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Rundfunkbeitrag: MDR-Intendant setzt auf Erhöhung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Mai 2024.

  1. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    Zählt das für alle Musiksendungen im TV oder nur für die, dir Dir nicht gefallen? :whistle:
     
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  2. Ulti

    Ulti Foren-Gott

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    Für alle.
     
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  3. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    Also Kulturbanause oder gehörlos?
     
  4. Ulti

    Ulti Foren-Gott

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    Weder noch.

    Und jeder definiert Kultur anders. Aber ich will halt nicht für die Halbtoten das Singen und Klatschen finanzieren. Reicht doch das die das Land an die Wand gefahren haben.
     
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  5. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    Das halte ich für gefährlich engstirnig, dies auf alle Musiksendungen zu projezieren, also auch auf Klassikkonzerte oder z.B. auf die Konzertreihen bei 3sat etc.

    Kann es sein, dass Du generell nichts für Musik übrig hast?


    Wer gehört denn zu den von Dir bezeichneten "Halbtoten", die das Land angeblich gegen die Wand gefahren haben?

    Die jüngeren Menschen, die bei solchen Sendungen sind, können es ja kaum sein, oder?
     
  6. Psychodad110

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    Durch Deinen Negativ-Abgleich machst Du genau das Gleiche.
    Grundversorgung an sich ist leider nicht zu 100% definiert. Genau darin liegt das Problem.
     
  7. Psychodad110

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    Auch hier unbestimmte Rechtsbegriffe. "Soll" heißt weder "hat", noch "ist". De facto sagt das dann gar nichts aus.
    Nach Art. 20(3) GG (Rechtsstaatsprinzip) haben wir ein Bestimmtheitsgebot. Diese Aussage des "Niedersachsenurteil" entspricht dem sicherlich an dieser Stelle nicht. Das macht das Ganze zwar nicht rechtswidrig, aber auch nicht konkret anwendbar.

    Wenn es doch so einfach wäre, wie Du darstellst.
     
  8. Psychodad110

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    Bitte begründe Deine Aussage. Welche höchstrichterlichen Urteile führst Du an? Wo steht Deine Behauptung im Grundgesetz?

    Einfach Behauptungen in den Raum stellen kann jeder.
     
  9. Michael Hauser

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  10. Nudler

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    Mit deutlich weniger Frequenzen und einem sich gerade erst formierenden privaten Rundfunk ging man im Nds-Urteil 1986 davon aus, dass der örR im damaligen Umfang und Umfeld eine Notwendigkeit darstellt.
    Im BW-Urteil von 1987 hieß es "Welche Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im einzelnen zu der unerläßlichen Grundversorgung gehören, bedurfte im Urteil vom 4. November 1986 ebensowenig einer Entscheidung wie im vorliegenden Verfahren."

    Daraus knapp 30 Jahre später einen halbwegs klar notwendigen Umfang einer aktuellen unerläßlichen ör Grundversorgung im heutigen optionslosen Beitragssystem mit mannigfachen privaten Angeboten ansatzweise ableiten zu wollen, halte ich für unmöglich.

    Das heutige Beitrags-System ist unnötig ungerecht. Dessen unübersehbar aufgeblähten Umfang unserer quasibehördlichen ör X-fach-Strukturen mit dem Verweis auf diese Urteile verteidigen zu wollen, kann tatsächlich nicht überzeugen.

    Und alle Verteidiger des status quo sind bspw. längst überfällig zu erklären, wie sie die häßlichen Depublizierungen zukünftig endlich wieder vermeiden wollen. Etwa durch Einsparen von Produktionen oder vielleicht durch mehr wettbewerbliche Gerechtigkeit?
     
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