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Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 14. Juni 2012.

  1. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    Natürlich ist meine mittlere Schulbildung der Grund, warum ich deine Aussage nicht verstanden habe.
    Mein Gott, war das wirklich so schwer zu kapieren? :eek:
    Nur weil du mir intellektuell überlegen bist musst du mich doch nicht bloßstellen! :(
     
  2. cable-guy

    cable-guy Platin Member

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    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    Im Verhältnis zur Schadenshöhe ist er noch gut weggekommen.
    Für Diebstahl bzw. Einbruch gibt es meist höhere Strafen obwohl die Schadenssumme geringer ist:
    Frankfurt: Fünfeinhalb Jahre Haft für Einbrecher - Rhein-Main - Lokales - op-online.de
    Landgericht: Kletter-Einbrecher erhalten bis zu neun Jahre Haft -  Münstersche Zeitung
    Prozess: Knapp sechs Jahre Haft für Serieneinbrecher - Nachrichten Augsburg - Augsburger Allgemeine
     
  3. Olligator

    Olligator Senior Member

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    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    Wenn ich die Film- oder Musikindustrie wäre, würde ich mir dann mal ernsthaft Gedanken machen, wie ich mit wenig hoher krimineller Energie Millionen scheffeln könnte, anstatt mich jeden Monat aufs neue zu beklagen, daß die Raubkopierer oder eben die Macher hinter kino.to mir das Geschäft vermiesen.

    Grüße Olligator
     
  4. HannesK

    HannesK Gold Member

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    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    Die Kleinen werden gehängt und die großen lässt man wie immer laufen.
     
  5. Cumshot

    Cumshot Junior Member

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    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    wie immer :D

    Vlt. reagiert die Content Mafia mal irgendwann und bietet legale Portale gegen Bezahlung an, auf denen dann aber auch wirklich aktuelles und interessante Material gestreamt werden kann.

    Eine legale Plattform für aktuelle US Serien (1 Tag nach Sendung in USA online) und Kinofilme 6-8 Wochen nach Kinostart wären ein Anfang.

    Die Leute wollen keine BR. Die wollen zuhause am FS alles sehen.
    Ins Kino geht man nur noch zum Knutschen oder mehr.:winken:
     
  6. qpid1001

    qpid1001 Senior Member

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    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    Dir ist sicher direkt der folgende § 213 aufgefallen:

    §213: Minderschwerer Fall des Totschlags:

    War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

    Und Strafen unterhalb von 2 Jahren, können zur Bewährung ausgesetzt werden... (nachzulesen im §56 StGB). Und das passiert nicht gerade wenig.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Juni 2012
  7. bummi28

    bummi28 Junior Member

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    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    Um mal etwas "vergleichbares" zu liefern:

    <SNIP>
    Chefankläger Dietmar Bluhm hatte in allen Kino.to-Prozesses immer wieder betont: "Den Mitwirkenden ging es um den einzig und allein um den Profit."
    </SNIP>

    Zu wie viel Jahren Haft wurden gleich noch mal die gierigen Baenker der Hypo Real Estate oder der saechsischen Landesbank verurteilt, die ebenfalls aus Profitgier zig Milliarden an (Volks)Vermoegen verschleuderten und veruntreuten und unser Finanzsystem fast zum Kollaps gebracht haben? Oder die Citibaenker, die Millionen von Leuten mit faulen Lehman Brothers Zertifikaten das Geld aus der Tasche gezogen haben? Wurde deren Privatvermoegen eingezogen? Kann mich gerade nicht erinnern.

    Ausserdem nur mal am Rande, die Strafe ist voellig Rille, der hat ein Jahr in U-Haft gesessen, kommt nun in den offenen Vollzug und nach spaetestens einem oder anderhalb Jahre ist er auf Halbzeitstrafe raus.

    Viel wichtiger ist, dass Papa Staat nun rechtlich legitimiert das Vermoegen abschoepfen kann, darum und nur darum geht es! Und wenn der Typ Pech hat, wird er jetzt auf Grund der strafrechtlichen Verurteilung von diversen Urhebern mit Schadensersatzklagen ueberzogen. Da der Staat aber alles Vermoegen bereits abgeschoepft hat, ist er Pleite und kann den Finger heben. Auf Grund der zu Grunde liegenden Straftat kommt er nicht mal mit einer Privatinsolvenz aus der Nummer raus. Er wird sich also damit abfinden muessen, dass mindestens die kommenden 25 Jahre jeder pfaendbare Cent eingezogen wird.

    Wenn er also jemals wieder ein vernuenftiges Einkommen haben will, hat er nur einen Weg - wieder kriminell werden - er kann garnicht anders, oder er bleibt auf Hartz IV Niveau. So oder so, sein Leben ist erst mal im A****.

    Wenn ich dann hoere das so ein Hypo Real Estate Typ noch Klage auf hohere Abfindung einreichen kann, dann ist doch voellig klar auf wessen Seite unsere Justiz steht - das ist uebrigens schon immer so.

    Und die Citibank wirbt heute in neuen Kleidern mit "So geht Banking heute." Alles klar.

    Just my two cents.

    P.S.: IMHO waere es fuer den Dirk besser gewesen nicht auf den Deal einzugehen und es drauf an kommen zu lassen, der Prozess haette den Staat wahrscheinlich deutlich mehr gekostet als jetzt Vermoegen eingezogen werden kann und waere irgendwann ins Leere gelaufen, aber wahrscheinlich war er nach einem Jahr U-Haft mit den Nerven runter und wollte nur noch das es vorbei ist. Ist es aber noch lange nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Juni 2012
  8. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter


    Wieso? Die Großen, die Millionen durch Verletzung der Urheberrechte gescheffelt haben, wurden doch gerade verurteilt.
     
  9. FilmFan

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    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    Genau, einfach lesen. :D
     
  10. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter


    Muss ich dir offenbar wieder helfen. Ich versuche es, auch wenn es nicht von Erfolg gekrönt sein wird:

    Das eine ist Totschlag - Mindeststrafe fünf Jahre.

    Das andere ist Totschlag im minder schweren Fall, juristisch ein anderes Delikt.