1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Satellit: Weiterleitung von TV-Signal im Seniorenheim illegal? BGH reicht an EuGH weiter

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 8. Februar 2024.

  1. Traumfernseher

    Traumfernseher Silber Member

    Registriert seit:
    28. Januar 2016
    Beiträge:
    933
    Zustimmungen:
    419
    Punkte für Erfolge:
    73
    Anzeige
    Was schreibt der Bundesgerichtshof dazu:

    Bundesgerichtshof

    Das im letzten Jahr ergangene Urteil des OLG Zweibrücken:
    Landesrecht Rheinland-Pfalz

    Das ist Gegenstand nicht der Klage und entspricht wohl auch nicht den Tatsachen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Februar 2024
  2. Bastel90

    Bastel90 Talk-König

    Registriert seit:
    25. Juni 2018
    Beiträge:
    6.427
    Zustimmungen:
    4.347
    Punkte für Erfolge:
    213
    Viele machen das wohl um unabhängig vom jeweiligen Kabelanbieter zu sein.

    Bei vielen Einrichtungen wird wohl das Satsignal über eine DVB-C Kopfstation in die jeweiligen Zimmer verteilt, oftmals werden auch nur die wichtigsten Sender ohne Pay-TV in das Netz eingespeist.

    Habe das selbst schon mitbekommen als ich für einen Bekannten einen Fernseher eingerichtet habe, manche Sender wie Sky Sport News der damals Free-TV war wurden gar nicht eingespeist.

    Die Einrichtung ist sozusagen selbst der Kabelanbieter und stellt selbst die technische Infrastruktur bereit um Fernsehen und Radio in den jeweiligen Zimmern zu empfangen.
     
  3. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

    Registriert seit:
    30. September 2012
    Beiträge:
    4.038
    Zustimmungen:
    3.032
    Punkte für Erfolge:
    213
    Hallo @Traumfernseher,

    Danke, dass du bestätigt hast, dass alles genau so ist, wie ich gesagt habe. :winken:

    Im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit kenne ich mich im Heimbereich gut aus. Wie @Bastel90 erklärt hat, handelt es sich um eine Privatkabel- Anlage. Die DVB-C Umsetzung ist nicht bewiesen - genauso gut kann weiter nach Analog umgesetzt werden. Privatkabel darf das noch heute und auch in Zukunft.

    Eine Umsetzer-Anlage für ein Heim kostet 25000 Euro. Mit Sicherheit stellt ein privater Betreiber seinen Bewohnern das in Rechnung.

    Eigentlich ist Sat-Empfang kostenlos. Meine BBC-Antenne hat vor 20 Jahren einmalig 55 € gekostet - und funktioniert immer noch.

    Im vorliegenden Fall gibt es einen Geldfluss von den Bewohnern zum Vermieter: obwohl Sat-TV kostenlos sein sollte, müssen die Bewohner dafür bezahlen - weil der Vermieter ja 25000 € investiert hat.

    Für kostenlose Ware Geld zu verlangen, nenne ich Abzocke. Bestes Beispiel: das türkische Paket im deutschen Kabel: Auf Türksat sind die Programme kostenlos, der Kabel-Monopolist will 10 € im Monat.

    Von diesem Cash Flow will die Gema was abhaben. Das finde ich gar nicht so böse, wie es einige Foristen hier wahrnehmen.

    Der eigentliche Bösewicht ist der Vermieter, der für ein minderwertiges Angebot (siehe @Bastel90) Geld verlangt.
     
    Michael Hauser gefällt das.
  4. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

    Registriert seit:
    15. September 2007
    Beiträge:
    33.745
    Zustimmungen:
    4.283
    Punkte für Erfolge:
    223
    Technisches Equipment:
    Magenta One und Magenta TV Stick
    Würde mal gerne wissen, was man denn dem armen Heim Bewohner von dem staatlich zuerkannten Taschengeld von 152.01 Euro (Stand 01.01.24) monatlich abknöpft.

    Davon darf er übrigens auch seine Rezept Zuzahlungen selbst leisten, bis der Betrag des Eigenanteils für die Beitragsbefreiung erreicht ist, dürften um die 50 oder 60 Euro sein. Der Rest geht dann für den Friseur und die Fußpflege drauf.

    Dafür hat man dann 40 Jahre gearbeitet, wenn man alt gebrechlich und allein ist.
     
  5. Dinotrex

    Dinotrex Guest

    Also ich arbeite in einem Pflegeheim und hier wird das Sat Signal auf DVB C umgewandelt und in die Zimmer verteilt. Ist halt einfacher für die Bewohner. Natürlich nur die üblichen Free TV Sender wie ARD, ZDF und Co. und nicht wie einige Angehörige schon forderten Sky und DAZN (natürlich kostenlos weil man das ja ruhig bieten könnte). In Rechnung wird das den Bewohnern nicht gestellt. Ist beim ganzen Träger so. Da war noch nie der Gedanke sowas in Rechnung zu stellen. Würde sich wohl schnell ändern wenn das Haus dafür im Jahr paar tausende Euro zahlen muss, weil irgendwo muss das Geld ja herkommen.
     
    b-zare, kjz1, körper und 3 anderen gefällt das.
  6. dam72

    dam72 Platin Member

    Registriert seit:
    15. August 2004
    Beiträge:
    2.130
    Zustimmungen:
    2.511
    Punkte für Erfolge:
    213
    Du vermischt hier Dinge, die man nicht vermischen sollte.

    a) Rechtlich ist es irrelevant ob du das ZF Signal weiterleitest oder ein DVB-C Signal, das nur eine andere Modulation hat. Wenn die Payload die gleiche ist, handelt es sich technisch um exakt das gleiche Signal aus der Erstausstrahlung der Senders. EU SATCAB II sieht das so.
    b) Wenn das Altersheim eine Anlage anschafft, wodurch irgendein Service angeboten wird, muss man rechtlich unterscheiden, was sind die Kosten für die Infrastuktur und was für die Inhalte die darauf übertragen werden. Die Gema hat kein Anrecht auf die Infrastrukturkosten. Das Heim hat ein Anrecht Geld für die die Koaxanlage zu verlangen, ob da was drauf läuft oder nicht, ist an der Stelle völlig irrelevant.
    c) Gilt auch zu b), das EuGH hat bis heute nicht eindeutig geklärt was und wann eine öffentliche Wiedergabe einer Erstausstrahlung ist, insbesondere wenn transparente Technik zum Einsatz kommt, die die Payload nicht verändert, und wie die öffentliche Wiedergabe in Ausnahmefällen klar und eindeutig definiert ist, insbesondere wenn nachweislich KEIN neues Publikum erreicht, wird (im Sinne der Reichweite), insebsondere wenn alternative kostenfreie Signale/Verbreitungswege parallel zur Verfügung stehen, für die exakt gleichen Inhalte.
    d) Verlangt das Altersheim Geld für die Kabelinfrastruktur UND für die übertragenen Sender ist die Sachlage glasklar, Sie müssen an GEMA u. Corint bezahlen. Verlangen Sie NUR Geld für Infrastruktur und NICHT für Content/die Sender die da drauf kommen (wenn sie schlau sind ist es so) dann ist Sachlage nicht so klar. Und hier hängt es momentan.

    Bevor man überhaupt hier Klarheit hat, fehlen klare Definitionen zur öffentlichen Wiedergabe im Sinne einer Weitersendung, sowie die Frage wann handelt es um ein neues Publikum und ist die Payload Neutrale Umwandlung immer urheberrechtsfrei.
    Dieser letzte Punkt wird insbesondere alle Treffen, die Mittels Glasfaser ZF Verteilungen arbeiten.
     
    LucaBrasil und Michael Hauser gefällt das.
  7. dam72

    dam72 Platin Member

    Registriert seit:
    15. August 2004
    Beiträge:
    2.130
    Zustimmungen:
    2.511
    Punkte für Erfolge:
    213
    Ich würde sogar soweit gehen, dass man Bewohner von Senioren und Altersheimen grundsätzlich
    a) von der HHA und Urheberrechts Lizenzgebühren befreit.
    b) Senioren und Altersheime verpflichtet werden ihren Bewohnern ordnungemässen Zugang zu Signalen ermöglichen und im gleichen Zuge eine max. Höhe für die Infrastrukturkosten verlangen dürfen um Missbrauch zu verhindern.

    Da wäre dann Corint und GEMA komplett raus, was ok wäre.

    Die Bewohner von Senioren und Altersheimen haben meist nur Ihren TV um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Februar 2024
  8. dam72

    dam72 Platin Member

    Registriert seit:
    15. August 2004
    Beiträge:
    2.130
    Zustimmungen:
    2.511
    Punkte für Erfolge:
    213
    .doppelt
     
  9. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

    Registriert seit:
    24. Juli 2012
    Beiträge:
    7.372
    Zustimmungen:
    10.393
    Punkte für Erfolge:
    273
    Deshalb Onlineapotheken wo es Bonus gibt ;)
     
  10. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    67.618
    Zustimmungen:
    32.331
    Punkte für Erfolge:
    273
    Wird eben alles teurer ;). Die GEMA hat Ende 2023 auch schon den Weihnachtsmärkten das Fest vermiest.
     
    Michael Hauser gefällt das.