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Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. Juli 2012.

  1. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Das gibt es doch schon längst in vielen Bereichen. Wer am meisten zahlt, der bekommt die beste Verkaufsfläche.
     
  2. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    UrhG - Einzelnorm
    Ich kann daraus keinen Kontrahierungszwang für die ÖR ableiten, dass sie verpflichtet sind, sich einspeisen zu lassen. Das ist ganz anderer Kontrahierungszwang und zwar der, dass eine Verwertungsgesellschaft die Vergütung für die Weiterleitung des Prorgamms (Urheberpauschale) mit dem Kabelnetzbetreiber regelt und nicht der Sender (Sendeunternehmen) selbst. Das ist eben der Kontrahierungszwang.

    Ist das gleiche, als jemand versuchte, die Pflicht der ÖR zur Zahlung der Einspeisegebühren zu belegen, indem er Vorschriften zitiert hat, die für die privaten Sender gelten.

    Für die Kabelnetzbetreiber besteht Kontrahierungszwang (ist eigentlich der falsche Begriff): Der Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet sie, Must-Carry-Sender einzuspeisen. Die ÖR erfüllen ihren Auftrag schon durch die terrestrische Verbreitung.

    Wenn in der News steht, dass die KDG Klage eingereicht hat, dann will sie schon ein Urteil, oder? Dass das Verfahren auch mit einem Vergleich enden kann, ist eine andere Baustelle.
    http://by.juris.de/by/RdFunkStVtr_BY_2001_P52d.htm
    Diese Norm kann auch als Anspruchsgrundlage für die Einspeisegebühr ausgelegt werden. Denn sie sagt, dass die Kabelnetzbetreiber faire Gebühren verlangen dürfen. Die ÖR sagen, das ist aber unangemessen, da der GEZ-Zahler eben nicht für den Ausbau der Kabelnetze zahlen soll.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juli 2012
  3. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Was mich Interessiert wenn das jetzt zur Verhandlung kommt werden die ÖR mit der Tageschau darüber berichten wenn ja weren die das dann Objektiv tun?

    Oder fahren die ÖR dann ihre Propaganda Maschine hoch?
     
  4. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Erwartest Du hier eine Antwort?

    Frag doch mal an einer Astro Hotline, oder kimigino, der orakelt dir da was!
     
  5. Mangels

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Bist dir ja sehr sicher.
    Wir reden hier über deutsche Rechtsprechung. Da ist oftmals im Vorfeld gar nichts klar. Schon gar nicht so klar, wie du es uns erzählen willst.
    Bei aller Wertschätzung, aber in diesem Fall wäre ich nicht einmal bereit eine Prognose, egal in welche Richtung auch immer, abzugeben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juli 2012
  6. ElimGarak

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Aber nicht in der Videothek! Da geht es nach dem Erfolg
    im Kino! Je mehr Zuschauer im Kino desto prominenter
    die Fläche und desto mehr Blu Ray und DVD des Films!

    Und je besser der Film im Kino lief umso teurer ist
    die Verleihversion!
     
  7. deekey777

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Sie haben vielleicht nur dann keinen Anspruch auf die Einspeisegebühren, wenn es um sog. Must-Carry-Sender handelt. Wenn man sich aber anschaut, wo der § 52 d steht, dann kann man daraus schon ableiten, dass die KDG für die Einspeisung Geld verlangen darf.

    Die Argumentation der ÖR ist nicht umsonst, dass sie die Zahlung der Einspeisegebühren in erster Linie historisch begründet sehen wollen. Heute ist so eine Doppelfinanzierung aber nicht nötig, da zum reinen Fernsehen nicht mehr als 466 MHz nötig sind, für Sky und eigene Pay-TV-Pakete und auch für Private bzw. für die Frequenzen dafür sollen die Kabelkunden zahlen.

    Daraus ergibt sich, dass der § 52d gar nicht für die Must-Carry-Sender gelten kann, denn dafür nötige Ausbau des Kabelnetzes ist längst abgeschlossen.

    Der andere Punkt ist, dass so ein Verhalten wie das der KDG einfach weltfremd ist: Man kann sein Kabelangebot attraktiver gestalten, ohne für die Einspeisung zahlen zu müssen, will aber Geld dafür haben und benachteiligt so seine Kunden.
     
  8. Mangels

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Na ja, benachteiligt ist man als Kabelkunde ja sowieso.
    Momentan, weil die Programme nicht da sind.
    Bei einem Entscheid "pro Einspeisegebühr" wohl auch, weil sie dann auch wohl nicht kommen werden (man muss ja sparen bei den ÖR's)
    Bei einem Entscheid "contra Einspeisegebühr" kommen die Programme zwar, aber der Beitrag des einzelnen Kabelkunden an das Unternehmen wird sich wohl deutlich verteuern. Und einen Ausgleich im Bezug auf geringere Haushaltsabgabe gibt es leider auch nicht. Was einfach bedeutet : Der Konsument zahlt mehr.
    So oder so : Läuft dumm für den verkabelten Zuschauer.
     
  9. Doc1

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Der Kabelnutzer kann aber immer noch seinen Vertrag kündigen und auf FreeTV umswitchen!:winken:
     
  10. digifreak

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Bei welchem Gericht wurde die Klage eingereicht - und wurde sie überhaupt angenommen?