere Eigentümer hat, dann beschliesst die Wohneigentümergemeinschaft, kurz WEG, wie das Objekt mit TV versorgt werden soll. Beschliessen die Wohneigentümer mehrheitlich das Wohnobjekt mit Kabel TV zu versorgen, dann wird i.d.R. die Hausverwaltung mit der Umsetzung beauftragt, die dann auch mit einem Kabel-TV-Anbieter einen entsprechenden Vertrag abschliesst.

    Der Wegfall des Nebenkostenprivileg betrifft nur Mieter. In Wohnobjekten mit mehreren Eigentümer kann der Kabelanschluss weiterhin über das Hausgeld in Rechnung gestellt werden. Wenn ein Wohnungseigentümer seine Eigentumswohnung vermietet hat, darf er die Kosten für den Kabelanschluss dem Mieter nicht über die Mietnebenkosten in Rechnung stellen.

    Wenn für das Objekt ein Vertrag mit einem Kabel-TV-Anbieter gekündigt werden soll, dann geschieht das auf mehrheitlichen Beschluss der Eigentümerversammlung. In dem Fall wird dann die Hausverwaltung mit der Kündigung beauftragt.
    Wenn seitens des Kabel-TV-Anbieters der Vertrag gekündigt wird, muss die Hausverwaltung das mit der WEG kommunizieren, die dann zu entscheiden hat, wie es in Zukunft mit der TV-Versorgung weitergehen soll.

    In Fall von @yander wissen wir nicht, wer den Vertrag gekündigt hat, da seine Angaben widersprüchlich sind. Einmal hat angeblich die Hausverwaltung gekündigt, ein anderes Mal hat Vodafone den Vertrag gekündigt. Für Vodafone hat es eigentlich keinen Grund für eine Kündigung gegeben.

    Nach Angaben seitens @yander gibt es in der Hausverteilung wohl viele Störungen. Das kann ein Indiz dafür sein, dass es sich um einen klassischen Mehrnutzervertrag zum Pauschaltarif, bei dem die Kosten für den Kabelanschluss jährlich im voraus für alle Wohneinheiten gezahlt wurden, handelte.
    Bei einem solchen Vertrag ist Vodafone im Fall von Störungen nur bis einschl. Hausübergabepunkt zuständig ist. Wenn es in der Hausverteilanlage Störungen gibt, ist für die Entstörung die von der WEG beauftragte Hausverwaltung zuständig. Die kann natürlich auch Vodafone damit beauftragen, was allerdings zusätzlichen Kosten verbunden ist.

    Offensichtlich hat die WEG, der @yander nach eigenen Angaben angehört, beschlossen mit Vodafone einen neuen Vertrag auszuhandeln. Welcher Vertrag abgeschlossen wurde ist nicht bekannt, da auch hier die Angaben von @yander widersprüchlich sind. Mal ist es TV-Connect für 12,99 - 14,99€/Monat, mal ist es TV Connect Start für 0 oder 9,99€ /Monat.

    TV Connect würde auf einen Gestattungsvertrag hinweisen, mit dem es Vodafone gestattet ist, ihre Produkte in entsprechenden Wohnobjekten zu vermarkten. In dem Fall kann jeder Bewohner selbst entscheiden, ob der mit Vodafone einen Vertrag abschliesst. In Sachen Entstörung ist Vodafone nur bis einschl. Hausübergabepunkt zuständig.

    TV Connect Start deutet auf eine Versorgungsvereinbarung mit Vodafone hin. Dabei kann jeder Bewohner bei Vodafone TV Connect Start für max. 9,99 €/Monat beauftragen. Darin ist auch ein gewisser Umfang in Bezug auf Entstörung in der Hausverteilung enthalten. Der Umfang hängt von den Eigentumsverhältnissen der Hausverteilung ab. Liegt die Hausverteilanlage im Eigentum der WEG, entstört Vodafone bis zur Antennendose in der Wohnung. Für Instandhaltung und Sanierung ist allerdings aber die WEG bzw. die beauftragte Hausverwaltung verantwortlich.

    Aber egal welcher Vertrag abgeschlossen, gibt es für @yander "unüberwindbare Hürden", denn Vodafone verlangt bei Beauftragung eine eMail Adresse und eine Mobilfunkrufnummer.

    Die eMail-Adresse wird benötigt, weil Vodafone dem Kunden vor Vertragsabschluss die Vertragdetails zusenden muß, die der Kunde durchlesen und anschliessend bestätigen muß. Die Mobilfunknummer über die im Rahmen der Zwei-Faktor-Authentisierung zur Authentifizierung eine TAN zugeschickt wird, mit der Vertrag dann zu Stande kommt. Das Widerspruchsrecht bleibt dabei unberührt.

    Generell ist Vodafone für @yander ein rotes Tuch und versucht mit allen Mitteln Vodafone schlecht dastehen zu lassen. Zur Not werden da auch Dinge hinzu gedichtet.
    Dazu kommt noch die meist katastrophale Rechtschreibung, die zu Missverständissen führen kann.
     
  9. Wechsler

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    Da entstehen kein "kuriosen" Zustände.

    1. Kündigt die Eigentümergemeinschaft den Mehrnutzervertrag, werden alle Eigentümer inkl. ihrer Mieter am HÜP abgeklemmt. Es gibt kein Breitbandkabel mehr in der gesamten Wohnanlage und dafür sorgt Vodafone durch des Abklemmen am Hausübergabepunkt. Jegliche Einzel-Verträge egal über was (z. B. Kabel-Internet) werden den Einzelnutzern von Vodafone sofort gekündigt. Dies sind die Beispiele, die Vodafone selbst an die Presse gegeben hat.

    2. Kündigt die Eigentümergemeinschaft den Mehrnutzervertrag nicht, zahlen alle Eigentümer weiter für Kabelfernsehen und die Mieter sehen gratis fern (und werden nicht gesperrt). Denn eine Umlage auf die Mieter ist seit 1.7.24 nicht mehr möglich und da die Eigentümer den Vertrag bezahlen, sieht dort auch niemand "schwarz". Dies ist, woran sich Zattoo gerade stört.

    3. Schließt die Eigentümergemeinschaft einen Gestattungsvertrag ab, zahlt jeder einzelne Nutzer (egal ob Eigentümer oder Mieter) selbst für Kabelfernsehen. Vodafone lässt sich das Recht einräumen, einzelne Nutzer im Objekt an- und abzuklemmen. Für diese Umstellung war seit 2021 fast drei Jahre Zeit.

    Alle drei Fälle gab es auch die letzten 30 Jahre schon in MFHs mit Kabelanschluss, einzig geändert hat sich, dass der Haus- oder Wohnungseigentümer seine Mieter finanziell nicht mehr mit Kabelfernsehen belasten kann.
     
  10. Antenne-HD

    Antenne-HD Gold Member

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    Also z.B. Vodafone klemmt dann noch nicht einmal bei einer "Gesamtkündigung" den Hausanschluss ab ?