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Die Zukunft von DVB-C sieht düster aus

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Arcardy, 30. August 2021.

  1. Discone

    Discone Lexikon

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    Vodafone Kabel: Preiserhöhung nach Nebenkostenprivileg
    Komplizierte und unterschiedliche Preise für Vodafone Kabel-TV Einzelverträge nach der Beseitigung von Nutzungsverträgen durch die Hausverwaltungen: Die Zukunft von DVB-C sieht düster aus
    Wenn die Hausverwaltung Kabel-TV komplett abmeldet und dann dem Kabelnetzbetreiber auch den Zugang zum Haus verbietet (Ende vom Gestattungsvertrag für die Einspeisung), dann entfällt für alle Wohnungen auch der Internet-Zugang über das Kabelnetz. Jeder Wohnungsnutzer müsste dann selbst prüfen, welche Internet-Alternativen zum Beispiel VDSL über die Kupferleitung der Telekom oder zum Beispiel über Mobilfunk noch im Haus nutzbar sind und rechtzeitig auch dafür neue Einzel-Abos vereinbaren.
     
  2. pro und contra

    pro und contra Platin Member

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    Da wäre ich mir nicht so sicher! Rechtlich gesehen kann man niemandem verweigern einen bestimmten Anbieter auszuwählen denn sonst könnte man das ja unter dem Verdacht der Absprache sehen.
    Es gibt doch die freie Auswahl für einen Anbieter und wenn Person XY den möchte darf sich dem auch niemand entgegenstellen weil das wäre gegen jedes EU-Recht zum freien Marktzugang.
     
  3. Discone

    Discone Lexikon

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    Nur der Hausbesitzer oder die dafür beauftragte Hausverwaltung kann Genehmigungen für Arbeiten im allgemein nutzbaren Hausbereich erteilen und beauftragen.
    Mieter haben dafür keine Berechtigung und dürfen ohne Genehmigung auch selbst keine Leitungen im Keller oder im Treppenhaus verlegen, oder auch keine Fachfirmen / keine Kabelnetzbetreiber für solche Arbeiten beauftragen.

    Manche Hausverwaltungen dulden eine vom Mieter beschaffte Sat-Antenne auf dem Balkon:
    Satschüssel innerhalb Balkon montieren? |mit Balkon auf der für Sat-Empfang geeigneten Haus-Seite|.
    DVB-T2 Antennen in der Wohnung kann kein Vermieter und auch keine Hausverwaltung verhindern oder verbieten! > Nebenkostenprivileg: Kabelkunden haben keine Ahnung
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. November 2023
  4. pro und contra

    pro und contra Platin Member

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    Ich rede nicht von irgendwelchen Leitungen einbauen sondern von bereits vorhandenen Leitungen.
    Wenn da nämlich mal einer dagegen klagt vor der eu-kammer wird er ganz schnell recht bekommen weil es dann heißt: niemand darf der Zugang zu bestimmten Anbietern verwehrt werden.
     
  5. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    Doch das darf man weil es technisch auch garnicht anders geht.
     
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  6. lg74

    lg74 Board Ikone

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    Na dann versuch mal z.B., in Berlin das Angebot meines kleinen Kabelnetzes am thüringer Heimatort zu buchen. Da würde schon dessen Anbieter den Kopf schütteln: wie sollte er liefern? Glasfaser nach Berlin mieten und sein Signalspektrum darüber übertragen?

    Was hier völlig offensichtlich ist, ist es in anderen Fällen vielleicht nicht, aber es funktioniert dennoch so (oder eben nicht so): wenn die Leitung eines anderen Kabel-TV-Anbieters vor Ort nicht anliegt, kann man dessen Signal nicht buchen. Im Unterschied zu "Strom" oder "Gas", was letztlich einheitliche Eigenschaften hat (ja, ich weiß, beim Gas gibt es regionale Unterschiede hinsichtlich Zustandszahl, Brennwert etc.), ist ein Breitband-Kabelanschluss etwas, das je nach Anbieter und je nach Region unterschiedliche Eigenschaften hat, unterschiedliche Belegungen, unterschiedliche Programme etc. Man "zapft" also bei der PYUR in Schwerin was anderes aus der Leitung als bei der Vodafone in Berlin oder als bei der Vodafone in München oder bei meinem Kleinkabler. Damit ist ein "mein Netzbetreiber speist irgendwo stellvertretend für mich ein, ich ziehe an völlig anderem Ort das absolut identische Produkt aus der Leitung" beim Kabel-TV nicht möglich, im Unterschied zu z.B. dem Stromnetz.

    Was anderes ist das dann schon wieder bei Systemen, die vorhandene "neutrale" Zwischennetze nutzen. So kommt man mit der OTT-TV-App seines IPTV-Anbieters dann auch von ganz woanders an seine Programme.

    Die Bundesnetzagentur wacht übrigens nur darüber, dass an jedem Wohnort bitteschön ein (!) bezahlbarer Internet- und Telefonanschluss zur Verfügung steht.
     
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  7. Discone

    Discone Lexikon

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    Diese Programmvielfalt über Kabel-TV ist nicht in HH oder B und auch nicht in München verfügbar:
    Umfrage: Kabelnetzbetreiber und Ihre digitalen Belegungen! Bitte posten!
     
  8. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Dazu sind Hausverwaltungen nicht eigenmächtig befugt.

    Dieses m. E. unrealistische Szenario setzt einen entsprechenden WEG-Beschluss mit mindestens einfacher oder evtl. sogar doppelt qualifizierter Mehrheit voraus. Eigentümer, welche ihren Kabelanschluss behalten wollen, können dagegen Rechtsmittel einlegen und das werden qualifizierte Hausverwalter bei Beschlussfassungen auch berücksichtigen.

    Die Hausverwaltungen, die ich berate, machen sich mehr Gedanken darüber was Vodafone unternehmen will, wenn über wohnungsübergreifende Stammleitungen sowohl zahlungsbereite Nutzer wie auch angebliche Nichtmehrnutzer versorgt werden. Ein Anlagenumbau auf Sternverteilung ist m. E. jedenfalls in Koax sowohl über dafür ausreichend dimensionierte Leerrohre als auch auf neuen Trassen zustimmungspflichtig und niemand muss einen Installationsparter zum Einbau von Sperrdosen o. ä. in die Wohnung lassen.

    Nach meiner Rechtsaufassung als Nicht-Jurist gehören wohnungsübergreifende Leerrohranlagen zum Gemeinschaftseigentum und da bin ich der Ansicht, dass vorbehaltlich eingehaltener Füllfaktoren Glasfaserzuführung in andere Wohnungen geduldet werden muss.

    Welchen Aufwand Kabelnetzbetreiber investieren werden um unvergütete Signalnutzung zu unterbinden, ist vermutlich einzelfallabhängig und nicht prognostizierbar. Die längst totgeglaubte Grundverschlüsselung erfährt vielleicht eine Wiederauferstehung.
     
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  9. netzgnom

    netzgnom Talk-König

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    Ein Mieter hat bei uns geklagt, als von Kabel Deutschland auf m-net umgestellt wurde weil er bei KD auch Internet gebucht hatte. Er hat krachend verloren weil er keinen Anspruch auf einen bestimmten TV-Netzbetreiber geltend machen kann.
     
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  10. pro und contra

    pro und contra Platin Member

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    Unfassbar sowas! Das sieht man mal wo man in Deutschland hingekommen ist!