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Die Zukunft von DVB-C sieht düster aus

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Arcardy, 30. August 2021.

  1. Discone

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    Zukünftig sind für vermietete Wohnungen nur noch Einzelverträge für das dann vom Mieter bezahlte Kabel-TV Abo zulässig, wenn der Hauseigentümer die Kabel-TV Nutzbarkeit nicht für das gesamte Gebäude mit Kündigung vom Einspeisevertrag beendet. Sind zukünftige Einzelverträge bei nutzbarem Kabel-TV dann teurer? > Vodafone-Flyer

    In vielen Regionen ist das auch ohne Kabel-TV und ohne Smart-TV = ohne Internet möglich, wenn mit vertretbarem Antennenaufwand DVB-T2 empfangbar ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Januar 2024
  2. lg74

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    Das heißt, die MDCC überträgt in den FTTH-Gebieten das DVB-C-Frequenzspektrum nicht als RFoG mit und man ist auf IPTV angewiesen?

    Ganz ehrlich: wenn meine Mutter dort wohnen würde und damit "beglückt" werden sollte, wäre das das Ende für den "Kabelanschluss" bei ihr. Da wäre schon ein neues Endgerät fällig (Vorschaltreceiver etc.), zweite Fernbedienung, zu erwartender Stress mit 2 Lautstärkeeinstellungen und CEC-Generve (so wie ich das von Vodafone-GigaTV-Kabelboxen kenne). Und ggf. noch ein Google-Konto und überhaupt erstmal ein Internetanschluss, den man ja auch irgendwie selbst verwalten muss (was sie nicht könnte). Also ein totales no-go, sowas als TV-Voraussetzung für nicht-computeraffine Menschen anzubieten.

    Für mich, der ich mit Computertechnik halbwegs aufgewachsen bin, wäre das proprietäre OTT-Zeugs ebenso ein no-go. Ich bin z.B. nicht bei Google registriert und werde mich dort auch nicht registrieren - damit komme ich bereits nicht auf sicherem Wege an irgendwelche Apps. Aber ich hätte am Ende doch kein Problem mit einem solchen Anschluss - rein als Internetzugang, ganz ohne Rundfunkdienste. Einen TV besitze ich nicht und das bissl Radio, was ich noch höre, kann ich mir auch ohne proprietäre Technik aus dem Internet ziehen. Sogar der DLF hat inzwischen sehr hohe Audioqualität als Stream verfügbar (192 kBit/s LC-AAC).
     
  3. lg74

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    Ich vermute, @Kleinraisting glaubt, bei euch wäre Abrechnung über Nebenkosten gewesen. War doch aber nicht, oder? Und selbst wenn es war, wird es das künftig nicht mehr sein. Also trägt niemand Kosten ungenutzter Anschlüsse - das ist dann das Risiko des Netzbetreibers. Liegt doch an ihm, ein attraktives Programmangebot zu schaffen, dem kaum jemand widerstehen kann - zu attraktiven Preisen.
     
  4. Gorcon

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    Hör endlich auf die Leute mit DVB-T2 zu missionieren! DVB-T2 ist Tot. Daran änderst Du hier auch nichts mehr.
    War mal vor 20 Jahren so, dann hat man das raus genommen. Jetzt bezahlt jeder selbst und dabei sind die Kosten niedriger wie bei einem Einzelvertrag. Der Rabatt ist also weiter gültig als wären die Kosten noch in den Nebenkosten drin.
     
    Michael Hauser, robbe1990 und joys_R_us gefällt das.
  5. Kleinraisting

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    tschuldigung, das verstehe ich nicht. Wenn mir Hausverwaltungen in mehreren Landkreisen sagen, dass die Kabelanbieter vertraglich den Fuß im WoZi haben und die eingebundenen Eigentümer die Gebühren weiter geben und dies weitgehende Praxis sei, dann kann ohne Kündigung des Kabelvertrages doch nur der Eigentümer als Gebührenzahler übrig bleiben. In einem zweiteil. Gebäudekomplex wohnen 6 Eigentümer und 12 Mietparteien. Der Versuch, in der Eigentümerversammlung eine qualif. Mehrheit für eine Vertragskündigung zu erreichen scheiterte, da diese Eigentümer weiterhin das Kabel bevorzugen. Somit bleibt es dabei, dass alle Eigentümer auf den Kabelgebühren sitzen bleiben.
     
  6. Discone

    Discone Lexikon

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    Dann sollten nur die "pro Kabel-TV Eigentümer" für einen reduzierten Sammelvertrag bezahlen. Schade wenn von sechs Eigentümern nur z.B. zwei kündigen wollen, die werden dann auch weiterhin zwangsweise mit Kabel-TV Kosten belastet |Einzelne Eigentümer sind benachteiligt, jeder Mieter kann ab Juli 2024 selbst eine Kabel-TV Kostenbelastung abwehren, mit neuem Mietvertrag sofort?|.

    Vodafone-Kabel: Das ändert sich für Hausbesitzer, wenn das Nebenkostenprivileg fällt
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Januar 2024
  7. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    Warum sollte der Eigentümer die Kabelgebühren zahlen müssen? Der hat doch nur den Gestattungsvertrag aber keinen Kabelvertrag. Dann würden doch nicht freiwillig die Kabelanbieter den Mietern die Kabelkosten per Miete ersparen.
    Das ist vollkommen unlogisch!
     
    Michael Hauser gefällt das.
  8. Discone

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    Weil die WEG-Hausverwaltung einen Umlagebetrag für Kabel-TV von allen / jedem Eigentümer weiterhin in den Nebenkosten fordert (genauso wie die anteilige Gebäudeversicherung). Das Nebenkostenprivileg endet ja nur gegenüber Wohnungsmietern / Pächtern von Räumlichkeiten für Gewerbe, die keine Eigentümer mit Stimmrecht bei der jährlichen Eigentümer-Versammlung sind?
     
  9. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    Tun sie aber nicht zwingend.
     
  10. Discone

    Discone Lexikon

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    Deshalb sollten betroffene Eigentümer dann die Kabel-TV Kostenbelastung für ihre vermietete Wohnung verweigern und auch bei Eigennutzung die mögliche Ablehnung von Kabel-TV Gebühren vor Gericht einklagen, wenn die Hausverwaltung uneinsichtig ist und Kabel-TV Kündigungen von Eigentümern nicht akzeptieren will!