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Amazon - Allgemeine Themen

Dieses Thema im Forum "Amazon Prime und Netflix" wurde erstellt von BerlinHBK, 29. März 2020.

  1. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Das ist das warmlaufen. Genau. Wenn nicht viele Adfree kaufen, wird der Ausstoß hochgefahren.
     
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  2. janth

    janth Talk-König

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    Das ist ja zumindest "einigermaßen" wie ne Änderungskündigung... Bei Diensten, die sowieso "immer" monatlich kündbar sind, sehe ich das ganz große Problem nicht. Die Frist gilt ja für beide Seiten. Wenn allerdings ein Jahresvertrag nach der Hälfte der Laufzeit auf einmal geändert wird, dann stimmt da was nicht...

    Auch hier: Da hält man sich zumindest an die Laufzeit des "ursprünglichen" Vertrags...
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Ja, Spotify hat das aber auch nicht freiwillig gemacht, sondern erst, nachdem sie sich vor Gericht eine blutige Nase geholt haben. Ebenso wie Netflix. Und auch Disney hat deshalb gerade juristische Probleme ;)

    Netflix und Spotify – Preiserhöhungsklauseln unwirksam | Verbraucherzentrale Niedersachsen
     
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  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Deutschland hat eben Verbraucherschutzgesetze. Das haben viele große Anbieter noch nicht bemerkt.
     
  5. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

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    Das ist korrekt und habe ich hier auch schon mehrfach so geschrieben. Die Feststellung ob einzelne Passagen von AGB gegen geltendes Recht verstoßen und somit ungültig sind, oder eben nicht, obliegt weder mir noch dir, sondern einem ordentlichen Gericht und damit das tätig wird, muss zunächst jemand entsprechend klagen. Der Kommunikation der Verbraucherschutzzentrale ist nicht zu entnehmen, dass sie die AGB anfechten wollen. Sie schreiben ebenfalls, dass es sich um eine einseitige Vertragsänderung handelt und genau dem widerspreche ist, denn der Fall den Service inkl. der Abonnements im laufenden Zeitraum zu ändern ist innerhalb des Vertrages geregelt.
    Das bedeutet: Es ist nicht der Vertrag der geändert wird, sondern der Service.
    Da ist nicht das gleiche! Es ist eine komplett andere Fragestellung, nämlich die Frage ob der Vertrag gültig ist oder nicht.

    Ok. Ich lasse mich auf dein Beispiel einfach mal ein. Als Beispiel nehme ich einfach mal den allgemeinen Vertrag von Freenet Mobilfunk (ehem. Mobilcom/Debitel).

    Du kürzt das Entgelt, dass du deinem Mobilfunkanbieter monatlich schuldest und teilst ihm mit, dass das der neue von dir festgelegt Preis ist.
    Was wird nun passieren?
    Um das heraus zu finden müssen wir zunächst in den Vertrag schauen, ob diese von dir durchgeführte Handlung innerhalb des Vertrages geregelt ist und oh Wunder - natürlich ist sie das:
    Das kürzen des Entgeltes bedeutet, dass du deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommst, in Verzug gerätst und dementsprechend wird der Anbieter deinen Zugang sperren, also seine Leistung einstellen, bis du deinen Verpflichtungen nachkommst.
    Deine Handlung, nämlich das Entgelt zu kürzen ist demnach keine Vertragsänderung, sondern löst lediglich einen innerhalb des Vertrags geregelten Sonderfall aus.

    Nun zurück zu unserem Fall, indem das gleiche passiert, nur mit umgedrehten Vorzeichen.
    Amazon ändert die Leistungen seines Services, nicht aber das monatliche oder jährliche Entgelt, was du verpflichtet bist zu bezahlen.
    Auch hier müssen wir jetzt - genau wie in deinem Beispiel - schauen, was denn der Vertrag dazu sagt und auch in diesem Beispiel ist der Sachverhalt geregelt.
    Laut gültigem Vertrag ist das nämlich eine Handlung die erlaubt ist. Die erneuten Zitate aus den AGB spare ich mir an dieser Stelle.
    Aber - es ist nicht generell erlaubt, sondern es ist an bestimmte Bedingungen geknüpft welche lauten:
    1. Du musst mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail informiert werden.
    2. Dir muss das Recht eingeräumt werden, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
    3. Im Falle bereits geleisteter Zahlungen (Jahresabo) ist dir das zu viel gezahlte Geld gem. der anteilig verbleibenden Laufzeit zurück zu erstatten
    Alle drei Bedingungen hat Amazon erfüllt - Amazon hat den Vertrag nicht geändert - die halten sich 1:1 daran.

    Und damit schließt sich der Kreis:
    Es geht eben gerade nicht darum, ob der Vertrag geändert wurde (das wurde er nicht), sondern ob der Vertrag überhaupt gültig ist!

    Das ist keine ordentlich Antwort auf meine Frage. Im BGB steht viel - unter anderem auch die generelle Freiheit von Verträgen.
    Hier einfach BGB zu schreiben ist absolut nicht ausreichend.
    Du müsstest schon konkret benennen, welcher/e §§ im BGB den Vertrag ungültig machen.
    §242 "Leistung nach Treue und Glauben" wäre zum Beispiel so ein Ding.
    Hier müsstest du dann zum Beispiel den Nachweis erbringen, dass die Freiheit von Werbeunterbrechungen bei Streaming Diensten gegen Entgelt bei Vertragsabschluss so üblich und voraussetzbar war, dass man als Kunde davon ausgehen konnte, dass das der Fall ist, auch wenn es nicht explizit im Vertrag hervorgehoben wird.

    Ein bekanntes Beispiel, was hier gerne in Rechtsschulungen angegeben wird, ist die Ausstattung von Automobilen.
    Ein heutiger Kaufvertrag von Autos enthält in der Regel eine Vielzahl an Ausstattungsmerkmalen. Diese Liste ist aber niemals vollständig. Etwas was du da zum Beispiel niemals findest, ist das Vorhandensein, einer Scheibenwisch- und Waschanlage.
    Obwohl das nirgendwo explizit in den Kaufverträgen und Ausstattungslisten steht, darfst du als Käufer eines Autos davon ausgehen, dass eine solche Anlage bei einem aktuellen Kfz verbaut ist. Das ist absoluter Ausstattungsstandard.
    Ist die nicht vorhanden, darfst du natürlich vom Vertrag zurück treten und der Händler kann nicht darauf verweisen, dass die Scheibenwischer Anlage nicht in der Liste der Ausstattung steht.

    Das wäre nur eine Möglichkeit gegen den Vertrag von Amazon vorzugehen - das BGB bietet sicherlich noch andere. Die Feststellung, ob durch den Vertrag gegen bestimmte Gesetze verstoßen wird, obliegt aber eben einem Gericht.

    Nochmal. Es ist nur dann eine Vertragsänderung, wenn die Handlung nicht bereits im Vertrag berücksichtigt und geregelt ist. In diesem konkreten Fall ist sie das aber.
    So schwer zu verstehen ist das doch nicht. Die Änderung des Service (inkl. Abonnements) ist Bestandteil des Vertrages und was genau unter Service zu verstehen ist, regelt der Punkt 1 der AGB wo der Service genau definiert wird.

    Gemäß AGB geht das sehr wohl - Amazon muss dir gem. AGB in diesem Fall aber ein Sonderkündigungsrecht einräumen, was sie auch machen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Februar 2024
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    @Eifelquelle
    Nein, da bist Du auf dem Holzweg.

    Die Gerichte werden es Amazon schon erklären ;)

    Ist ja nicht der erste Fall...
     
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  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Allerdings werden wir ggf. Jahre warten müssen wenn es vor Gericht und durch Instanzen geht. In der Zeit hat man nur die "friss oder stirb" Option. Im Blick behalten sollte man das Register für die Sammelklage, das die VBZ Sachsen demnächst online zur Verfügung stellt und wo man sich eintragen kann.
     
  8. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    Das Problem ist leider komplizierter, da man Prime Video nicht extra buchen kann. Dann würde ich das einfach kündigen und gut.
    Auf die anderen Vorzüge der Prime Mitgliedschaft möchte ich aber nicht verzichten. Also habe ich keine Alternative.
     
  9. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

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    Mir ist keine Fall bekannt, indem es Konkret um Leistungsänderungen ging, bei denen der Anbieter selber von sich aus ein Sonderkündigungsrecht einräumt.
    Du kannst mich natürlich gerne erleuchten und eines besseren Belehren.

    Die bisher hier im Thread genannten Beispiel passen alle nicht auf den konkreten Fall.

    Die von dir zitierten Beispiele Spotify / Netflix passen zum Beispiel nicht, da es in den genannten fällen darum ging, dass der Kunden schweigend zugestimmt hat, dass sich das zu zahlende Entgelt erhöht.
    Es sollte also ohne Zustimmung des Kunden, sondern durch Stillschweigen mehr Geld abgebucht werden, als ursprünglich vereinbart war.
    Das geht natürlich nicht und ist deshalb auch zurecht von den Gerichten einkassiert worden.

    Das geschieht im konkreten Fall aber eben gerade nicht. Kein Nutzer bekommt auch nur einen Cent mehr abgebucht, es sei denn er stößt den Prozess aktiv selber an und schließt einen ergänzenden zusätzliche Vertrag ab, der einen Sachverhalt (nämlich Werbefreiheit) regelt, der vorher nicht geregelt war und auch nicht Bestandteil des Vertrages war.

    Andere bekannte Beispiele in der Vergangenheit die immer wieder negativ aufgefallen sind, waren Premiere bzw. deren Rechtsnachfolger Sky. Auch hier ging es aber um komplett andere Sachverhalte, und fast immer um das Erstreiten eines Sonderkündigungsrechtes (zum Beispiel der damalige Verlust der Bundesligarechte) um generell innerhalb der Laufzeit eines Vertrages raus zu kommen. Auch das passt hier nicht, denn du kannst ja jederzeit raus, selbst wenn du ein Jahresabo hast und bekommst dein Geld zurück.

    Ich kenne keinen Fall, der vor deutschen Gerichten schonmal verhandelt worden wäre, der diesem Sachverhalt entspricht, wo sich Leistungen verändert haben, aber die Kosten eben nicht, sondern gleich geblieben sind und der Kunde gleichzeitig ein Sonderkündigungsrecht hatte. Sorry - ich kenne keinen und habe auch keinen gefunden.

    Es reicht nicht einfach zu behaupten "Ist ja nicht der erste Fall..." aber dann zumindest ein Beispiel zu nennen, indem genau so etwas schonmal verhandelt wurde. Gerade das macht es so unsicher und den Ausgang praktisch seriös nicht voraussagbar, eben weil es keinen vergleichbaren Fall gibt.

    Nochmal - ich behaupte nicht, dass die AGB so wirklich gültig sind.
    Ich wage es aber auch nicht, eine Vorhersage zu treffen, wie ein Gericht hier letztendlich wohl einigen Jahren entscheiden wird.

    Dementsprechend sollte sich jeder sehr genau überlegen, ob er sich den Stress antun will, zumal die Lösung des Problems absolut simpel und mit einem Mausklick erreichbar ist, nämlich sofort mit Verweis auf die Werbung zu kündigen. Das ist das einzige aktuell vernünftige was man tun kann und auch das einzige klare Signal, was Amazon ein direktes Feedback gibt.

    Jetzt mal ohne Flax:
    Es geht hier doch überhaupt nicht um die eventuell zu zahlenden 2,99 € pro Monat, wenn man die Werbung weg haben will. Es geht darum, dass man schlicht nicht auf die Inhalte verzichten will. Verzicht ist das Problem.
     
  10. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    Vollkommen falsch. Wenn ich Prime Video separat kündigen könnte, würde ich das sofort tun. Siehe oben.