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Amazon - Allgemeine Themen

Dieses Thema im Forum "Amazon Prime und Netflix" wurde erstellt von BerlinHBK, 29. März 2020.

  1. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Jetzt geht das da auch schon los :LOL:.

    Mal sehen wie lange die anderen Begünstigten hier werbefrei schauen. Scheint vielleicht auf die 3 Monate hinauszulaufen. Aber irgendwie krude. Wer es kaum erwarten konnte die 2,99 Euro zu zahlen bekommt werbefreie Monate, die Iloyalen nichts :D
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    @Eifelquelle
    Nein, nicht alles in einen Quirl schmeißen und gut durchmixen. Softwareänderungen? Ja, natürlich. Filme/Serien fallen weg und kommen dazu? Natürlich.

    Einfach Leistungen kürzen und ein extra Abo anbieten, um den Status Quo wieder zu erlangen? Nein, das fällt nicht unter inhaltliche Änderungen, auf die sich dieser Passus bezieht, sondern auf die Vertragsebene, nämlich den Preis betreffend.

    Das geht so im Vertragsrecht nicht.Weniger Leistung bei gleichbleibenden Betrag durch generelle, inhaltsunabhängige Verschlechterung des gesamten Vertrags ist nichts anderes als eine versteckte Preiserhöhung. Insbesondere dann, wenn man dann noch einen Zusatzbetrag verlangt, um den bisherigen Status Quo wiederzuerlangen.

    Preisänderungen bedürfen IMMER der Zustimmumg beider Vertragspartner. In engen Grenzen ist eine Preisänderung ohne Zustimmimg des Vertragspartners nur im Rahmen von sog. Preisänderungsklauseln möglich, wie es z. B. Sky macht. Diese müssen explizit in den AGB drin stehen und fallen eben nicht unter allgemeine inhaltliche Änderungen. Und selbst dort sing Leistungskürzungen nicht erlaubt, die Preisänderungen müssen begründet werden.

    So wie es Amazon macht, nämlich durch die Hintertür den Preis erhöhen, so geht das nicht. Amazon hätte hier jedem eine Änderungskündigung zuschicken müssen.

    Dass sie das scheuen wie der Teufel das Weiwasser, liegt auf der Hand. Zudem hat nicht jeder ein Primeabo wegen Prime Video. Deswegen wohl der Versuch mit dem Extraobulus nur für Prime Video. Ist so trotzdem nicht erlaubt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Februar 2024
    samsungv200, -N-, Redheat21 und 2 anderen gefällt das.
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Amazon meidet das Wort "Kündigung" wie der besagte Teufel. Seh ich auch so. Änderungskündigung hätte wohl vielfach dazu geführt dass die Leute sagen ach cool, hatte eh schon überlegt ob ich Prime noch brauche, jetzt nehmens mir ab, danke. Daher hat sich Amazon wohl dagegen entschieden und das BGB beiseite gelegt. Man kanns mal versuchen. Wird nur blöd wenn die VBZ durchkommt.
     
    horud gefällt das.
  4. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

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    Wo steht das? Das steht wortwörtlich: Amazon ist berechtigt, den Service (einschließlich aller Abonnements) (...) zu ändern.
    Das Abonnement hat sich geändert und enthält jetzt Werbung.
    Werbefreiheit ist übrigens so ziemlich das einzige, was im Vertrag an keiner Stelle garantiert wird.

    Dann fechte die Nutzungsbedingungen die Teil des Vertrages sind an, aber behaupte nicht, Amazon würde den Vertrag einseitig ändern. Da tun sie nicht. Mag sein, dass die Nutzungsbedingungen ungültig sind. Das muss aber erstmal ein Gericht feststellen und kann nicht einfach so behauptet werden. Solange kein Gericht die Ungültigkeit der Passagen festgestellt hat, sind die erstmal gültig.

    Der erhöhte Preis muss aktiv durch den Kunden gebucht werden. Mehr Zustimmung geht nicht.

    Wieder ein komplett anderer Sachverhalt. Bei den Preisänderungsklauseln geht es um Preiserhöhungen die der Kunde akzeptieren muss, ohne das er aus dem bestehenden Vertrag raus kommt. Ist hier nicht der Fall.
    1. Der Preis ändert sich nicht - nur die Leistung
    2. Der Kunde kann jederzeit per Mausklick raus - niemand wird dazu gezwungen mehr zu zahlen oder Werbung zu konsumieren.

    Sie haben den Kunden fristgerecht per Mail informiert, wie es bei rein online abgewickelten Geschäften ausreichend ist und die Möglichkeit gegeben den Vertrag unter den neuen Bedingungen unter Rückerstattung bereits gezahlter Abo-Gebühren zu beenden.

    Nochmal. Zeige mir wo das steht. In praktisch allen Urteilen die ich zu solch gelagerten Fällen gefunden habe geht es immer nur darum, dass Kunden vorzeitig aus den Verträgen wollten und das Unternehmen sich geweigert hat. In diesem Fall räumt Amazon das von sich aus sogar ein.
    Oder bin ich hier der einzige, der gezwungen ist Belege für seine Aussagen zu bringen?
     
  5. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

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    Also in ihrer Vorab E-Mail weisen sie direkt auf die Möglichkeit hin:
     
  6. janth

    janth Talk-König

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    Die AGB können aber keine Gesetze aushebeln.
    Wenn du auf einmal beschließt, während der vereinbarten Vertragslaufzeit z.b. deines Handy- oder Leasingvertrags weniger bezahlen zu wollen, alternativ dem Vertragspartner die Möglichkeit gibst, sofort und kostenneutral zu kündigen, dann bin ich mal gespannt, ob das vor Gericht standhält... Selbst wenn du den laufenden Monat anteilig noch bezahlen würdest, sehe ich schlechte Chancen für dich. Verträge gelten für beide Seiten, auch der zahlende Kunde hat Ansprüche daraus, nicht nur der Anbieter.
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Im BGB.

    Informieren reicht nicht aus, sie brauchen die Zustimmung des Kunden. Daher ist eine Änderungskündigung nötig. Man kann und darf in Deutschland nicht einseitig einen Vertrag ändern. Eine Preisänderung und/oder eine Leistungskürzung ist eine solche Änderung.

    Amazon hat diese zudem mitten im Vertrag zum Tag X für alle gemacht und nicht zum jeweiligen Laufzeitende, das geht schon gar nicht ohne aktive Zustimmung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Februar 2024
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  8. Satt18

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    Mal zum Thema Werbung.

    Bislang finden wir es noch relativ harmlos, weil es lediglich 1-2 Spots sind. Keine 3 Minuten!

    Allerdings traue ich den "Braten" nicht und rechne zukünftig mit mehr Werbung!

    Meine Glaskugel: Amazon wartet auf die Rückmeldung der Kunden(Kündigung) und wie die Werbung grundsätzlich angenommen wird vom Kunden und von den Werbepartnern!
     
  9. janth

    janth Talk-König

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    Ich persönlich bin weg, wenn eine Serie oder ein Film unterbrochen wird. Auch Werbung vor dem Film gefällt mir nicht, da würde ich bis 30 Sekunden aber wohl schlucken...
     
  10. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Bei Spotify hat man auf die bevorstehende Preiserhöhung verwiesen und die Abo-Kunden um eine aktive Zustimmung gebeten. Ohne eine aktive Zustimmung der Abo-Kunden hätte man das kostenpflichtige Abo in ein kostenloses Abo mit Werbung umgewandelt.

    Es gibt leider auch Anbieter, die zwar eine Preiserhöhung ankündigen, aber dann weiter mitteilen, dass die Preiserhöhung mit der nächsten Rechnung für den "nachfolgenden" Vertrag wirksam wird. Das geht allerdings auch nicht, weil man da auch eine aktive Zustimmung des Vertragspartners benötigt. Hier hofft man offensichtlich auf eine stillschweigende Zustimmung des Vertragspartners, um die Preiserhöhung durchsetzen zu wollen.

    Vielleicht magst du uns mal den BGB-Paragraph nennen. :)
     
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