1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Sky-Kontosaldo durch Systemfehler mit 4.700 Euro im Minus

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Fliewatüüt, 8. Februar 2016.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. maliilam

    maliilam Institution

    Registriert seit:
    14. August 2002
    Beiträge:
    15.905
    Zustimmungen:
    1.642
    Punkte für Erfolge:
    163
    Anzeige
    Es gibt durchaus illegale Anbieter, die Paring-Maßnahmen ändern hier nur die Methode. Vor ein paar Tagen wurde ja gerade jemand verurteilt.

    Also mir sind unbegründte 4.700€ Miese auf dem Kundenkonto deutlich lieber als ein begründetes Strafverfahren.
     
  2. jne

    jne Senior Member

    Registriert seit:
    22. Mai 2005
    Beiträge:
    423
    Zustimmungen:
    72
    Punkte für Erfolge:
    38
    Technisches Equipment:
    Kabel Deutschland
    VU+ Solo2
    2xDVB-S2 1xDVB-C
    Sky+ 2TB
    Sky+ 500GB
    IP ZK
    2X G02
    Welt+3+HD
    Die "Pairing Maßnahmen" ändern am Cardsharing Geschäfft absolut nichts. Garnichts. Zumindest bisher
     
  3. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Ein guter Tipp!
    Nach Schilderung dort und nachdem ein Teammitglied mein Problem gelesen hatte, wurde der Fehler heute umgehend korrigiert.
     
    tonky und horud gefällt das.
  4. maliilam

    maliilam Institution

    Registriert seit:
    14. August 2002
    Beiträge:
    15.905
    Zustimmungen:
    1.642
    Punkte für Erfolge:
    163
    Und was ist mit dem Guthaben? Ist das jetzt auch richtig verbucht?
     
  5. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Ja, alles wurde richtig verbucht. Die kommenden drei Monate werden mit dem von mir überwiesenen Guthaben verrechnet. Man hat mir auch eine Rücküberweisung des Guthabens angeboten.
     
    dickdiver, Ludwig II und horud gefällt das.
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.361
    Zustimmungen:
    47.944
    Punkte für Erfolge:
    278
    Technisches Equipment:
    Panasonic TX-P46S20E
    Sky Q Receiver (Sat)
    Apple TV 4K 32 GB
    Apple TV 4 32 GB
    Glasfaser FTTH 250 MBit/s
    Abos: Sky, Amazon Prime, Netflix, DAZN, Disney+
    Also geht es doch, man muss nur Druck machen!

    Glückwunsch!
     
  7. Ludwig II

    Ludwig II Board Ikone

    Registriert seit:
    5. Mai 2015
    Beiträge:
    4.781
    Zustimmungen:
    4.327
    Punkte für Erfolge:
    213
    Technisches Equipment:
    Da Telekom Entertain-Kunde keine Sky-Hardware,
    aber alle Sky-Programme auf einem Telekom MR 400 und vier Telekom MR 200.
    Und hätte @Fliewatüüt, wie hier vorgeschlagen einen RA aufgesucht, müsste er dessen Beratungskosten sicherlich selbst bezahlen.
    Anders wäre die Situation natürlich, wenn er eine Zahlungsaufforderung für diesen Betrag bekommen hätte, was aber nicht der Fall war.
     
    maliilam gefällt das.
  8. badboy72

    badboy72 Silber Member

    Registriert seit:
    4. Oktober 2013
    Beiträge:
    529
    Zustimmungen:
    83
    Punkte für Erfolge:
    38
    Und wäre die Scheiße nach hinten los gegangen hättest du gesagt, hättest dir man einen Anwalt genommen. Also meine RV hätte nichts gekostet. Und deine Meinung dreht sich schneller als ein Kreisel.
     
    EinGast gefällt das.
  9. Ludwig II

    Ludwig II Board Ikone

    Registriert seit:
    5. Mai 2015
    Beiträge:
    4.781
    Zustimmungen:
    4.327
    Punkte für Erfolge:
    213
    Technisches Equipment:
    Da Telekom Entertain-Kunde keine Sky-Hardware,
    aber alle Sky-Programme auf einem Telekom MR 400 und vier Telekom MR 200.
    Falsch.
    In diesem frühen Stadium hätte jede RSV abgelehnt.
    Wie schon gesschrieben, wäre eine Zahlungsaufforderung ergangen, wäre rechtlich eine ganz neue Situatin entstanden und der Gang zum RA richtig und sinnvoll gewesen.

    Ich nehme mal einen Verkehrsverstoß als Beispiel.
    Du hast einen Geschwindigkeitsübertretung begangen, weil Du einen akut schwerkranken/verletzten Angehörigen ins Krankenhaus gefahren hast.
    Unterwegs wurdest du vermutlich geblitzt. Zumindest ist dir das so vorgekommen.
    Wann gehst Du zum Rechtsanwalt, gleich am nächsten Tag oder wartest Du erst mal ab, ob überhaupt Post vom Ordnungsamt kommt?
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Februar 2016
    maliilam gefällt das.
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.361
    Zustimmungen:
    47.944
    Punkte für Erfolge:
    278
    Technisches Equipment:
    Panasonic TX-P46S20E
    Sky Q Receiver (Sat)
    Apple TV 4K 32 GB
    Apple TV 4 32 GB
    Glasfaser FTTH 250 MBit/s
    Abos: Sky, Amazon Prime, Netflix, DAZN, Disney+
    Spielt keine Rolle, ob schon ne Zahlungsaufforderung ergangen ist oder nicht. Die Einbuchung war für jeden nachvollziehbar falsch, deswegen muss Sky diese auch umgehend wieder rückgängig machen. Kostenlos, ohne Einschaltung von Inkassobüros, Anwälten oder den lieben Gott persönlich.
     
    john-player und maliilam gefällt das.
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.