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Schwarzseher: Eine Million Kabelkunden ohne Vertrag

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. September 2024.

  1. yander

    yander Guest

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    Ich bin kein schwarz Seher als WEG Eigentümer ,
    das Vodafone Anschreiben richtet sich ausschließlich nur an Mieter,
    der Treppenaushang auch,
    " da steht Wort Wörtlich: Mieter müssen sich um einen TV Vertrag kümmern ".

    Wir als Eigentümer die ,
    die Wohnungen selber bewohnen fühlen uns nicht angesprochen,
    wir schauen also nicht schwarz,
    hat Vodafone selber schult wenn die sich nicht in der Lage fühlen
    und damit überfordert sind ihre Anschreiben Richtig zu formulieren .
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 6. September 2024
  2. Gecko_1

    Gecko_1 Talk-König

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    Wenn der Vermieter das wollte schon, aber nur dann. Dieser Kabelkupferdeal hat uns technologisch in die Steinzeit zurückgebracht. 1981 war bundesweiter Glasfaserausbau schon festgeschrieben und dann kam Kohl…
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Richtig. Hier hat der Vermieter (Genossenschaft) das vor über 20 Jahren abgeschafft. Jeder durfte offiziell eine Satanlage aufbauen, sofern sie nicht die Bausubstanz beschädigt. Das hat er schon deswegen gemacht um die Wohnungen einfacher Vermieten zu können.
    Kabelfernsehen gabs hier schon mitte der 70ger. Glasfaser hat das ganze jetzt eher Störanfälliger und Träger in der Wartung gemacht.
    Seit dem das Kabelnetz am Glasfasernetz hängt gab es mehr Ausfälle wie in den letzten 20 Jahren zusammen. Eigentlich fast täglich kommt es zu Störungen.
     
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  4. janth

    janth Talk-König

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    Jein. In gewisser Weise hast du sicher Recht, auf der anderen Seite ist das doch nicht "mein" Problem, wenn der Anbieter keine Lust oder kein Geld hat, den Anschluss "auszuschalten".

    Wir hatten früher nen Kabelanschluss, den wir gekündigt haben. Weil wir TV ausschließlich über Magenta TV und verschiedene Streamer nutzen. Der Kabelanschluss läuft theoretisch und praktisch noch, auch ein Kabel hängt noch am Fernseher. Genutzt wurde das in den letzten Jahren insgesamt keine 5 Stunden. Ein schlechtes Gewissen hätte ich aber auch nicht, wenn wir da weiter schauen würden. Der Anbieter hat es ja wohl nicht vergessen, abzuschalten, er spart sich wohl eher die Kosten für den Außendienst... Ist am Ende doch sein Problem. Vor Gericht sähe ich ganz schlechte Karten für den Anbieter, wenn's denn dazu kommen würde.
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Hier werden Kabelanschlüsse die nicht mehr bezahlt werden nach wenigen Tagen abgeschaltet.
     
  6. Antenne-HD

    Antenne-HD Gold Member

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    Das Problem entsteht ja offenbar auch dadurch dass Nutzer die keine Einzelkunden waren nun plötzlich identifiziert werden müssen durch rückwärtige Ausschließung da der Kabelanbieter ja keine Daten haben darf über Nichtnutzer . Da gehen dann Vertreter mit Prämien-Interesse hin und vergleichen die Zahler am Klingelschild mit den Nicht-Zahlern .

    Und da wird dann offensichtlich auch manchmal die Grenze zu strafrechtlich relevanten Handlungen übertreten ...
     
  7. yander

    yander Guest

    Nur mal als Info dazu ,
    ohne schriftliche Einwilligung des Mieters oder Eigentümern darf die Hausverwaltung oder der Vermieter keine Daten an 3. weiter geben ,
    tun die das machen die sich Strafbar .
    Außerdem muss Vodafone auch nachweisen das man über Kabel TV schaut .
     
  8. Antenne-HD

    Antenne-HD Gold Member

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    Ein Kabelanbieter der die Abschaltung nicht vollzieht verwirkt damit seine Rechte das sollte eigentlich selbstverständlich sein .
     
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  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... unterbezahlte Hausverwaltung?
     
  10. skykunde

    skykunde Talk-König

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    Also ich habe in den letzten Tagen schon alleine mehrere Mieterhöhungsverlangen und Betriebskostenabrechnungen gesehen, bei denen in den Nebenkostenvorauszahlungsanpassungen weiterhin noch das TV-Entgelt, Kabelanschlusskosten oder wie auch immer man das nennen will, zukünftig weiter verlangt wird. Spannend wird es nächstes Jahr, ob die Vermieter dann die Kosten rückwirkend ab 07/2024 aus der Betriebskostenabrechnung 2024 rausrechnen werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. September 2024
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