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Vodafone verliert noch mehr Kunden durch Wegfall des Nebenkostenprivilegs

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 14. Mai 2024.

  1. Gorcon

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    Nicht wirklich. (allerdings günstiger wie bei Vodafone) aber unterm Strich schlechter wie mit VDSL+ TV.
     
  2. jfbraves

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    Wenn man Internet hat, braucht man kein Kabel-TV. Ganz simpel. Schwiegermutter hat Kabel-Tv und kein Internet. Ganz simpel.
     
    dvb wolfi gefällt das.
  3. joegillis

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    Stimmt leider auch nicht immer. Wenn noch ein NE-4 Betreiber wie z.B. Rehnig, Medicon, Infocity Rostock mit drin hängt, dann braucht man auch für den Internetanschluss über Vodafone-Kabel leider auch einen TV-Vertrag bei dem kleinen Netzbetreiber. Siehe z.B. hier: https://www.wbg-coburg.de/wp-content/uploads/2024/02/HOMEPAGE_TKG_TV_Versorgung_Feb2024_komplett.pdf
     
  4. Wechsler

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    "Brauchen" tut man den nicht, den Vodafone ist die Lieferungen der Leistungen unabhängig schuldig oder sieht kein Geld. Auch garantiert TV-Vertrag auch keinen funktionierenden Internetanschluss. Wenn das Kabelmodem eines Tages nicht mehr funktioniert, ist der TV-Anbieter fein raus, der muss nur Kabelfernsehen liefern. Wenn das funktioniert, ist alles in Ordnung.
     
  5. linux-tv

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    Ich habe Kabel Internet. TV ist da aber nicht bei. Das kostet extra.
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Das kann man so nicht pauschal sagen. Erstens fehlt über Internet die AC-3 Tonspur bei den ÖR und zweitens fehlen da dann Sender welche es halt nur exklusiv im Kabel gibt.
     
  7. joegillis

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    Naja, wenn man einen funktionierenden Internetanschluss bei Vodafone haben will, dann braucht man den TV-Anschluss beim NE-4 Betreiber eben doch doch. Klar, wenn der NE-4 Betreiber mangels TV-Vertrag den Anschluss sperrt, dann akzeptiert Vodafone auch die Sonderkündigung.
     
  8. digi-pet

    digi-pet Guest

    Das könnte auch durch eine "Durchleitungsgebühr" geregelt werden - nur die abzugrenzen von der sonst ja erbrachten Kabel-TV Leistung wäre etwas schwieriger . Auch eine "Deaktivierungsgebühr" wäre denkbar .
     
  9. joegillis

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    Problem ist da der §71 Absatz 2 TKG.
     
  10. digi-pet

    digi-pet Guest

    Kann ja abgegolten werden , zudem geht es hier um geschützte Rechte auf Zugang TK und Multimedia .

    Die nötigen Gebühren könnten auch von z.B. Vodafone übernommen werden wenn wirklich ein Vetragsinteresse besteht .