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Vodafone sperrt Kabel-TV-Anschlüsse in ersten Städten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 25. März 2024.

  1. yander

    yander Guest

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    Das Betrifft Reparaturen und Sanierungsarbeiten
    die vom Eigentümer beauftragt hat,
    aber nicht Eigenmächtige Kabel Vodafone Fritzen Besucher die in die Wohnung wollen , es selbst zwischen dem Eigentümer und Vodafone kein Gültiger Vertrag mehr, wenn Gekündigt hat und Bewohner selber einen abschließen sollen .
    Mal Richtig informieren bevor Posten .

    Das mit den Verloben der TV Dose ist eh Schwachsinn ,
    wenn du mal das Zimmer Neu tapezierst sollste dir da jedes mal vorher die Genehmigung von Vodafone ein holen,
    das der Techniker kommt die Dose wieder ab und wieder an baut ?:ROFLMAO:
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 4. Juni 2024
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Du liegst da falsch.
     
  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ähm, weshalb erwähnst du an dieser Stelle "Medienberater"? Das ist mir nicht ganz klar. Dass du Verkäufer nicht in deine Wohnnung lassen musst wenn du das nicht möchtest ist unstrittig.
    Mir ging es um Servicetechniker. Diese müssen sich allerdings ausweisen können und müssen dir auf dein Verlangen hin einen Arbeitsauftrag vorlegen (können). Wenn dies korrekt ist, und der Vermieter damit einverstanden ist musst du diese in die Wohnung lassen welche du zur Miete bewohnst.
     
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ob Telekom oder Vodafone, du musst denjenigen in die von dir gemietete Wohnung lassen der für NE4 / Hausnetz zuständig ist, egal wer das ist. Ob das Techniker von Vodafone selber sind, von einem Subunternehmen oder sonst ein beauftragtes Unternehmen.
    Mit welchem Anbieter du als Mieter einen Vertrag hast spielt dabei keine Rolle. Die Leitungsinfrastruktur fällt in die Zuständigkeit des Vermieters u. du als Mieter musst (nach Auftrag o. Kenntnis des Vermieters) Servicetechnikern Zugang zu den Teilen dieser Infrastruktur gewähren welche nur von deiner Wohnung aus zugänglich sind.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juni 2024
  5. Joerg1234567890

    Joerg1234567890 Senior Member

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    klares JAEIN:
    natürlich ist es die Entscheidung des Eigentümers, aber als Mieter welcher nun mal seine Miete entrichtet hat man auch Rechte = einfach klingeln und rein wollen... wenn mir gerade danach ist mich für ein Nickerchen hinzulegen, dann ist das halt nicht möglich, logisch. So ein Handwerkerbesuch gehört schon abgestimmt, abgesehen von unvorhersehbaren Ereignissen wie einem Rohrbruch, aber für die aktuelle Kabel-TV Änderung ist keinerlei Hektik nötig.
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Mir ging es bei der Betrachtung erstmal darum dass der Vermieter durchaus gewisse Rechte hat was die Gebäudeinfrastruktur betrifft, denn diese liegt in dessen Entscheidungsbefugnis, nicht in der der Mieters.

    Optimalerweise erscheint kein Servicetechniker unangemeldet vor der Wohnung eines Mieters. Im Normalfall wird ein Termin zwischen Vermieter, Servicetechniker und Mieter vereinbart. Der Vermieter vermittelt zwischen Servicetechniker und Mieter.
    In Notfällen bzw. bei bedrohlichen Gefahrensituationen, z.B. Gasleck in der Wohnung eines Mieters o. Wasserrohrbruch, darf der Vermieter auch ohne Kenntnis des Mieters Handwerker in die Wohnung lassen. Aber um einen solchen Fall geht es hier nicht.

    Wer immer u. ausschliesslich selber bestimmen möchte ob u. wann Handwerker o. Techniker die Wohnung betreten darf eben nicht zur Miete wohnen.
     
  7. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Und selbst Besitzer von Eigentumswohnungen können dem Techniker nicht den (vorher terminierten) Zutritt verweigern. Die Infrastruktur gehört ihnen nämlich nicht.
     
  8. pedi

    pedi Wasserfall

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    was hat der vermieter damit zu tun?
    ich bin kunde bei dem anbieter, und ich rufe an, wenn etwas nicht stimmt.
    der anbieter macht mit mir einen termin aus.
    da hat der vermieter nicht das geringste damit zu tun.
     
  9. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Bis jetzt war aber der Vermieter der Vertragsinhaber und nicht der Mieter.
     
  10. pedi

    pedi Wasserfall

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    hier nicht.